Region: Tyskland
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Schutz der persönlichen Gewissens- u. Glaubensfreiheit durch Änderung der Artikel 4 und 7 GG

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel
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  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Die Artikel 4 und 7 GG zu den Themen Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie Religionsausübung garantieren in der jetzigen Form keinen genügenden Schutz der persönlichen Gewissens- und Glaubensfreiheit gegenüber den Anschauungen der Religionsgemeinschaft, weil zwischen Individuum und Religionsgemeinschaft nicht unterschieden wird. Der Einzelne kann psychisch unter Druck gesetzt werden.

Artikel 4 (1) GG lautet: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.".

Hier sollte klargestellt werden: "Die p e r s ö n l i c h e Freiheit ..."

Artikel 4 (2) GG: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet" sollte ergänzt werden durch die Formulierung ",soweit sie nachweislich verfassungskonform ist".

Da in verschiedenen Religionen, auch im Christentum und Islam, die Heiligen Schriften Gedankengut enthalten, das dem modernen Menschenrechts- und Demokratieverständnis widerspricht und daher von religiösen Fundamentalisten missbraucht werden kann, um unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft und die Grundrechte des Einzelnen zu untergraben, ist zunächst eine Änderung der Artikel 4 und 7 GG geboten.

Steinigung für Übertretung religiöser Normen, z.B. einer Frau, die nicht jungfräulich in die Ehe geht, wird als Gottesgebot im Alten Testament im 5. Buch Mose, Kapitel 22, Verse 20-21 angeführt - Verse 28-29 besagen: Eine vergewaltigte Frau muss ihren Vergewaltiger heiraten. Im Koran steht in der 4. Sure (35):"Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden", ..."sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie" bei Ungehorsam. Die 4. Sure (4) erlaubt jedem Mann bis zu 4 Ehefrauen und außerdem Sklavinnen; dem Propheten werden in der 33. Sure (51-53) weitere Ehefrauen und Sklavinnen durch Allah erlaubt. Die 8. Sure (13-15) ruft im Namen Allahs zu brutaler Gewalt gegen Ungläubige auf: " ...haut ihnen die Köpfe ab und haut ihnen alle Enden ihrer Finger ab"...." die Ungläubigen werden mit dem Feuer der Hölle bestraft" . Auch im Neuen Testament der Bibel wird mit Höllenstrafe für diejenigen gedroht, die Gottes Gesetz übertreten - vgl. Matthäus 13, Verse 40-43. Es muss angestrebt werden, den spirituellen Kern der Religionen deutlich zu unterscheiden von historisch bedingten sexistischen, vordemokratischen und extrem brutalen Vorstellungen und Vorgehensweisen. In Kurzform: Je mehr Angst eine Religion verbreitet, desto mehr verfehlt sie ihren eigentlichen spirituellen Auftrag, nämlich in angstfreier Liebe ein Bewusstsein zu schaffen für die Würde jedes Menschen sowie der gesamten Schöpfung. Spirituelle Religion dient der Schöpfung in ihrer Vielfalt und erkennt an, dass "Alles-was-ist" nicht getrennt vom Schöpfer zu denken ist, wie das in fernöstlichen Religionen und der modernen Naturwissenschaft bereits erkannt ist bzw. gerade erkannt wird. Die friedliche Zusammenarbeit der verschiedenen Kulturen und Religionen ist das spirituelle Gebot der Stunde, nicht aber gewaltsame oder manipulative Unterwerfung von sogenannten "Ungläubigen".

Artikel 7(3) GG besagt zur Zeit, dass Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden soll - das heißt faktisch mit den Grundsätzen des evangelischen und katholischen Christentums und mit der Scharia des Islam. (Ergänzung am 13.10.14: Teilweise wird auch alevitischer Religionsunterricht angeboten.) Alle weiteren Religionen bleiben unberücksichtigt, was im Widerspruch zu Artikel 3 (3) GG steht, der besagt: " Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Die Bevorzugung von drei bzw. vier Konfessionen und die Benachteiligung aller anderen wäre somit als verfassungswidrig zu betrachten.

Denkbar ist ein Religionsunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, deren Verfassungsmäßigkeit nachgewiesen ist bzw. nachweisbar ist. Feste, Musik, Tanz, Ausstellungen, Gesprächskreise, kulturelle Leistungen in Form von Kunst, Architektur, Dichtung, Philosophie u.a. könnten dabei die Basis für eine interreligiöse und interkulturelle Verständigung und Wertschätzung sein.

Nichtreligiöse Arbeitsgemeinschaften mit ökologischem, humanitärem und politisch-philosophischem Engagement für Bürger- und Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Tierschutz u.a.könnten das Spektrum der freiwilligen Arbeitsgemeinschaften ergänzen und verdeutlichen, dass ethisches Engagement mit und ohne Religion möglich ist.

Fernöstliche Religionen haben eine vielfältige Meditationskultur entwickelt: Atem- und Bewegungsmeditationen, die nachweislich auch gesundheitsfördernd sind ( z.B. Qigong), Stress reduzieren und zu einer gelassenen und zentrierten Achtsamkeit beitragen können. Das Menschenbild ist völlig anders: Es gibt keine erschreckende Androhung von Höllenstrafe für religiöse Verstöße, da man eine ewige Seele (Atman) annimmt, die sich mehrfach inkarniert.

Orsak

Es geht um ein globales Anliegen, zunächst jedoch um die BRD und den Erhalt der Demokratie und der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz, d.h. in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dargelegt werden und im Einklang stehen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verkündet wurde. Davon unterscheidet sich die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam", die 1990 von den Mitgliedstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) beschlossen wurde und die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert :"Artikel 1: Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind. (...) , Artikel 24: Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterstehen der islamischen Scharia."

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,
    auf mehrfache Aufforderung von Openpetition melde ich mich nun nach langer Zeit noch einmal. Wer den Petitionsverlauf verfolgt hat, konnte selbst feststellen, dass sich nur wenige Unterschreiber gefunden hatten. Ich hatte die Petition an viele mögliche Interessierte gemailt, was allerdings kaum Resonanz fand. Inzwischen mag sich durch verschiedene Ereignisse das allgemeine Bewusstsein geändert haben. Wer das Anliegen aufgreifen möchte, kann dies gerne tun. Ich würde mich darüber freuen. Der Text steht allen frei zur Verfügung. Wer eine neue Petition mit diesem Anliegen starten möchte, kann ihn gerne verwenden.
    Herzlichen Gruß E.W.

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