Region: Germany
Welfare

Schizophrenie als Begabung - Abschaffung von der Vormundschaft durch Zwangsbetreuungen

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Der Bundestag möge beschließen ....

In § 1896 Abs. 1a werden folgende Sätze eingefügt:

"Ein Erwachsener verfügt regelmässig, auch wenn sein Willen durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist, soweit er nicht geschäftsunfähig ist, über einen freien Willen. Soweit ein eingeschränkter, aber eindeutiger Willen besteht werden, werden als Betreuungskreise zum Zwecke der Beratung und Begleitung eingerichtet. Dem Betreuten steht es in besonderen Fällen, in denen Selbstvertretung nicht möglich ist, dem Betreuer oder Dritten, Einzelvollmacht zur Vertretung im Außenverhältnis zu erteilen. Auf das Beratungshilfegesetz sei an dieser Stelle verwiesen. In außergewöhnlichen Fällen steht es dem Betreuten frei mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts dem gesetzlichen Betreuer oder Dritten, Generalvollmacht im Außenverhältnis zu erteilen. Auf das Rechtsdienstleistungsgesetz wird an dieser Stelle verwiesen."

Der Bundestag möge eine repräsentative Erhebung in Auftrag geben und den Bundesverband der Berufsbetreuer befragen, wieviele gesetzliche Betreuungen wider Willen bestehen und wieviele Betreute im Außenverhältnis vertreten werden, obwohl sie alleine oder mit Hilfe von PPM - "Persönliche Begleitung psychisch kranker Menschen", ihre Geschäfte besorgen können.

Die Bundesministerin für Soziales möge eine ARGE der Universität Potsdam, der Leuphana Universität Lüneburg, der Universität Nürnberg-Erlangen und des Bundesverband der Berufsbetreuer beauftragen, drei Masterstudiengänge "Persönliche Betreuung" zu konzipieren und zu akkrediditieren und hierfür 4.000.000 €, um den Diskurs um die aufgrund der UN-Behindertenkonvention notwendige Reform der psychiatrschen Strukturen, insbesondere des Betreuungswesen zu verwissenschaftlichen. Gut ausgebildete gesetzliche Betreuer haben Zugang zu den psychiatrischen strukturen und sind ermächtigt in diesen Strukturen, Reformprozesse in Gang zu setzen. Zur Erläuterung der finanziellen Dimension sei auf die aktuelle Forschung des Inkubators der Leuphana zur integrierten Versorgung in Niedersachsen, die allerdings nicht das Betreuungswesen in Blick nimmt, mit einem Budget von 4.000.000 € aus dem EFRE-Fond der EU verwiesen.

Reason

Es bestehen in Deutschland 1.300.000 Millionen Betreuungen. 800.000 Menschen sind schizophren. Sie sprechen nunmehr positiv von SCHABIDITY, denn Schizophrenie macht den Normalen Angst, und wir sind von nun an die SCHABEN, ganz besonders sensible und widerständige Menschen, so wie SCHABEN besonders sensititive und widerständige Käfer sind.

Viele von uns werden gegen ihren Willen betreut, haben massive Konflikte mit ihrem Betreuer, die sie in ihrer ausgeprägten Sensivität, Sensibilität, Feinfühligkeit und Gerechtigkeitssinn belasten, ohne das hierfür eine Clearingstelle oder Obleute zur Verfügung stehen, die Mediation im gemischten Doppel (Betreuervertreter, Betreutenvertreter), Diskurs im Viereck, leisten.

Wir sind unseren Betreuern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, außer wir haben das Glück, einen Betreuer zu finden, der nach den gesetzlichen Regeln und den Berufsstandards danach sucht, sich überflüssig zu machen und uns die betreuten SCHABEN zu ermächtigen, ihre Angelegenheiten trotz schweren Psychose-, Psychiatrie- und Diskriminierungsverfahren und trotz oder aufgrund Verzicht der Einnahme sediertender, aber noch legaler Betäubungsmittel (siehe den Schadensersatzfall von Pfitzer -Zyprexa- in den USA) wieder selbst zu regeln und dabei sogar noch am Humor festzuhalten, manche von uns werden zynisch, sarkastisch und sardonistisch aufgrund der diskriminierenden und entmündigenden Zustände.

Betreuung für uns SCHABEN sollte gedacht sein als Transfer in die Dienstleistungen des SGB IX im Wege des trägerübergreifenden persönlichen Budgets, wobei die virtuellen Märkte (bitte Modellprojekt in Norddeutschland ausschreiben, liebe Frau Ursula von der Leyen, der Inkubator der Leuphana kann ja auch mal was Sinnvolles machen, außer integrierte, monopolisierte, intrasparente -Geheimvertrag mit Krankenkassen- Netze zur Überwachung der Einnahme von Psychopharmaka) bestehender und zukünftiger Inklusions- (Volkshochschule, Kultur, Kunst, Musik, Tanz, Sport, Inklusionswohnheime, Integrationsbetriebe statt Ausgrenzung in eine unterfinanzierte Subkultur der Behinderten und ihrer Sozialpädagogen - Integrationsdienstleistungen) Dienstleistungen noch fehlen.

Viele betreute SCHABEN fühlen sich dadurch bevormunded, unterdrückt und nachaltiger Fremdbestimmung unterworfen, weil die Betreuung gegen den zwar freien, aber eingeschränkten Willen eingerichtet ist. Auch der durch Krankheit eingeschränkte Wille -welcher durch psychiatrische Begutachtung vom freien Willen eines gesunden Menschen nicht seriös abzugrenzen ist- ist bei der Entscheidung für und wider Betreuung und weiterer Zwangsmassnahmen (Medikation, Alkohol- und Drogenabstinenz, Unterbringung) maßgeblich, denn er ist in der Regel eindeutig und konstant.

Dieses ergibt sich schlüssig und normativ bindend aus der UN-Behindertenkonvention, welche deutsches Recht ist. Betreuung wider Willen eröffnet die Tore für strukturelle Folter (vgl. Galtung zur strukturellen Gewalt), denn Zwangsunterbringung, Zwangsabstinenz bei Selbstmedikation mit Alkohol und weichen Drogen, Zwangsunterbringung um Medikation und Abstinenz zu erzwingen, sind nicht nur strukturelle Folter, sondern Folter in Sinne der UN-Folterkonvention. Die strukturelle Folter des Betreuungsrechts hat ihrer Ursache darin, dass es vom Gedanken des Gefahrenabwehrrechtes (Der Betreute als Gefahr seiner Selbst, den es paternalisierend zu beschützen gilt, ein Staatsverständnis von dem wir uns schon längst verabschiedet haben ), statt vom Gedanken des Sozialrechtes (Förderung von Autononmie, Selbstbestimmung und Inklusion) getragen ist.

Das Recht der gesetzlichen Betreuung der SCHABEN und weiterer Behinderter und Ihnen Gleichgestellter ist zukünftig als Recht der persönlichen Betreuung im SGB IX mit Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit -es ist schlechterdings unmöglich aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie eine Rechtsbeschwerde zum BGH zu forcieren, da den Betroffenen dort nicht das Grundrecht auf Kommunikation, freies Telefon, freies Internet, freies Telefax, Zugang zu sozialpsychiatrischen Rechtstexten gewährt wird- zu regeln.

Die Berufe, persönliche Arbeitsassistenz, Case-Manager integrierte Versorgung, Case Manager Supportet Employment, gesetzlicher Betreuer, zu finanzierende Budgetassistenz des trägerübergreifenden persönliches Budget und PPM-Kraft im Wege der gemeinsamen Stelle im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Integrationsbetrieb (Experienced Involvement Employment), der parteilich soziale und unterstützende Dienstleistungen erbringt, inkludiert, responsibilisiert und Empowerment befördert zu verschmelzen, wofür es als Berufszugang den Masterstudiengang "Persönliche Betreuung" bedarf, der für den freien Beruf "persönlicher Betreuer" qualifiziert und für den eine Kammer bestehen muss, die Berufsträger zu Austausch und Fortbildungen verpflichtet.

Eine generelle Reform des "Betreungsrecht - Vom Präventionsrecht gegen sich Selbst zum Selbstbestimmungsrecht im Sozialen" ist

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Es ist nicht glaubwürdig, dass Schizophrenie sich dadurch kennzeichnen soll, dass die Patienten gegen ihre Diagnose und Behandlung rebellieren. Das ist ein Konstrukt der bereits widerlegten psychiatrischen Lehrmeinung. Sie ist nämlich instabil. Das wird aber geleugnet.

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