Regiune: Brema

S 20_192 Zuordnung Standort REWE -Markt am Kalmsweg zu Nahversorgungszentrum Oslebshausen

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft .

Der Standort des REWE-Verbrauchermarktes am Kalmsweg in Oslebshausen im Zentren-und Nahversorgungskonzept der Stadt Bremen soll in der Zugehörigkeit zum Sonderstandort Schragestraße aufgehoben und dem Nahversorgungszentrum Oslebshausen zugeordnet werden. Begründung: Die derzeitige Zuordnung des REWE Marktes zum Sonderstandort Schragestraße ist nach der faktischen Situation nicht nachvollziehbar. Am Sonderstandort werden hauptsächlich Sortimente des mittel-und langfristigen Bedarfs angeboten. Des Weiteren liegt der räumliche Schwerpunkt v.a. im Hauptgebäude des Sander-Center, das rund 300 Meter vom REWE Markt entfernt ist. Die räumlich-funktionalen Bezüge des REWE Marktes zum Nahversorgungszentrum sind deutlich stärker, zudem liegt der Standort nur 20 Meter von der Grenze zum neu geplanten Nahversorgungszentrum entfernt. Dort würde der REWE Markt als einziger Lebensmittelvollsortimenter in der Umgebung (der nächstgelegende Vollsortimenter liegt in rund 2,7 km Entfernung in Ohlenhof) das Angebot von Penny, Aldi und Rossmann ergänzen, für Standortsynergien und Austauschbeziehungen sorgen. Auf dieses faktische Zusammenwirken weist das Zentren-und Nahversorgungskonzept sogar selbst hin. Weshalb diese funktionale Zugehörigkeit zum Nahversorgungszentrum nicht in der Zentreneinstufung Berücksichtigung findet, bleibt allerdings unbegründet.
Auch die Eisenbahnbrücke rechtfertigt nicht zwingend eine Abtrennung. Die Einbeziehung von Flächen jenseits von Bahnlinien in eine Zentrenabgrenzung ist nicht unüblich, wie Beispiele in anderen deutschen Städten zeigen. Durch die großzügige Bahnunterführung Oslebshauser Tor/Ritterhuder Heerstraße ist faktisch keine Trennung gegeben. Die direkte Anbindung ist sowohl für den motorisierten Verkehr als auch zu Fuß und mit dem Fahrrad ausreichend sichergestellt. Die Bahnbrücke stellt daher keine hemmende Barriere dar. Sie ist vielmehr ein Bauwerk dass Verbindung schafft.
Vor 22 Jahren war die Stadt noch heilfroh, als es überhaupt jemand gewagt hat an dieser abgelegenen Stelle einen Verbrauchermarkt zur Nahversorgung zu eröffnen. Während andere nicht bereit waren sich anzusiedeln bzw. aus dem Ortsteil abwanderten, hat sich der Standort klar zum Ortsteil bekannt. Noch in jüngster Zeit wurde eine siebenstellige Eigeninvestition in den REWE Markt getätigt und damit in den Wirtschaftsstandort Oslebshausen um ein modernes Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Davon möchten die zuständigen Stellen im Wirtsschafts-und Bauressort offenbar nichts mehr wissen und den REWE Markt, der in den letzten zwei Jahrzehnten der Mittelpunkt für die Versorgung der Anwohner in Oslebshausen war, aus dem Nahversorgungszentrum ausschließen. Durch die heutige Zuordnung ist dem REWE Markt jede weitere Entwicklung oder Umorganisation, die auch nur einen Quadratmeter mehr Fläche schaffen würde, verwehrt. Ein fairer unternehmerischer Wettbewerb mit den anderen neuen Standorten in unmittelbarer Nachbarschaft wird so durch staatliche Auflagen unmöglich gemacht. Diese Festlegung ist ein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb.
Sie berücksichtigt auch nicht die vorgesehene Entwicklung des Ortsteils mit dem Wohnbaugebiet Ritterhuder Heerstraße, mit der die Bevölkerungszahl jenseits der Eisenbahnbrücke deutlich wachsen würde und für die der REWE Markt dann das nächstgelegene Lebensmittegeschäft wäre. Die heutige Zuordnung ist damit auch zukunftsgerichtet falsch und schadet der Weiterentwicklung des Orts-und Stadtteils. Der REWE Markt sollte daher planerisch zwingend in das Nahversorgungszentrum einbezogen werden.

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