S 20/112 - Teilnahme von Geschwistern bei Einschulungsfeiern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
352 Unterstützende 352 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

352 Unterstützende 352 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geehrte Frau Senatorin Bogedan, sehr geehrte Abgeordnete der Bürgerschaft, die Corona-Krise verlangt uns allen im Moment viel ab. Im Sinne der Gesundheit und aus Solidarität mit den Schwachen, Kranken und älteren Menschen, waren die Allermeisten von uns jedoch bereit, diese Opfer seit Mitte März zu bringen. Erfreulicherweise entwickeln sich die aktuellen Fallzahlen sehr gut, so dass immer weitere Öffnungen in den verschiedenen Bereichen möglich sind. Dies ist ein Trend von dem wir alle in unserer Gesellschaft gerne profitieren möchten. Trotz der neuesten Lockerungen ist es jedoch unbegreiflich, warum die Kleinsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, von dieser Entwicklung nicht im gleichen Maß profitieren können. Konkret geht es darum, dass für die Einschulung am 29.8.20 nur die Erziehungsberechtigten zugelassen werden. Die Geschwisterkinder dürfen an der Einschulung nicht teilnehmen. Dies ist völlig unverständlich, da die Geschwisterkinder in der Regel im selben Haushalt leben wie die angehenden Erstklässler. Die meisten Kinder haben die schwierige Corona-Zeit hervorragend gemeistert. Trotz der Tatsache, dass sie nicht zur Schule durften, ihre Freunde nicht treffen durften, kein Spielplatzbesuch möglich war und auch andere Freizeit-und Sportveranstaltungen lange Zeit ausgefallen sind, haben die Kinder ihr Bestes gegeben. Somit ist es nicht nachvollziehbar, warum nun als Dank die Geschwisterkinder als Teil der Familie explizit ausgeschlossen werden sollen. Auch für die angehenden Erstklässler wäre es wichtig, zumindest ihre engste Familie (inkl. Geschwister) an diesem wichtigen Tag dabei zu haben. In Anbetracht der Tatsache, dass aktuell Veranstaltungen im Freien mit bis zu 400 Personen und entsprechendem Abstand möglich sind, möchten wir Sie bitten, den Entschluss bez. der Geschwisterkinder zu überdenken. Gem. aktueller Information der Bildungsbehörde, werden alle Klassen einzeln eingeschult. Somit sollte auf jedem Schulhof in Bremen genug Platz zur Verfügung stehen, um als ganze Familie eines Haushalts mit Abstand zu den anderen Familien die Einschulung zu besuchen. Bei Regen gerne auch in der Aula, Turnhalle oder im Freien mit Regenschirm. Wir fordern daher, dass Geschwisterkinder zu der Einschulung zugelassen werden.

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 13. vom 4. Dezember 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären.

    Eingabe Nr.: 20/112

    Gegenstand: Zulassung von Geschwistern bei der Einschulung

    Begründung:
    Die Petentin fordert, den per Anweisung an die Grundschulen eingeschränkten Teilnehmerkreis bei
    Einschulungsfeiern zu erweitern und neben den Eltern auch Geschwisterkindern die Teilnahme an
    der Einschulung zu ermöglichen. Die in der Zehnten Corona-Verordnung genannten maximalen
    Personenzahlen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. unter freiem Himmel würden
    nach Einschätzung der Petentin selbst bei Teilnahme von Geschwisterkinder nicht überschritten
    werden.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem... weiter

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