Schifffahrt - Vereinheitlichung der Lichterführung für Sportboote zwischen Binnen- und Seebereich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Unterstützende 27 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

27 Unterstützende 27 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Vereinheitlichung der Lichterführung für Sportboote zwischen Binnen- (Geltungsbereich der BinSchStrO) und Seebereich (Geltungsbereich der SeeSchStrO) gefordert.

Begründung

Für Fahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter ist auf Booten eine ordnungsgemäße Lichterführung vorgeschrieben. Dabei gelten im Binnenbereich die Vorschriften der BinSchStrO (Binnen-Schifffahrtsstraßen-Ordnung). Beim Übergang in den Seebereich (z. B. auf der Elbe nördlich Hamburger Hafen etc.) die Vorschriften der SeeSchStrO (See-Schiffahrtsstraßen-Ordnung). Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die Anordnung der Lichter. Das hat zur Folge, dass die Lichter, die Binnen den Vorschriften entsprechen, nicht im Seebereich zulässig sind. Umgekehrt gilt das genau so. Nur eine Kombination der BinSchStrO ist seeseitig zugelassen: Seitenleuchten als Doppelleuchte oder nah beieinander als Einzelleuchten und mindestens 1 m darüber ein Rundumlicht im Bugbereich. Diese Kombination ist aber sowohl technisch (Anbringung eines Lichtmastes im Bugbereich) bzw. praktisch (Blendung des Schiffsführers durch das 360° Rundumlicht) nicht immer darstellbar. Bei anderen als dieser Anordnung muss beim Übergang zwischen Binnen- und Seebereich die Beleuchtung umgebaut werden bzw. generell eine doppelte Anordnung mindestens des Topplichtes vorgesehen werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-95-044529 Schifffahrt

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die auf den Seeschifffahrtstraßen vorgeschriebene
    Bezeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtstraßen zugelassen wird.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 27 Mitzeichnungen und zwei Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass... weiter

Noch kein PRO Argument.

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