Περιοχή: Γερμανία

Schuldrecht - Ergänzung des § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (Art und Umfang des Schadenersatzes)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Υποστηρικτικό 24 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

24 Υποστηρικτικό 24 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 249 Bürgerliches Gesetzbuch zu ergänzen bzw. zu ändern.

Αιτιολόγηση

Im § 249 BGB (2) steht: "Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.".Leider wird dies hauptsächlich im Kfz-Versicherungsrecht sehr oft genutzt, um Umfälle zu fingieren und dann Geld von den Versicherungen zu ergaunern. Dies ist sowohl für die jeweils Betroffenen als auch für die Allgemeinheit der Verischerten ein großes finanzielles Problem (ganz abgesehen davon, daß Menschenleben dabei regelmässig gefährdet werden, nur wegen etwas Geld).Einen sehr guten Einblick dazu liefert z.Bsp. die Reportage des SWR "betrifft: ... Aufgefahren - abgezockt. Die Tricks der Unfallbetrüger" vom 10.10.2018.Daher sollte der Satz 2 erweitert werden. Hier müsste die sog. "fiktive Abrechnung" für Sachschäden auf Basis eines Gutachtens ausgeschlossen werden, sprich: die Geldleistung muss (für Sachschäden) zweckgebunden sein und der Geschädigte muss die korrekte Verwendung nachweisen. Der Zusatz "Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist." könnte dann gestrichen werden, da dann wie in Satz1 beschrieben, der Zustand wieder hergestellt wurde, "der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."

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Wegen ein paar schwarzen Schafen soll ein Gesetz geändert werden? Der Bundestag hat wichtigere Aufgaben, die er auch schon kaum bewältigt, weil es so viele Querulanten in Deutschland gibt.

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