Région: Brême

S 19/444: Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde im Waller Park

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
84 Soutien 84 en Brême

La pétition a été supprimée de la plateforme

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  1. Lancé 2019
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  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

Antrag : Hundefreilauffläche im Waller Park ohne Leinenzwang. Was In Bremerhaven und Verden möglich ist, sollte doch in Bremen schon lange möglich sein. Der SUBV möge im Waller Park eine Fläche als Hundewiese ohne Leinenzwang ausweisen. Angedachte Fläche (da wegen Lage u. Beschaffenheit nicht genutzt) wäre eine Rasenfläche hinter dem Seiteneingang zum Waller Friedhof, gesehen vom Parkeingang Emder Straße. Kosten würden nicht entstehen. Die Fläche wird sowieso regelmäßig gemäht. Außerdem sind ein Papierkorb für Hundekotbeutel sowie eine Bank, nebst ausreichender Beleuchtung bereits vorhanden. Ferner möge der SUBV beschließen, den Leinenzwang im gesamten Waller Park, wenn nicht aufzuheben, so doch einzuschränken. Ein in Betracht zu ziehendes Zeitfenster wäre von 09.00Uhr-12.30Uhr, 14.00Uhr-16.00Uhr und ab 19.00Uhr. Dieses als Vorschlag. Begründung des Antrages: Bedingt durch die strikte Leinenpflicht in Bremen, muss es für Hundehalter/innen Flächen geben, welche zeitnah, also zu Fuß zu erreichen sind und auch ohne finanziellen Mehraufwand (Kosten BSAG etc.). Eine Schonung der Umwelt ist auch gegeben, da es keinen Mehraufwand an Verkehrsaufkommen geben würde. Für Walle ist hier der genannte Park ideal. Auch eine Benachteiligung von Behinderten u. finanziell schwachen Hundehatern/inn wäre so vom Tisch. Solche Plätze gehören zur artgerechten Hundehaltung, damit diese hier ihren Stress abbauen können, indem sie sich austoben. Auch kommt es hier zu den wichtigen Begegnungen mit Artgenossen und anderen Meschen. Die Stadt Bremen darf den Bürger nicht zum Straftäter machen, was Sie aber tut. Ohne Leine Bußgeld von der Stadt, mit Leine nicht artgerechte Haltung, somit Verstoß gegen Tierschutzgesetz und auch Anzeige. Auf Einzäunung kann verzichtet werden durch entsprechende Hinweisschilder. Wegen der Haftung wird den Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für den Hund zur Auflage gemacht, wenn Spielwiese oder eingeschränkter Freigang ohne Leine genutz werden. Auch hier Bechilderung anbringen. In den letzten 15 Jahren (wenn nicht mehr) hat es in diesem Park keine Vorkommnisse mit Hunden gegeben.Dieses zeugt einwandfrei von der Verantwortung und Voraussicht der Hundehalter. Auch käme so ein Teil der nicht zweckgbundenen Hundesteuer in Höhe von wohl rd. 1,3 Millionen Euro wieder an die Halter/innen zurück. So könnte auch die Diskussion um diese Steuer eine andere Sicht annehmen. Dem Naturschutz wird auch genüge getan. Während der Brut u. Setzzeit gibt es auf den Grünflächen im Waller Park keine Bodenbrüter, bedingt durch regelmäßiges mähen, komplette Belegung der Flächen durch Griller, Menschen die picknicken, ballspielen und laute Musik machen.Alles was brütet ist zum größten Teil auf dem nahe gelegenen Waller Friedhof zu Hause.

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