Région: Allemagne

Schuldrecht - Ersatzlose Streichung des § 411 Bürgerliches Gesetzbuch (Gehaltsabtretung)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Soutien 33 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

33 Soutien 33 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 411 Bürgerliches Gesetzbuch ersatzlos zu streichen.

Raison

§ 411 BGB stärkt die staatlichen Stellen bei der Abtretung von Gehalt (z. B. als Kreditsicherheit) über das übliche Maß hinaus. Tritt nämlich eine Militärperson (Soldat), ein Beamter, ein Geistlicher oder ein Lehrer an einer öffentlichen Unterrichtsanstalt sein Gehalt z. B. als Kreditsicherheit ab, so ist die auszahlende Kasse (Lohnstelle) durch Aushändigung einer von dem Beamten unterschriebenen UND beglaubigten Urkunde von der Abtretung zu benachrichtigen. Bis zur Benachrichtigung gilt die Abtretung als der Kasse nicht bekannt. Für jeden normalen Arbeitnehmer reicht die Unterschrift. Nur im öffentlichen Dienst wird es noch komplizierter gemacht. Und eine Beglaubigung gibt es auch nicht kostenlos. Überdies wird die Regelung auf die Angestellten und Arbeiter des gesamten öffentlichen Dienstes ausgedehnt (BAG DB 66, 1936). Diese bürokratische Privilegierung der öffentlichen Hand ist nicht mehr zeitgemäß und gehört daher abgeschafft.

Lien vers la pétition

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