Область : Німеччина

Schuldrecht - Einführung des Bestellerprinzips für die Bezahlung von Maklertätigkeiten beim Immobilienverkauf

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Підтримуючий 63 в Німеччина

Петицію було завершено

63 Підтримуючий 63 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2017
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Bestellerprinzip für die Bezahlung von Maklertätigkeiten beim Immobilienverkauf einzuführen.

мотиви

Wir leben in der "Sozialen Marktwirtschaft", und auch beim Immobilienkauf ist im Gegensatz zur aktuellen Provisionspraxis das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt." sozial und marktwirtschaftlich sinnvoll.Das Bestellerprinzip ist sozial, da - selbst wenn als Folge eine Maklerprovision im Verkaufspreis enthalten sein wird - die Finanzierung, und damit oft sogar die Gesamtkosten, durch die höhere Eigenkapitalquote günstiger wird. Somit können sich mehr Bürger eine eigene Immobilie leisten. Die Wohneigentumsquote steigt und dieses ist eine Säule für die soziale Absicherung.* Mit Maklerprovisionen von 6% (+Mwst.,= 7,14%) und Immobilienpreisen für Familienwohnungen in Ballungsgebieten um und weit über 300T EUR liegt die Provision über 50% des Durchschnittsjahreseinkommens (ca. 37T EUR laut Deutsche Rentenversicherung) von Arbeitnehmern in Deutschland. Dem Erwerber mit Durchschnittsverdienst ist diese Höhe der Provision im Vergleich zu der für ihn aufgewendeten Arbeitszeit und erbrachten Leistung nicht zu erklären. (Selbstverständlich erfordert die Vermarktung einer Immobilie Zeit und Aufwand, aber dieser wird größtenteils nicht für den erfolgreichen provisionspflichtigen Käufer erbracht.)Das Bestellerprinzip ist marktwirtschaftlich sinnvoll, da derjenige, der als Verkäufer die seltene Ware (die Immobilie) hat, den Vertriebsweg frei wählen kann. Wenn er einen Makler nutzen will, kann er den aus seiner Sicht angemessenen Preis für die Leistung des Maklers verhandeln. Der Käufer sucht keinen Makler, sondern die Immobilie. * Momentan "hat" der Makler die seltene Ware und verhandelt somit die aus seiner Sicht angemessene Provision. Der Käufer zahlt diese, um die Immobilie zu erhalten und nicht weil er diese für die Leistung des Maklers für angemessen hält.* Der Verkäufer hat stets die gleiche (und gute) Verhandlungsposition gegenüber dem Makler. Für den Käufer hängt es von der Marktlage ab, aber meist geht es um die konkrete Immobilie, welche an den Makler gebunden ist.* Als Empfänger einer prozentualen Provision vom Verkaufspreis ist der Makler bei Kaufpreisverhandlungen nicht neutral, sondern eher auf der Seite des Verkäufers. Daher ist es sehr sinnvoll, dass - sofern keine andere Beauftragung vorliegt - der Verkäufer dafür auch zahlt.* Selbstverständlich hat ein Makler Aufwendungen und treibt Aufwand zur Vermarktung einer Immobilie, aber dieses ist eine Tätigkeit für den Verkäufer. Es sollen möglichst viele (und zahlungsbereite) Interessenten angesprochen werden. Im Interesse des Käufers wäre es, diese Konkurrenz zu begrenzen. Momentan führt der Makler somit Tätigkeiten aus die klar zuwider dem Interesse des Käufers sind, daher ist die Bezahlung durch den Käufer absurd.* Gegenwärtig werden Immobilien fast ausschließlich über Makler angeboten. Damit haben die Makler eine marktbeherrschende Stellung. Immobiliensuchende haben daher keine Alternative - außer auf Eigentum zu verzichten.Daher soll auch beim Immobilienkauf gelten "Wer bestellt, bezahlt."

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