Область : Герліц
Освіта

Schülerbeförderungssatzung im Landkreis Görlitz ändern – Freie Schulwahl wirklich ermöglichen!

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Landrat Bernd Lange; Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistags im Landkreis Görlitz
1 599 1 344 в Герліц

Одержувач петиції не відповів.

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  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Die Petition will eine Überprüfung und Änderung der Schülerbeförderungssatzung im Landkreis Görlitz erreichen, um das gesetzlich festgeschriebene Recht auf freie Schulwahl bei weiterführenden Schulen durchzusetzen, ohne, dass den Eltern finanzielle Nachteile entstehen.

мотиви

Im sächsischen Schulgesetz ist die freie Schulwahl geregelt, die in Sachsen für weiterführende Schulen gilt.

In §34 (1) Sächsisches Schulgesetz steht: "Über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. […] (2) Eltern melden ihr Kind mit der Bildungsempfehlung an einer Oberschule oder einem Gymnasium ihrer Wahl an. […] (6) Über die Aufnahme an eine bestimmte Schule entscheidet nach Maßgabe der Absätze 1 bis 5 der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze."

Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe der Landkreise. Nachzulesen ist das auf der Homepage des Sächsischen Kultusministeriums: "Träger [der Schülerbeförderung] sind die Landkreise und Kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Sie regeln die Einzelheiten der Schülerbeförderung in Satzungen mit einem weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen der Gesetze. Zu regeln sind zum Beispiel die Art und der Umfang der Schülerbeförderung, Erstattungsregelungen, die Erhebung und die Höhe des Eigenanteils der Schüler oder der Eltern. Die Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung erhalten eine indirekte Refinanzierung der Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs." (https://www.schule.sachsen.de/1749.htm). Es gibt Geld analog des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG; aktuelle Änderung als Entwurf im Haushaltbegleitgesetz für 2019/20: Gesamtsumme 2019: 62,24 Mio. €, 2020: 63,36 Mio. €, siehe Drs 6/13901 > Festbeträge für die Landkreise und kreisfreien Städte). Diese Gelder dienen dem "Ausgleich der bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs bei den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinahmen."

Es gilt derzeit im Landkreis Görlitz bei der Schülerbeförderung der Erstattungsgrundsatz der nächstgelegenen Schule.

Landesseitig gibt es aber keine Einschränkung, die besagt, dass nur der Weg zur "nächstgelegenen" (aufnahmefähigen) Schule zu finanzieren ist. Das ist eine Formulierung, die erst in den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte auftaucht.

Und darum richten wir diese Petition an den Landkreis Görlitz, mit der Aufforderung, seine Schülerbeförderungssatzung dahingehend anzupassen, dass wirklich eine freie Schulwahl an weiterführenden Schulen gewährleistet werden kann, ohne dass den Eltern finanzielle Nachteile entstehen.

Durch die jetzige Schülerbeförderungssatzung entstehen finanzielle Benachteiligungen für Eltern, die ihr Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht auf die nächstgelegene Schule schicken. Im Landkreis Görlitz treten diese Fälle gehäuft auf. Eltern, die sich aus verschiedenen Gründen nicht für die nächstgelegene Schule entscheiden, werden finanziell stärker belastet, so dass die Entscheidung der Eltern für die beste Beschulung ihres Kindes stark von den Einkommensmöglichkeiten abhängig ist. Das ist ein Mißstand, der behoben werden muss.

Beispiele aus der Praxis im Landkreis Görlitz:

Eltern, die aus konfessionellen Gründen ihr Kind auf eine christlich getragene Schule schicken wollen, können dies momentan nicht ohne finanzielle Mehrbelastung tun. Entscheiden sich also Eltern aus Ebersbach-Neugersdorf, ihr Kind an das christliche Zinzendorf-Gymnasium nach Herrnhut zu schicken, zahlen sie mehr. Dieses Gymnasium ist aber in diesem Beispiel das nächstgelegene, christlich getragene.

Wollen Eltern aus Ebersbach-Neugersdorf beispielsweise ihr Kind an die Oberschule nach Seifhennersdorf schicken, dann werden auch diese Eltern mehr belastet, da diese Oberschule nicht die nächstgelegene wäre. Hätten sich die Eltern für das Gymnasium in Seifhennersdorf entschieden, wäre die Mehrbelastung nicht entstanden. Das ist widersprüchlich und geht zu Lasten der Kinder.

Wollen Eltern aus Ebersbach-Neugersdorf mit der Bildungsempfehlung fürs Gymnasium ihr Kind nicht in Seifhennersdorf am Gymnasium anmelden, müssen sie die Mehrkosten, welche durch eine Anmeldung am Gymnasium in Löbau entstehen, ebenfalls selber tragen. Beide Gymnasien haben grundverschiedene Profilangebote – und die Eltern dürfen legitim das für sie besser erscheinende wählen.

Auch muss Eltern, die sich für verschiedene pädagogische Ansätze entscheiden, die Entscheidung ohne finanzielle Mehrbelastungen möglich sein. Im Dreiländereck können weitere Gründe für eine bestimmte Schule für Eltern wichtig sein: das Sprachangebot beispielsweise oder die Begleitung von SchülerInnen mit Sonderbedarfen. Hiervon besonders betroffen sind Eltern, die ihre Kinder auf der Freien Schule Schkola (alle Schularten) beschulen lassen wollen.

Initiatoren und Ansprechpartner der Petition: Andrea Bürger, Ebersbach-Neugersdorf i.V. betroffener Eltern, Telefon: 0173-8403007

Franziska Schubert, Ebersbach-Neugersdorf, Verfasserin

Дякуємо за вашу підтримку

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новини

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Am 19.12.2018 überreichten wir die Petition an den Landrat des Landkreises Görlitz, Herrn Bernd Lange. Uns wurde eine schriftliche Stellungnahme zugesagt sowie die Behandlung im Kreistag.

    Bis heute gab es keinerlei Rückmeldung von Seiten des Landrates, was enttäuschend ist.

    Inzwischen sind Eltern an uns herangetreten, welche den Klageweg eingeschlagen haben - und gewannen. Wir möchten hier das Aktenzeichen eines erfolgreichen Klageweges veröffentlichen: VG DD AZ 5K459317 (22. März 2018)

    Aus der fehlenden Rückmeldung von Seiten des Landrats schließen wir, dass der Landkreis genau weiß, dass er weitere Klageverfahren verlieren könnte. Es soll vielleicht auch verhindert werden, dass vor der Kommunalwahl in Sachsen Ende Mai das Thema, was soviele... далі

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    am 19.12.2018 überreichen wir die Petition zur Schülerbeförderungssatzung im Landkreis Görlitz an den Landrat Bernd Lange.

    Wir danken den 1.600 Unterstützenden ganz herzlich und hoffen, dass sich der Kreistag dieses Themas nun endlich in der Art und Weise annimmt, wie es die Petition fordert!

    Andrea Bürger
    Franziska Schubert

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