Schuldrecht - Möglichkeit der Kündigung eines im Internet geschlossenen Vertrags auch über das Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vertragsasymmetrien nicht mehr zulässig sein sollten. Wenn Verträge mit einem Klick abgeschlossen werden, aber nur schriftlich per Brief gekündigt werden können, stellt diese Asymmetrie von Vertragsabschluss und Kündigung für den Verbraucher einen erheblichen Nachteil dar.

Begründung

Unternehmen nutzen es wettbewerbsverzerrend aus, dass Kunden über Asymmetrien bei Vertragsabschluss und Kündigung in ihren Verträgen "gefangen" sind. Wenn beispielsweise ein Handyvertrag für 4 Wochen abgeschlossen wird, reichen ein paar Klicks auf der Website, um den Vertrag abzuschließen. Wenn dieser dann per Brief gekündigt werden muss, stellt das einerseits für den Kunden einen Kostenfaktor (Brief, Papier, Drucker, Briefmarken), sowie andererseits einen Zeitnachteil dar. Eine Einführung eines allgemeinen Vertragsasymmetrieverbotes würde den freien Wettbewerb verbessern, da Kunden dann die Unternehmen mit dem besten Service wählen können, anstelle bei Unternehmen mit schlechterem Service zu verbleiben, weil die Hürden für die Vertragskündigung zu hoch sind.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-046544 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Vertragsasymmetrien nicht mehr zulässig sein
    sollten. Wenn Verträge mit einem Klick abgeschlossen werden, aber nur schriftlich per
    Brief gekündigt werden können, stellt diese Asymmetrie von Vertragsabschluss und
    Kündigung für den Verbraucher einen erheblichen Nachteil dar.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass die Kündigung
    per Brief für den Kunden nicht nur zusätzliche Kosten (für Briefpapier, Drucker,
    Briefmarken), sondern auch einen Zeitnachteil beinhalte.... weiter

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