Schornsteinfeger - Anerkennung von Nachweisen von zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
190 Ondersteunend 190 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

190 Ondersteunend 190 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die korrekt und vollständig ausgefüllten Nachweise für durchgeführte Schornsteinfegerarbeiten eines zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegers vom Bezirksschornsteinfegermeister anerkannt werden müssen.

Reden

Das Schornsteinfeger-Monopol, das bis Ende 2012 ?weitgehend? abgeschafft werden soll, wird in der vom Gesetzgeber geschaffenen Übergangszeit, die aus Gründen des ?Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit? gegenüber den Bezirksschornsteinfegermeistern eingeführt wurde, nicht nur von der Schornsteinfegerlobby, sondern auch von den Aufsichtsbehörden mit willkürlichen Mitteln verteidigt. Betroffen sind gerade die Hauseigentümer, die in der Vergangenheit bereits viel Ärger mit ihrem Bezirksschornsteinfegermeister hatten und deshalb die im Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vorgesehene Möglichkeit nutzen, einen zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegerbetrieb zu beauftragen. Obwohl sich diese Hauseigentümer vor der Beauftragung vom EU/EWR-Schornsteinfeger zusichern lassen, dass er berechtigt ist, diese Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen und auch gesetzeskonform diese Nachweise beim Bezirksschornsteinfegermeister einreichen, werden die Nachweise von den Aufsichtsbehörden mit fadenscheinigen Begründungen, die nichts mit dem Zweck des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) zu tun haben, nicht anerkannt. Auf diese Weise sollen die Hauseigentümer offensichtlich gezwungen werden, wieder den ungewünschten Bezirksschornsteinfegermeister zu beauftragen nur um dessen Einkommen zu sichern. Dies ist ein öffentlicher Skandal, denn die unnötigen Kosten tragen die Hauseigentümer und die Mieter, auf die ein Teil umgelegt werden kann. Es geht also nicht um einen Verstoß gegen die Pflichten des Hauseigentümers gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes zum Ziel hat, denn diese Pflichten wurden mit der fachgerechten Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten und fristgerechten Einsendung der Nachweise an den Bezirksschornsteinfegermeister erfüllt. Es geht um einen angeblichen Verstoß des EU-Schornsteinfegers gegen die bis Ende 2012 geltende Einschränkung nur "vorübergehend und gelegentlich" (§ 13 Abs. 3 SchfG) tätig zu sein, die zur Sicherung der Einkommen (siehe BTDrucks 16/9237) für die Bezirksschornsteinfegermeister ins Gesetz aufgenommen wurde. Die betroffenen Hauseigentümer werde damit für eine Sache bestraft, für deren Einhaltung sie überhaupt nicht verantwortlich sind und sie auch niemals überwachen können, während der angeblich ?Schuldige? weiterhin Schornsteinfegerarbeiten in Deutschland durchführen kann. Der Aufsichtsbehörde scheint trotz § 258a StGB der Schutz der Einkommen der Bezirksschornsteinfeger wichtiger zu sein, als der Schutz der Hauseigentümer vor unberechtigten EU-Dienstleistungsanbietern (siehe VG Aachen Az: 3 L 241/09 vom 22.09.2009). Um diese Behördenwillkür zu verhindern muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die von einem zum Zeitpunkt der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfeger ausgestellten Nachweise vom Bezirksschornsteinfegermeister anerkannt werden müssen.

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Nieuws

  • Pet 1-17-09-7151-034652Schornsteinfeger
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass fachgerechte Schornsteinfegerarbeiten
    eines zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegers in Deutschland anerkannt werden
    müssen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
    wurde von 190 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 26 Diskussionsbeiträge
    ein. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen,... verder

Nog geen voor argument.

Der seitheriger Bezirksschornsteinfegermeister anerkennt den Nachweis für durchgeführte Schornsteinfegertätigkeiten meines von mir beauftragten Schornsteinfeger nicht - Begründung: Der Nachweis sei nicht vollständig ausgefüllt. Aber kein Hinweis auf das Fehlende. Reine Willkür. Ich werde auch künftig gegen den bevollmächtigten Schornsteinfeger sein, auch wenn er droht, bbei der kommenden Feuerstättenschau peinlichst genau zu prüfen!! Wie früher zu braunen Zeiten.

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