Reģions: Vācija

Sachkundenachweis für WEG-Verwalter

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 atbalstītājs 21 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

21 atbalstītājs 21 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass neben der bereits für Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwalter) bestehenden Pflicht zur Gewerbeanmeldung nach § 34c GewO, auch ein Sachkundenachweis für WEG-Verwalter bzw. für ein Berufsbild „Wohnungseigentumsverwalter nach dem WEG" eingeführt wird.

Pamatojums

Auch in der Reform zum Wohnungseigentumsgesetz ist der Sachkundenachweis für Wohnungseigentumsverwalter nach dem WEG lediglich in Diskussion und keineswegs gesetzt!Normalerweise wird auch für wesentlich weniger komplexe bzw. weniger verantwortungsvolle Aufgaben als die einer Wohnungseigentumsverwaltung mit ihren zahlreichen Facetten (treuhänderische Verwaltung von nicht unerheblichen Summen an Fremdvermögen, Einschätzung und Umsetzung von sinnhaften (!) technischen Vorgaben und Neuerungen, Beachten von gesetzlichen Vorgaben und deren Änderungen, Information über Fördermöglichkeiten, etc. etc.), eine abgeschlossene Ausbildung oder sogar ein abgeschlossenes Studium verlangt. Für WEG-Verwalter, die fremdes Eigentum verwalten und dessen Bausubstanz und Wert erhalten sollen, gilt dies merkwürdigerweise nicht! Aufgrund der vielen kaufmännischen UND technischen Facetten sowie der zunehmenden Komplexität der Aspekte der Verwaltung von Immobilieneigentum/Wohnungseigentum nach dem WEG, sind Sachkenntnisse insbesondere in den o. g. Gebieten nachzuweisen – auch von bereits etablierten WEG-Verwaltern! Darüber hinaus ist der Weiterbildung bezüglich Kommunikationsfähigkeiten und -methoden als grundlegende Verbindung zwischen Verwaltung, Wohnungseigentümern und weiteren Schnittstellen der WEG-Verwaltung besonderes Gewicht zuzumessen. Die Ausbildung alleine zu einem ImmobilienKAUFMANN/-KAUFFRAU o. ä. ist aufgrund aktueller und zukünftiger Anforderungen an dieses Berufsbild/an diese Dienstleister nicht ausreichend. Leider bestätigt die langjährige eigene Erfahrung, jedoch auch die Erfahrung der Mehrzahl aus dem Bekanntenkreis, dass eine Vielzahl an WEG-Verwaltern – selbstverständlich nicht alle! – nicht in der Lage sind, einfache Buchungen korrekt abzuwickeln bzw. in einer Jahresaufstellung transparent für die Eigentümer darzustellen oder einen Wirtschaftsplan realistisch und korrekt aufzustellen – trotz vorhandener kaufmännischer Ausbildung (!).

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