Schuldrecht - Beschränkung der auf Web-Sites zu bestätigenden Unterlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32.380 Unterstützende 32.380 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

32.380 Unterstützende 32.380 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die auf den Web-Sites zu bestätigenden Unterlagen, die die Grundlage des Vertragsschlusses darstellen, auf das nötige Minimum beschränkt werden.

Begründung

Niemand liest sich, in der Regel, alle von den diversen Auftretern von Web-Sites alle zur Bestätigung geforderten Unterlagen durch! Ich plädiere für die Beschränkung der textlichen Ausführungen dieser Auftritte auf das nötige Minimum!Bereits jetzt werden die von den Instanzen und Unternehmungen als Voraussetzung der Inanspruchnahme deren Leistungen geforderte(n) Bestätigung(en) der AGB, der Datenschutzerklärung bzw. weiterer Zustimmungen vor der Vereinbarung für deren Leistungen die Bestätigung der Lektüre, Wahrnehmung und der Einhaltung dieser Bestimmungen gefordert, die der größte Teil der Konsumenten nie gelesen, sondern nur bestätigt hat (selber schuld). Unter der Wahrnehmung der geforderten Lektüren vergeht einem die Lust, d.h., in der Regel wird mit der Lektüre dieser durch spezialisierte externe Dienstleister entwickelten, zu bestätigenden, Beilagen Bestätigungen auferlegt, die für den Verbraucher nicht zu erwarten wären (aber er bestätigt sie schließlich).Dies muss geändert werden! Ich plädiere für die Transparenz, die wesentlichen Aussagen der spezifischen Inhalte auf ein festzusetzendes Minimum zu begrenzen. Niemand sollte durch die Fülle teils schwer verständlicher Texte von seinen Rechten ausgeschlossen werden.

Link zur Petition

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