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S 20_150 Feste Zuordnung der Oberschule Hermannburg zu einer Oberstufe einer Oberschule

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft Am Markt 20 28195 Bremen Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft, Rückblick: Im Schulgesetz von 2009 wurde festgelegt, dass das bisherige 3-gliedrige allgemeinbildende Schulsystem in Bremen zu einem 2-gliedrigen System umgestaltet werden sollte. Gymnasien würden erhalten bleiben und von leistungsstarken Kindern besucht werden, die bereits ab Klasse 5 eigenständig lernen können und wollen.
Alle anderen, bis dato gültigen Schulformen würden ab 2011 als Oberschule zusammengefasst, einschließlich der Inklusionsschüler. Diese Schulform sei für Schüler gedacht, die noch „Starthilfe“ beim Lernen brauchen. Das Heranreifen der Schüler würde gezielt gefördert und gelernt würde auf verschiedenen Niveaus in kleineren Klassen. Dadurch könnten sie lernen ohne Zeitdruck und hätten ein Jahr mehr Entwicklungszeit. Es entstünde eine durchgängige Schulform bis zum Abitur. Dieses neue Schulmodell der „Oberschule“ wurde von Seiten der Politik favorisiert und den Eltern nahegelegt. Das Ziel ist eine Schule für alle – die Starken stützen die Schwächeren. Die Schulleitungen der Oberschulen am Leibnizplatz, Mitte und Hermannsburg gründeten im Februar 2012 daraufhin eine Oberschul-Oberstufe, um ihren Schülern die erprobte Beschulung bis zum Abitur bieten zu können. Die Profile und Unterrichtsmethoden der drei Gründungsschulen wurden aufeinander abgestimmt. Die Kooperation wuchs und bewährte sich über Jahre. In Ermangelung weiterer Oberstufen ordnete die Schulbehörde später die Oberschulen Roter Sand und Wilhelm Kaisen ebenfalls dem Leibnizplatz zu. Als die räumliche Kapazität der Oberschule Leibnizplatz (OSL) 2016 erschöpft war, wurden die Gründungsschulen Gesamtschule Mitte (GSM) und Oberschule Hermannsburg (OSH) von der dortigen Oberstufe (mit einer Übergangsfrist) ausgeschlossen. Die Schüler der GSM wurden einer anderen Oberschul-Oberstufe zugeordnet, was bei den Schülern der OSH nicht der Fall war. Diese sollten auf ein reines Gymnasium, das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium (AvH), wechseln und somit die zuvor von der Schulbehörde bewusst eingerichtete und von den Eltern und Schülern bewusst gewählte Schulform verlassen. Seit Oktober 2016 weist der Elternbeirat der OSH unermüdlich darauf hin, dass pädagogische Überlegungen, eine soziale Durchmischung des Stadtteils sowie die Haltung zur inklusiven Beschulung deutlich gewichtiger sind als die Absicherung einer Rechtsproblematik. Stellungnahme: Die Vermutung liegt nahe, dass die OSH dem AvH zugewiesen wird, weil das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schüler braucht, um seine aktuell sechs Profile auslasten zu können. Die neuen Profile 5 und 6 wurden bereits im darauf folgenden Schuljahr installiert, nachdem die erste Veröffentlichung zum Thema Neuzuordnung (OSH --> AvH) erfolgt ist. Da die Einrichtung von zwei Profilen zeitlichen und organisatorischen Vorlauf benötigt, stellt sich für uns die Frage, wie ergebnisoffen die Diskussion der Behörde uns gegenüber geführt wurde. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die behördeninternen Weichen dort bereits gestellt waren – ohne den betroffenen Akteuren dazu das Wort zu gönnen. Hier wird ein Gymnasium von der Regierung gestützt, obwohl ursprünglich eine „Schule für alle“ propagiert wurde. Der elterliche Fokus beim Übergang von Klasse 4 nach 5 ist bei den bildungsnahen Haushalten schon sehr auf die anschließenden Schulen (Sek. II) gerichtet und dies beeinflusst deren Schulanwahl für den Sek. I Bereich. Wenn ein Kind mit Gymnasialempfehlung nach der 10. Klasse die Oberschule zwangsläufig in Richtung eines Gymnasiums verlassen muss, warum sollten sich dann die Eltern nicht direkt ab der 5. Klasse für ein Gymnasium entscheiden? Das Kind wüchse direkt in den schnellen Bildungsgang hinein und müsste sich später nicht mehr umgewöhnen und auch die gewonnenen sozialen Kontakte blieben erhalten. Eltern, die sich bewusst für die Schulform der Oberschule entschieden haben, weil sie ihr Kind und dessen Lernverhalten kennen, möchten diese Schulform bis zum Abitur für ihr Kind beibehalten. Dr. Claudia Bogedan sagte im Nachgang zu ihrem Besuch am 30.08.2017 in der Hermannsburg: „Es ist wie beim Training: Am Ende laufen wir alle denselben Marathon, aber wie man dort hinkommt, ihn zu schaffen, ist unterschiedlich." Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Das Prinzip des Zentralabiturs steht außer Frage, aber für die letzten drei Schuljahre auf eine Änderung der Unterrichtsmethoden und -geschwindigkeit zu drängen, ist nicht zielführend und förderlich. Warum sollten lernstarke Kinder überhaupt auf die Hermannsburg gegeben werden? Kaum ein Elternteil wird sich so entscheiden, nur um das Prinzip der Oberschule „die Starken stützen die Schwächeren“ zu unterstützen, um dann später doch auf ein Gymnasium zu wechseln. Doch ohne diese lernstarken Schüler, die den Unterricht mittragen, kann das Konzept der Oberschule nicht aufgehen. Die soziale Durchmischung, die die Schulbehörde gerne vorantreiben möchte, wird hier deutlich untergraben. Des Weiteren ist nicht verständlich, dass die neu gegründete Oberschule Delmestraße eine Zuordnung zum Leibnizplatz erhält, obgleich die Kapazität dort (offiziell) erschöpft ist. Warum ist für die Schüler der Delmestraße Platz am OSL und für die OSH-Schüler nicht? Die Folge wird sein, dass für die leistungsstarken Schüler schon im Vorfeld das AvH angewählt wird bzw. für die Schüler, denen mehr Zeit zum Lernen und Entwickeln gegeben werden soll, die Oberschule Delmestraße, da diese eine Zuordnung zum Leibnizplatz hat. Die erprobte pädagogische Entwicklung und die funktionierenden Konzepte zwischen der OSH und der OSL müssen Gewicht tragen und berücksichtigt werden. Zur Außenwirkung auf die bildungsnahen Haushalte benötigt die OSH dringend die feste Zuordnung zu „ihrer Oberstufe“ am Leibnizplatz. Die Schulbehörde hat versäumt, ausreichend Oberschul-Oberstufen zu installieren und trägt dieses Versäumnis nun auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler der OSH aus. Forderung: Die Eltern der Oberschule an der Hermannsburg fordern eine feste Zuordnung zur Oberstufe am Leibnizplatz (vorerst) bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Diese Forderung ist durch einen Änderungsantrag der OSH vom 13.02.2018 gestützt. Des Weiteren wird dieser Antrag vom Beirat Huchting einstimmig mitgetragen (Sitzung vom 17.09.2018). Der Antragszeitraum wird für 5 Jahre gewählt, da dieser eine überschaubare Planungsphase für die Schulbehörde ist, zeitgleich aber eine gewisse Planungssicherheit und -ruhe für die OSH bedeutet. Bis 2025 müsste die geplante Oberstufe der Wilhelm-Kaisen-Oberschule Form angenommen haben und auch die neue OS-Delmestraße „liefert“ in dieser Zeit noch keine Schüler an die OSL. Die Zuordnungsfrage ist für die OSH dringlich, da die Eltern der zukünftigen Fünftklässler sich jetzt für eine weiterführende Schule für ihre Kinder entscheiden müssen. Hier muss die Schulbehörde die Oberschulen stärken und stützen, indem sie zuverlässig ein durchgängiges Beschulungssystem anbietet. Mit freundlichem Gruß für den Elternbeirat der Oberschule Hermannsburg Kirstin Rohlfs, Yvonne Helmken, Ulla Twachtmann für den Schulverein der Oberschule Hermannsburg Petra Wessel

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