Bürgerrechte

Schaffung des Amts eines/r Bürgerbeauftragten für die Verwaltung und die Polizei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13 Unterstützende 13 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

13 Unterstützende 13 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Zur Stärkung der Bürgerrechte und mehr Akzeptanz von Verwaltungs- und polizeilichem Handeln wird vorgeschlagen, für den Bund durch eine gesetzliche Regelung das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten für die Verwaltung sowie die (Bundes-)Polizei nach dem Vorbild einiger Bundesländer.

An einen solchen allgemeinen Bürgerbeauftragten könnten sich die Bundesbürger bei Problemen mit der Verwaltung oder Polizei wenden.

Diese/r sollte möglichst nahe am Parlament angesiedelt werden und nicht Teil der Bundesregierung sein. Der/die Bürgerbeauftragte soll auch Ansprechpartner/in für Polizeibedienstete sein.

Damit würde die Transparenz erhöht und die Politik insgesamt bürgerfreundlicher werden.

Für eine effektive Aufgabenerfüllung muss das Amt mit den nötigen Befugnissen, u. a. umfassenden gesetzlichen Einsichtsrechten sowie dem erforderlichen Personal ausgestattet werden. Im Zuge der Einführung des Amts des/der Bürgerbeauftragten wird das Petitionsrecht entsprechend angepasst. Die Schaffung des Amts im Bund könnte zugleich ein Vorbild sein für weitere Bundesländer.

Begründung

Das Amt des Bürgerbeauftragten gibt es bisher in Deutschland in nur vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen), in einem Bundesland (Schleswig-Holstein) ausschließlich für soziale Angelegenheiten - und auf Bundesebene noch nicht. Auch auf europäischer Ebene sowie in einigen weiteren EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits die Einrichtung eines Ombudmans oder "Commissioner for administration". Dort wo das Amt eingerichtet worden ist, erfreut es sich großer Beliebtheit.

Es wird dort jeweils nicht als Konkurrenz zum Petitionsausschuss der Landtage gesehen, sondern als sinnvolle Ergänzung. In manchen Bundesländern gibt es auch zentrale Ansprechpartner in der Verwaltung, die sich Bürgerbeauftragte nennen, jedoch rein für das jeweilige Ministerium zuständig sind. Da der vorgeschlagene Beauftragte kein politisches Amt inne hätte, wäre dies auch nicht vergleichbar mit den zwischenzeitlich inflationär eingerichteten politischen Beauftragten oder Koordinatoren der Bundesregierung. Beim Amt des Bürgerbeauftragten ginge es um eine zuverlässige Bearbeitung von z. B. Problemen der Bürger mit der Verwaltung. Auch wenn die Bundesländer für einen erheblichen Teil der Verwaltungsaufgaben des Bundes zuständig sind, so ist es dennoch wichtig, den Bund von seiner Verantwortung hinsichtlich der Organisation einer bürgerfreundlichen Verwaltung nicht auszunehmen.

Peter Lehmann, Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e. V.

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Neuigkeiten

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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Noch kein PRO Argument.

Das Anliegen unterstütze ich. Warum also ein CONTRA-Argument? Weil ich die Art der angesprochenen Ausführung und Realisierung für absolut kontraproduktiv halte. Ein Vorhaben mit diesem Anliegen müsste nach meiner Überzeugung subsidiär aufgebaut werden und vielleicht sogar pro Wahlbezirk einen Bürgerbeauftragten anpeilen. Ein Bürgerbeauftragter pro Bundesland oder gar für die Republik würde nach meiner Überzeugung an der gegenwärtigen Situation überhaupt nichts ändern und Beruhigung durch pure Symbolik bedeuten.

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