Région: Cassel
Éducation

Schulpflicht abschaffen - Initiative für ein Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung

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Oberbürgermeister Christian Geselle
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Unsere Forderung

Wir wollen die Schulpflicht abschaffen und durch ein Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung ersetzen. Wir wollen, daß es grundlegend andere Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen. Wir richten uns nicht gegen das Lernen; wir sind jedoch der Ansicht, daß es weder sonderlich effektiv noch überhaupt legitim ist, jemanden zum Lernen zu zwingen.

Kinder müssen ein Recht auf selbstbestimmte Bildung haben. Dieses Recht muß individuell einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.

Wir wollen dass durch mehr Beratung und Aufklärungskampagnen die freiwillige Bildungsbereitschaft für alle Kinder erhöht wird.

Wir wollen dass für Eltern attraktive Anreize zur Bildung ihrer Kinder geschaffen werden.

Wir wollen, daß es grundlegend andere Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen.

Wir richten uns nicht gegen das Lernen; wir sind jedoch der Ansicht, daß es weder sonderlich effektiv noch überhaupt legitim ist, jemanden zum Lernen zu zwingen.

Der Staat richtet Demokratische Schulen ein: Schulen, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden.

In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.

Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen.

Das derzeitige, faktisch staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling und Unschooling anerkennt.

Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler Schulgeld zahlen muß.

Kinder und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule entscheiden.

Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern zurückgehen. Beide haben ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch den anderen. Die Kinder können ihren Eltern in dieser Angelegenheit das Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber einer solchen Schulregelungs-Berechtigung muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will. Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem einzurichtenden Amt für freie Wahl der Bildung unterstützt. Die letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und Jugendlichen jeweils selbst.

Insbesondere für Kinder, deren Eltern sich nicht um Bildungsmöglichkeiten für sie kümmern, ist die reale Entscheidungsfreiheit in einer Demokratischen Schule mit Kursangebot weitaus größer als beim Aufwachsen ohne Schule.

Daher sollen Kinder mit 5 oder 6 Jahren standardmäßig in eine Demokratische Schule eingeschult werden.

Natürlich sind auch andere Bildungsformen ohne weiteres möglich, wenn das Kind sich mit seinen Eltern darauf einigt (oder sich im Konfliktfall gegen sie durchsetzt).

Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufsuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.

Die bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen ersetzt werden.

Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will, sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber entscheiden dürfen.

Raison

Schulpflicht bringt Unfreiheit

Wir denken, daß Kinder es verdienen, als Menschen ernstgenommen zu werden, denen die vollen Grund- und Menschenrechte zustehen. Die Schulpflicht steht diesem Anspruch im Wege. Warum glauben wir, daß das so ist?

Anwesenheitspflicht

Die Schulpflicht bedeutet für rund 10 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, daß sie sich je nach Bundesland neun oder zehn Jahre lang, an ca. 200 Tagen im Jahr für jeweils einige Stunden in einer staatlichen oder vom Staat anerkannten Schule einzufinden haben.[1]

[1] Zusätzlich zu dieser Vollzeitschulpflicht besteht in den meisten Bundesländern für unter18jährige Berufsschulpflicht, welche durch Absolvieren einer Lehre oder eines berufsvorbereitenden elften Schuljahres, durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder durch ein reguläres Arbeitsverhältnis erfüllt werden kann.

Daß junge Menschen überhaupt dazu verpflichtet werden, so viel Zeit an einem Ort zu verbringen, den sie sich nicht selbst aussuchen können, ist allein schon ein gewaltiger Einschnitt in ihre Freiheit. Das tatsächliche Ausmaß der Unfreiheit hängt jedoch davon ab, wie die zu besuchenden Schulen beschaffen sind.

Lernzwang schadet

Lernzwang ist nicht nur einfach unnötig; er richtet auch erheblichen Schaden an. Zwang geht mit einer Bedrohung einher: Wer sich dem Zwang nicht beugt, muß Konsequenzen wie schlechte Zensuren, Sitzenbleiben, Machtdemonstrationen des Lehrers, schulische Ordnungsmaßnahmen und ggf. Ärger mit den Eltern ertragen. Unter einer solchen Bedrohungssituation kann man jedoch kaum lernen, weil man seine Aufmerksamkeit viel mehr auf die Bedrohung als auf das eigentlich zu Lernende richtet. Wer Angst hat und sich bedroht fühlt, kann seine Kreativität nicht entfalten.

Wenn Menschen lernen, tun sie das mit allen Sinnen. Wissen wird im Gehirn nicht einfach zusammenhangslos abgelegt. Wenn man das erworbene Wissen später wieder aufruft, erinnert man sich meist auch an die Umstände, unter denen man mit dem Thema zu tun hatte, also z.B. an bestimmte Unterrichtssituationen und Gefühle. Wenn in der traditionellen Schule der Zwang die Schüler dazu bringt, mühsam, lustlos und gegen den eigenen Willen eine bestimmte Sache zu lernen, werden sie diese Sache stets mit der unangenehmen Zwangslernsituation assoziieren. Um sich diese unangenehmen Gefühle zu ersparen, versuchen sie dann, mit solchen Themen möglichst selten zu tun zu haben. Allein das Stichwort „Mathe“ oder „Latein“ genügt dann, um sie auf sichere Distanz gehen zu lassen. Das Ausüben von Druck und Zwang senkt also die Wahrscheinlichkeit, daß jemand sich mit dem jeweiligen Thema später wieder beschäftigen will. Wenn jemand etwas nicht lernen wollte, aber dennoch gezwungen wurde, wird er es später – wenn nicht gerade eine Gehirnwäsche dazwischen kommt – entweder nie wieder benutzen oder wenn doch, darunter leiden. Daher bringt die Qual noch nicht mal etwas.

Lernen ist immer situationsbezogen. Deshalb können viele Schüler das Gelernte zwar in einer Leistungsüberprüfung wiedergeben, können es aber nicht in außerschulischen Situationen anwenden. Daher läßt sich auch die Behauptung, Schüler würden in herkömmlichen Schulen „lernen, wie man lernt“, nicht aufrechterhalten.

Lernen ohne Schule

Wenn Kinder lieber ohne als mit Schule lernen wollen, muß das prinzipiell möglich sein. Hier zeigt sich aber auch wie wichtig es ist, daß nicht die Eltern, sondern die Kinder das Recht bekommen zu entscheiden, was und auf welche Weise sie lernen. Es muß sichergestellt werden können, daß niemand zum Lernen gezwungen wird.

Quelle:

http://www.dominik-storr.de/01-ra-storr-unrecht-aktuell/01-02-Sozialrecht/Schulpflicht%20ueberwinden.html

Fazit:

Schulpflicht und Lernzwang stehen im Widerspruch zu einer Reihe von Grund- und Menschenrechten. Aus lerntheoretischer Sicht sind sie nicht nur vollkommen überflüssig, sondern richten sogar großen Schaden an. Weder die Umwandlung in eine Bildungspflicht noch die bloße Liberalisierung der Schulpflicht schaffen im nötigen Maß Abhilfe. Die Schulpflicht kann und muß überwunden werden!

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