Drošība

Sexuelle Misshandlung eines Kindes ist keine Frage der Kultur!

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Sexuelle Misshandlung eines Kindes ist keine Frage der Kultur! In über 70% der Fälle stammt der Täter aus dem Familienkreis. Bei begründetem Verdacht und zahlreichen Indizien muss das Kind geschützt, der Umgang ausgeschlossen und das Sorgerecht entzogen werden!

“Über 13.000 Kinder haben laut Bundeskriminalamt 2013 sexuelle Gewalt erlitten. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Statistiken legen nahe, dass jede vierte Frau und jeder siebte Junge im Laufe des Lebens von sexueller Gewalt betroffen ist. “

Die Täter stammen in den meisten Fällen aus dem unmittelbaren Umfeld des Kindes. (Siehe: Onlineverlinkung zu ERF Online - http://www.erf.de/index.php?node=2803-542-4806))

Wenn ein Kind gegen seinen Willen gezwungen wird, mit dem Vater zu kuscheln, wenn dieser komplett nackt ist, ist das keine Frage der Kultur!

Ein Kind darf nicht gezwungen werden, schon überhaupt nicht gegen seinen erklärten Willen mit seinem leiblichen Vater Kontakt zu haben, wenn es Indizien dafür gibt, dass sexuelle Misshandlungen stattgefunden haben und dass in der Vergangenheit häusliche Gewalt vorherrschte.

Helfen Sie mit, dass Kinder zukünftig wirksam vor häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt werden! Gesetze sind hierzu zu ändern und Handlungsempfehlungen an Jugendämter und Familiengerichte neu zu gestalten! Es muss mehr Aufklärung betrieben werden! In diesen Fällen ist der Umgang mit dem potentiellen Täter auszuschließen und das Sorgerecht zu entziehen.

Weitere Quellen zur Information, die belegen, dass es sich im nachfolgenden Beispiel um sexuelle Misshandlung handelt und dass das Wohl des Kindes in der beschriebenen Situation in Gefahr ist: -> „Kinder unter Druck“ ein interdisziplinärer Fachtag Das Spannungsfeld von Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Kindeswohl und Umgangsrecht Nürnberg, 20. September 2004 http://www.wildwasser-nuernberg.de/downloads/fachtag_doku.pdf

-> “Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt” Herausgeber: BIG – Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt http://www.gewaltschutz.info/download/BeglUmgang.pdf

Im weiteren Text folgt eine umfassende Beschreibung eines konkreten Falles mit Hinweisen auf Fachwissen, um die Missstände klar und deutlich aufzuzeigen und zu belegen.

Pamatojums

Die Beschreibung der Situation basiert auf den Aussagen der Mutter und des Mädchens: Im Haushalt der Familie, Ehepaar mit einer Tochter, kommt es nach der Hochzeit häufig zu häuslicher Gewalt. Ein damals 8-jähriges Mädchen wird gegen ihren Willen vom Vater gezwungen, nackt mit ihr zu kuscheln. Der Vater lacht nur über das Mädchen, als es ihn bittet sich anzuziehen. Nach einer Abwesenheit der Mutter für ein langes Wochenende will das Mädchen nicht mehr nackt vor der Mutter in die Badewanne gehen, es zieht seine Unterhose nicht mehr aus, selbst beim Baden. Das Mädchen sagt der Mutter, dass sie nie mehr allein mit dem Vater sein will.

Chronologische Kurzzusammenfassung der Ereignisse danach: Anfang 2013 Flucht der Mutter mit Tochter ins Frauenhaus und Anzeige wegen Missbrauchs der Tochter Familiengericht August 2013 - einstweiliges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter und begleiteter Umgang mit dem Vater der Vater leugnet Missbrauch oder Grenzübertritt, vor Gericht oder der Polizei schweigt er konsequent zu Vorwürfen, er behauptet, die Mutter würde lügen und manipulieren Familiengericht März 2014 - Antrag des Vaters auf Ausweitung des Umgangs - Beschluss auf Umgang alle 2 Wochen Samstag und Sonntag ohne Übernachtung Frühsommer 2014 - Ermittlungen zur Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs werden eingestellt, Beweise reichen für eine Anklage nicht aus, ein Therapeut diagnostiziert beim Kind mehrere Traumata Sommer 2014 - Das Mädchen reagiert belastet auf die erweiterten Umgangskontakte, hat Schlafstörungen, Bauchschmerzen, hat Angst - berichtet ihrer Mutter und ihrem Onkel (12 Jahre), dass ihr Vater sie früher zwischen den Beinen angefasst hat - daher keine Umgangskontakte mehr - neue Strafanzeige mit neuen Informationen wegen Missbrauch, das Jugendamt sieht keine Gefahr des Kindeswohls, rät evtl. betreuten Umgang Familiengericht Januar 2015 - Verzicht vorerst auf direkte Anhörung des Kindes, da Anhörung bei der Polizei wegen Strafanzeige, das Kind sagt aus Familiengericht Februar 2015 - Beschluss - psychologisches Gutachten zur Klärung des Umgangs Mai 2015 - erstes Gespräch der Mutter im psychologischen Gutachten mit der Gutachterin verläuft verheerend - umfassend begründeter Antrag auf Befangenheit gestellt, Antrag wird abgelehnt, folgende Beschwerde gegen die Ablehnung wird auch abgelehnt, darauf wird das Gutachten von der Mutter abgebrochen Dezember 2015 - die zweite Strafanzeige wegen Missbrauch des Kindes wird eingestellt, da Beweise nicht für eine Anklage ausreichen, in der Begründung der Staatsanwaltschaft sind falsche Tatzeitpunkte erwähnt, bedeutet, dass Zeugenaussagen falsch verstanden wurden, es wird begründet Beschwerde gegen die Einstellung eingereicht Familiengericht Februar 2016 - Aussage des Mädchens gegenüber Richterin, dass sie keinen Kontakt mit dem Vater will - die Richterin macht deutlich, dass sie den weiteren Umgang mit einem Umgangspfleger beschließt außer die Mutter stimmt einem weiteren psychologischen Gutachten mit einem neuem Gutachter zu (zum rechtlichen Hintergrund: laut BGH XII ZB 68/09 Februar 2010 darf niemand zu einem psychologischen Gutachten gezwungen werden) März 2016 - Mutter stimmt unter Druck dem Gutachten zu, um ihre Tochter zu schützen und nicht dem Zwangsumgang auszusetzen

“Sexuelle Misshandlung ist eine unter Ausnutzung einer Macht- und Autoritätsposition grenzüberschreitende sexuelle Handlung eines Erwachsenen oder Jugendlichen an einem Kind in Form der 1. Belästigung, 2. Masturbation, 3. des oralen, analen oder genitalen Verkehrs, 4. sexuellen Nötigung, 5. Vergewaltigung 6. sexuellen Ausbeutung durch Einbeziehung von Minderjährigen in pornographische Aktivitäten und Prostitution.”

“Durch sexuelle Misshandlung wird die körperliche und seelische Entwicklung, die Unversehrtheit und Autonomie und die sexuelle Selbstbestimmung der Minderjährigen beeinträchtigt.”

Auszug aus “Kindeswohlgefährdung, Erkennen und Helfen - Kinderschutz-Zentrum Berlin (10.Auflage)” S.42/43. http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/Kindeswohlgefaehrdung_Aufl11b.pdf

Das Verhalten des Familiengerichtes und des Jugendamtes ist vollkommen unverständlich! Muss denn der gesundheitliche Schaden erst unermesslich groß sein? Muss immer erst das Blut spritzen, oder ein Selbstmord stattfinden oder muss es psychisch völlig zerstörte Opfer geben?

Nehmen Sie bitte mal die Perspektive der Mutter an, die Jahre lang unter häuslicher Gewalt litt, die Vermutung hat, dass ihr Kind missbraucht worden ist. Die es endlich geschafft hat, sich und ihr Kind in Sicherheit zu bringen und nun immer noch in Angst leben muss, dass sie ihr Kind nicht weiter schützen kann und es weiter leiden muss. Wie kann so etwas in einem sozialen Rechtsstaat geduldet werden?

Mehr Hintergrundinfos und Fachwissen zum Fall und den Missständen im Blog: https://antimissbrauch.wordpress.com/

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  • Ein aktueller Gastkommentar in der Süddeutschen von Anja Kannegießer, einer Rechtsanwältin und forensischen Sachverständige zu familien- und aussagepsychologischen Fragen beschreibt die Missstände im praktischen Familienrecht deutlich.

    "Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten haben katastrophale Folgen. Deutschland muss mehr in seine Gutachter investieren."

    Sie macht deutlich, dass die Rechtspsychologie, damit ist der Bereich gemeint, in dem psychologische Methoden, die eher mit Abwägungen, Wahrscheinlichkeiten und Relativitäten arbeiten auf rechtliche, eindeutige Definitionen treffen.
    Ihrer Ansicht nach ist in Deutschland quasi jahrzehntelang dieses Gebiet eingeschlafen, es gibt z.B. kaum noch Lehrstühle an Hochschulen dazu. Auch wurden... vairāk

  • Partnerschaftsgewalt und deren Auswirkungen auf die Sicherheit des Kindes und das Kindeswohl werden aktuell zu wenig berücksichtigt.
    Im Folgenden wurden aus einem Arbeitspapier, dass sich auf Fachliteratur und internationale Studien bezieht, zusammengefasst.

    Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl
    Arbeitspapier November 2002
    Dr. Heinz Kindler (mit Bezug auf eine Vielzahl von Studien)
    www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/partnerschaftsgewalt.pdf

    S.56
    Europäische und außereuropäische Studien zeigen übereinstimmend auf, dass für Frauen, die bereits in der Partnerschaft Gewalt erleben mussten, ein erhebliches Risiko für fortbestehende oder eskalierende Gewalt über den oft mehrjährigen Prozess der Trennung besteht. Es besteht sogar die Gefahr,... vairāk

Debates

Missbrauch durch Bezugspersonen und häusliche Gewalt haben einen gewaltig negativen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Durch geschicktes Vorgehen der Täter werden die Opfer zu Mitschudigen gemacht und psychsich verwirrt. Es ist äußerst schwer dieses Verhalten mit nach aktuellem Recht rechtswirksamen Beweisen nachzuweisen. Dazu kommt, dass die meisten Beteiligten gar nicht geschult sind für solche Fälle. Es fällt den Entscheidern schwer sich überhaupt diese Situationen vorzustellen bzw. dies als möglich zu betrachten. Das hat verheerende Folgen für die Kinder!

Das Kind ist von der Mutter Entführt mit Unbekannten Auffenthaltsort der " Neue" Ehemann Hr. Adrian Müller ist ebenfalls dringend Tatverdächtig an dem Kindesentzug mutmaßlich beteilltig zu sein. Die Kindesmutter wird per Haftbefehl gesucht

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