Region: Thüringen

Schülerfahrten ins Ausland auch außerhalb des Klassenverbandes genehmigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
275 Unterstützende 275 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

275 Unterstützende 275 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Schülerfahrten ins Ausland müssen generell stattfinden können, auch wenn eine Auswahl von

Schülern daran teilnimmt und keine ganzen Klassen. Sprach-, Sport- und Studienreisen der Schulen ins Ausland haben ihre Berechtigung und sollten ebenso wie Klassenfahrten genehmigt werden, wenn sie zwar nicht im Klassenverband erfolgen, aber sinnvolle pädagogische Ziele verfolgen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die neue Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten gilt nicht für sonstige Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (z. B. Veranstaltungen, an denen nur eine Auswahl von Schülern teilnimmt). Fahrten im Rahmen von internationalen Schülerbegegnungen sind zumindest über eine FAQ-Liste des Bildungsministeriums übergangsweise geregelt. Eine einheitliche Regelung für Sprach-, Sport- und Studienreisen ins Ausland, an denen nur eine Auswahl von Schülern teilnimmt (beispielsweise bei klassenübergreifenden Projekten), existiert nicht.

Schulämter handeln bei der Genehmigung von Sprach- Sport- und Studienreisen willkürlich und je nach Budgetlage. Schülerreisen ins Ausland werden mitunter nicht genehmigt.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,

Staatliche Schulämter

Wie wird die Petition begründet?

Schülerbegegnungen im Ausland, Sprach-, Sport- und Studienfahrten fördern insbesondere die

interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler und dienen der

Herausbildung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Interkulturalität, Mehrsprachigkeit und

Berufsfähigkeit.

Das Thüringer Schulgesetz formuliert im § 2 den gemeinsamen Auftrag für die Thüringer Schulen:

„…Die Schule … pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland, fördert

die Offenheit gegenüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt.

Wesentliche Ziele der Schule sind … die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und

Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer.

Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten.“

Der Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Thüringer Landtagsmehrheit besagt:

„Wir werden Internationalisierung … in den Schulen stärken….“ ,

„Die Koalition ist sich einig, … den internationalen Jugendaustausch zu fördern.“ und:

„Die Koalition setzt sich für eine Verstärkung der europapolitischen Öffentlichkeits- und

Bildungsarbeit ein.“

Dem widerspricht die Praxis der Nichtgenehmigung von Auslandsreisen von Thüringer Schülern durch die zuständigen Behörden in eklatanter Weise. Pädagogisch sinnvolle und nachvollziehbare Kriterien für Nichtgenehmigungen sind an keiner Stelle definiert. Einige Veranstaltungen, an denen nur eine Auswahl von Schülern teilnimmt, werden genehmigt, andere nicht. Eine Gleichbehandlung

unterschiedlicher Angebote der Schulen erfolgt nicht.

Eine sinnvolle Schulentwicklung in Richtung Internationalisierung und Interkulturalität wird

behindert. Historisch gewachsene, pädagogisch wertvolle und bei Schülern beliebte Angebote finden ein abruptes Ende.

Interkulturelle Kompetenz zu erwerben gelingt am besten im Ausland, Kommunikation mit

Muttersprachlern in deren natürlichem Umfeld. Dies sichert einen hohen Grad an Authentizität,

individueller Förderung und Herausforderung. Solche Ziele können im schulischen Kontext allein

nicht adäquat erreicht werden und stellen einen großen Mehrwert für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler dar.

Auch Schülerinnen und Schülern, die Anspruch auf die Finanzierung einer schulischen Auslandsreise über „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ haben, wird die Möglichkeit genommen, beispielsweise an Sprachreisen teilzunehmen – für viele oft die einzige Möglichkeit für einen Aufenthalt im Ausland.

Das ist nicht sozial. Im Antragsformular „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ werden

Projektfahrten und Sprachreisen übrigens explizit genannt als mögliche förderungsfähige

Maßnahmen. Eine finanzielle Förderung ist hierbei nicht abhängig davon, ob die Reise im

Klassenverband oder in einer anderen Zusammensetzung stattfindet.

Der amerikanische Schriftsteller Mark Twain (1835 -1910) soll bei dieser Begründung am Ende

ebenfalls zu Wort kommen. In seinem Roman „Die Arglosen im Ausland“ schrieb er über die Risiken und Nebenwirkungen von Auslandsreisen: „Reisen ist fatal für Vorurteile, Bigotterie und

Engstirnigkeit.“

Andere als diese Risiken kennen die Unterzeichner dieser Petition nicht.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein, lediglich entsprechende Verwaltungsvorschriften müssen in eine sinnvolle und praxistaugliche Form gebracht werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Die Petition ist am 13. Juni 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 25. Juli 2017 wurde die Petition von 276 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Unabhängig davon forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Der Petitionsausschuss sieht Maßnahmen des Lernens am anderen... weiter

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