Schuldrecht - Verpflichtende Information der Kunden durch Banken im Hinblick auf Kreditbearbeitungsgebühren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
134 Unterstützende 134 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

134 Unterstützende 134 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert, dass die Banken aufgrund des vor kurzem neu beschlossenen Urteils bezüglich der Kreditbearbeitungsgebühren verpflichtet werden, selbst aktiv auf ihre Kunden zuzugehen.

Begründung

Hier das vor kurzem entschiedene Urteil:Die Ansprüche der Verbraucher aus älteren Darlehensverträgen sind nicht bereits verjährt (BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14).Viele Kunden haben Milliarden an Kreditbearbeitungsgebühren plus Zinsen an die Banken gezahlt.Nur ein kleiner Bruchteil machen diese geltend, da ggf. viele Altunterlagen nicht mehr vorliegen.Hier denke ich vor allem an alte Menschen, oder Menschen welche gesundheitlich eingeschränkt sind.Die Verjährungsfrist wurde zwar auf 10 Jahre angehoben, jedoch muss nun jeder Kunde selbst aktiv werden, obwohl dieser keinen Fehler begangen hat. Die Banken haben all Ihre Unterlagen via Scan zur Verfügung und sollten nun in die Verantwortung genommen werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-014827

    Schuldrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass die Banken aufgrund des vor kurzem neu beschlossenen
    Urteils bezüglich der Kreditbearbeitungsgebühren verpflichtet werden, selbst aktiv auf
    ihre Kunden zuzugehen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, viele Kunden hätten Milliarden
    an Bearbeitungsgebühren plus Zinsen an die Banken gezahlt. Viele würden diese nicht
    geltend machen, da z. B. die Altunterlagen nicht mehr vorlägen oder die Menschen
    durch gesundheitliche... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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