Região: Alemanha
Social

Schufa-keine 3- jährige Datenspeicherung nach Ende der Privatinsolvenz

Requerente não público
A petição é dirigida a
Schufa, Deutscher Bundestag
32 Apoiador 27 em Alemanha

O peticionário não entregou a petição.

32 Apoiador 27 em Alemanha

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt – erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.

Die SCHUFA dient ca. 4.500 Unternehmen in Deutschland wie Banken, Telefonanbietern, Versandhäusern, Leasinggesellschaften und sonstigen Unternehmen dazu, die Zahlungsfähigkeit zukünftiger Vertragspartner zu überprüfen. Das klingt harmlos, aber die Betroffenen wissen: Ein negativer Vermerk in der Schufa und die Teilnahme am modernen Konsumleben ist versagt. Sie werden geradezu Menschen zweiter Klasse. Eingetragen werden in die Schufa insbesondere nicht erfüllte Kreditgeschäfte, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw. und selbstverständlich auch die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz. Die Schufa erfährt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Je nach Bundesland werden die Insolvenzverfahren in einer regionlen Tageszeitung veröffentlicht und selbstverständlich im Bundeanzeiger und auf der Webseite: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de Die Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt:

Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende. Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende. Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert. Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

Im Klartext: Erst zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten Sie für die Schufa wieder als unbeschriebenes Blatt.

Das bedeutet: 9 Jahre Einschränkungen bei Mietverträgen, Bankkonten, Leasingraten, Ratenkauf, Verträgen. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist nicht mehr möglich, man wird ausgegrenzt. Wir fordern von der Bundesregierung: keine 3 jährige Datenspeicherung nach Ende der Privatinsolvenz- Achtung der Menschenrechte und Ermöglichung eines Neustarts.

Bitte unterschreiben Sie die Petition, laden Sie Freunde ein zu unterschreiben und verbreiten Sie die Petition im Internet! Links:http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/schufa/

Razões

Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende. Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende. Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert. Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

Im Klartext: Erst zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten Sie für die Schufa wieder als unbeschriebenes Blatt.

Das bedeutet: 9 Jahre Einschränkungen bei Mietverträgen, Bankkonten, Leasingraten, Ratenkauf, Verträgen. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist nicht mehr möglich, man wird ausgegrenzt. Wir fordern von der Bundesregierung: keine 3 jährige Datenspeicherung nach Ende der Privatinsolvenz- Achtung der Menschenrechte und Ermöglichung eines Neustarts.

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