Tierschutz

Schutz der Würde von Tieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
68 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

68 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Vorschlag für die Erweiterung von Paragraph 1 des deutschen Tierschutzgesetzes:

Vorschlag für die Erweiterung:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Würde, Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernüftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder in anderer Weise seine Würde missachten."

Begründung

Bisheriger Wortlaut von Paragraph 1 des deutschen Tierschutzgesetzes:

" Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernüftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Um Tiere nicht mehr bloß vor Schmerzen, Leiden Schäden und Ängsten zu bewahren, sondern darüber hinaus auch in ihrer kreatürlichen Würde zu schützen, muß Paragraph 1 des deutschen Tierschutzgesetzes geändert werden.

Der Begriff Würde ist zu definieren, wie er im Schweizer Tierschutzgesetz, Art. 4, Abs. 2, festgeschrieben wurde.Mit Würde wird verstanden:

"Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muß.Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermäßig instrumentalisiert wird."

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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