Piirkond : Saksamaa

Schuldrecht - Regelungen zur Maklerprovision

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
201 Toetav 201 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2019
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass1) Die Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien auf 1 % zzgl. USt begrenzt wird, wobei ein Mindestbetrag von 500 € zulässig ist.2) Ein Makler darf nur eine Seite (Käufer oder Verkäufer) vertreten - es gelten die Regelungen des anwaltlichen Berufsrechts entsprechend.3) Eine Maklerprovision entsteht nur bei Zustandekommen des Kaufvertrages für das Tätigwerden des Maklers ursächlich war.

Selgitus

Es läuft aktuell ein Gesetzgebungsverfahren zur Maklerprovision, doch ist dieser nicht ausreichend:zu 1)Es muß eine Grenze her - die Provisionen sind oft bei 6 % + USt je Partei.Das Makeln ist oft nur ein Blick in eine Kartei oder das Darstellen eines Objekts auf einer Website und das Herzeigen eines Objekts und die Begleitung der Angelegenheit bei einem Notar. Dafür sind 500 € angemessen, ist das Objekt teuerer, genügen 1 % des Kaufpreises.zu 2)Ich sehe zu oft "Käuferprovision 4 %" und der Verkäufer zahlt erneut, doch kann eine Person nicht zwei Herren dienen. In Ermangelung tauglicher gesetzlicher Regelungen macht ein jeder Makler was er will, Hauptsache er verdient Geld. Die Regelungen des anwaltlichen Berufsrechts, das entsprechend heran zu ziehen sind, erhöhen den Qualitätsstandard und verbieten die Doppelvertretung bzw. das Doppeltkassieren auf beiden Seiten (Parteivertrat).Es muß klar sein, wer wessen Interessen wahrt - der Makler wahrt die Interessen dessen, der ihn zahlt; die andere Partei kann ggf, einen weiteren Makler zur Beratung einbeziehen, der dann ebenfalls der Gebührengrenze aus 1) unterliegt.Die geringere Maklerprovision läßt sich in der Folge durch den Staat nutzen, etwa durch eine höhere Grunderwerbsteuer.zu 3)Das stellt sicher, daß Makler ihren Kunden nicht kreative Klauseln auf den Tisch legen, die diese nicht lesen.Zu trennen ist:Makeln (=Suche eines Kunden)und Beratung beim Kauf bzw. Verkauf, wobei die Kosten für die Beratung ohnehin nur der Partei zur Last fallen, die Beratung braucht.

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