Schuldrecht - Beendigung von digitalen Abonnements mit dem Tod des Abonnenten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
198 Unterstützende 198 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

198 Unterstützende 198 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass digitale Abonnements mit dem Tod des Abonnenten enden.

Begründung

AGB sollen für ungültig erklärt werden, die über den Tod eines Vertragspartners hinaus bestehen.Die bisherige Praxis zeigt, dass digital, also online, abgeschlossene Verträge, grundsätzlich durch die Erbberechtigten fortgeführt und gekündigt werden müssen.Diese Praxis nützt einzig den Unternehmen, und kann als sittenwidrig und pietätlos aufgefasst werden.Einziges Kriterium soll der Zeitpunkt des Todes sein, unabhängig davon, wann eine Unternehmung Kenntnis erlangt.Die bei der Eheschließung übliche Formel "Bis der Tod euch scheidet" sollte auch auf Online-Abonnements Anwendung finden. Die Belastung der Erben zu Gunsten einer Unternehmung ist wohl nicht ernsthaft zu rechtfertigen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-036926 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass digitale Abonnements mit dem Tod des
    Abonnenten enden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Fortführung von
    Verträgen, die von dem Verstorbenen abgeschlossen wurden, nicht im Interesse der
    Erbberechtigten sei und einzig den Unternehmen nütze. Dies könne als sittenwidrig
    und pietätlos aufgefasst werden. Demnach solle ein Vertrag zum Zeitpunkt des Todes
    des Vertragspartners automatisch unabhängig davon enden, ob das Unternehmen
    Kenntnis von dem Tod erlangt.

    Hinsichtlich... weiter

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