Schuldrecht - Ergänzung des § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (Immaterieller Schaden)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um einen weiteren Absatz zu ergänzen, wonach wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine billige Entschädigung in Geld nur verlangt werden kann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise kompensiert werden kann.

Begründung

Diese Petition dient der Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, um die sich der Gesetzgeber bisher gedrückt hat (so ausdrücklich: Begr. RegE, BT-Drs. 14/7752, 25).Weder § 823 BGB noch § 253 BGB lassen für den Nichtjuristen erkennen, dass auch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (etwa durch ehrverletzende Äußerungen oder Veröffentlichung intimer Fotos) Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Die Rechtsprechung stützt den Schmerzensgeldanspruch bisher auf einen gesetzlichen nicht geregelten Rechtsbehelf eigener Art. Im Hinblick darauf, dass diese Rechtsprechung mittlerweile gefestigt ist, sollte man den oben genannten Leitsatz des BGH endlich ausdrücklich auch für den Normalbürger im Gesetz festschreiben.Neben dieser Klarstellung für den Normalbürger würde das BGB zugleich bereit für das 21. Jahrhundert gemacht. Im Hinblick auf das Internet und die damit verbundenen Möglichkeiten der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird die Bedeutung dieser neu einzufügenden Norm zunehmen.Nebenbei bemerkt böte sich deshalb auch eine Aufnahme des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in die Aufzählung des § 823 Abs. 1 BGB an.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-035189

    Schuldrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 253 Bürgerliches Gesetzbuch um einen weiteren
    Absatz zu ergänzen, wonach wegen der Verletzung des allgemeinen
    Persönlichkeitsrechts eine billige Entschädigung in Geld nur verlangt werden kann,
    wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung
    nicht in anderer Weise kompensiert werden kann.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, weder § 823 Bürgerliches
    Gesetzbuch... weiter

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