Kraj : Německo

Schornsteinfeger - Überprüfung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO) in der letztgültigen Fassung für das Kaminkehrerhandwerk in folgenden Punkten überprüft werden soll:a) Anteilige Wegepauschaleb) Gebühr für Grundwertc) Erbrachte und abgerechnete Arbeitsleistungd) Dritte, sinnlose Kehrunge) Wiederkehrende Feuerstättenschauf) Fehlender Wettbewerb unter den Kaminkehrern

Odůvodnění

Die KÜO ist Grundlage für die Abrechnung der Kaminkehrer, dabei kommen aus meiner Sicht bereits sittenwidrige Gebühren zustande:zu a) Pro Kehrung wird eine anteilige Wegepauschale von ca. €9,- berechnet. Bei angenommenen 500 m Siedlungsstraße in meiner Siedlung mit ebenfalls angenommenen 10 Häusern (wenigstens) und einer anteiligen Wegepauschale von ca. €9,- netto je Haus, komme ich nach meinen Berechnungen auf ein Kilometergeld von ca. €180,- netto. Das dürfte wohl einmalig in der Welt sein und aus meiner Sicht ist dies bereits sittenwidrig.zu b) Es wird regelmäßig in den Rechnungen ein Betrag von ca. €10,- netto für den sogenannten Grundwert ausgewiesen. Diesem Betrag steht aber keine Leistung gegenüber. Darüber hinaus ist dieser Betrag pro Kehrung zu entrichten.zu c) Die erbrachte und abgerechnete Arbeitsleistung führt zu einem Arbeitsstundenbetrag von €116,- netto.In meiner Region kostet eine Handwerkerstunde jedoch ca. €40,- bis €50,-. Grundlage für diese überhöhte Abrechnung sind wohl falsch berechnete Arbeitswerte in der KÜO. zu d) Heizungsunterstützende Solarthermieanlagen werden in der KÜO anscheinend nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass eine dritte, für Holzheizungen festgesetzte Kehrung völlig sinnlos ist. Die zweite Kehrung erfolgt im April, also vor dem Sommer und die dritte Kehrung im Oktober. Da die Holzheizung im Sommer nicht läuft wird im Oktober sinnloserweise der bereits im April gereinigte Kamin noch mal gereinigt.zu e) Die separate, wiederkehrende Feuerstättenschau ist aus meiner Sicht ebenfalls sinnlos und dient nur zum Abgreifen zusätzlicher Gebühren vom Endkunden und zur unnötigen Umweltbelastung durch die zusätzliche, separate Anfahrt des Kaminkehrers. Kein Heizungsbetreiber ändert etwas an seiner Heizungsanlage ohne Rücksprache mit dem Kaminkehrer. Was also muss separat über diese Feuerstättenschau wiederkehrend begutachtet und vor allem abgerechnet werden, was nicht im Rahmen einer normalen Kehrung mitgemacht werden könnte. In jedem Fall würden mit dieser Vorgehensweise durch den Wegfall der zusätzlichen Anfahrt die Umwelt und der Gebührenzahler durch den Wegfall der zusätzlichen anteiligen Wucher-Wegepauschale (siehe oben) entlastet werden.zu f) Leider gibt es in dem bestehenden System der Kaminkehrer noch immer keinen Wettbewerb. Von 8 angeschriebenen Kaminkehrern aus den angrenzenden Gemeinden mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes für die nicht hoheitlichen Aufgaben habe ich kein einziges erhalten. Der freie und eventuell gewünschte Wettbewerb unter den Kaminkehrern funktioniert leider nicht.Abrechnungen, Feuerstättenbescheide und die aktuelle Fassung der KÜO kann nachgereicht werden.Wenn im ganzen Land die Mietpreisbremse diskutiert wird bzw. bereits eingeführt wurde, so sei darauf hingewiesen, dass allein in den letzten 10 Jahren die Mietnebenkosten um bis zu 200 % gestiegen sind. Neben den Kaminkehrern wären hier noch weitere Dienstleister, die sich an den Mietern bedienen, anzuführen.

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