Região: Alemanha
Direitos civis

Schluss mit illegal erhobenen Beweismitteln!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
28 Apoiador 27 em Alemanha

A petição foi retirada pelo peticionário

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Momentan gibt es wenig gesetzlichen Schutz für Angeklagte, wenn Beweismittel rechtswidrig erhoben wurden.

Obwohl klar geregelt ist, auf welchen Wegen Beweismittel zulässig erhoben werden können und welche Methoden dem Beweiserhebungsverbot unterliegen, wird fortlaufend Gebrauch von illegal beschaffter Beweismittel in Gerichtsverfahren zur Urteilsfindung gemacht. [1] Bisher wird nur in den wenigsten Ausnahmefällen (z.B. bei Geständnissen unter Folter) auf die Nutzung solch rechtswidriger Beweise verzichtet.

Daher fordere ich ein verbindliches Gesetz. Dies soll regeln, dass Beweismittel, bei deren Beschaffung ein Verstoß gegen geltendes Gesetz begangen wurde, in Strafprozessen automatisch als ungültig zu betrachten sind.

Ein dies regelnder Gesetzestext könnte beispielsweise so aussehen:

§ 244a StPO Beweisverwertungsverbote [2]

(1) Ist eine Beweiserhebung oder die Art ihrer Durchführung ohne Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen oder des gesetzlich zulässigen Umfangs erfolgt, so dürfen ihre Ergebnisse in keiner Weise für das Strafverfahren verwandt oder verwertet werden. Dies gilt auch für Ermittlungsergebnisse, die Straftaten betreffen, die nicht von einem gesetzlichen Straftatenkatalog erfasst werden, für den eine Ermittlungsmaßnahme zugelassen ist.

(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte der Verwertung zustimmt.

Ferner fordere ich, dass Vertreter des Staates / Beamte für Vergehen bei der Beweismittelerhebung gegen Bürger wirksamer rechtlich belangt werden können als bisher. Momentan werden solche Verstöße vorrangig durch das Beamtenrecht sanktioniert, was häufig zu einer Disziplinarmaßnahme führt, deren Konsequenzen weit milder ausfallen als sie die Zivilbevölkerung für gleiche Gesetzesbrüche zu erwarten hätte.

Razões

Von einem Rechtsstaat, der die Einhaltung seiner Gesetze von jedem Bürger erwartet, ist konsequenterweise doch mindestens zu erwarten, dass sich die judikativen und exekutiven Organe an den geltenden gesetzlichen Rahmen halten.

Es ist auf eine zutiefst un-komische Art geradezu ironisch, dass während eines Ermittlungsverfahrens, welches Gesetzesverstöße aufdecken soll, von den Ermittelnden selbst gegen Gesetze verstoßen wird, dies meistens ungestraft bleibt und die unrechtmäßig so gesammelten Informationen auch noch zu einer rechtlich legitimierten Verurteilung des Angeklagten führen.

Sollte der Staat nicht eigentlich eine Vorbildfunktion für seine Bürger übernehmen und mit gutem Beispiel voran gehen?

Ich finde schon.

[1] https://www.fr.de/politik/legal-illegal-11479277.html

[2] https://kripoz.de/2018/08/03/strikte-beweisverwertungsverbote-ein-gebot-des-rechtsstaats/

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Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Das würde letztlich Situationen wie in den USA bringen und ein Straftäter könnte freigesprochen werden, nur weil die Beweise angeblich nicht regelkonform erlangt wurden. Nein, wenn ein Beweis da ist, soll dieser auch bei der Rechtssprechung Berücksichtigung finden!

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