Região: Turíngia

Schutz des Waldes auf dem Ettersberg

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
641 Apoiador 641 em Turíngia

A petição foi terminada.

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A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Mit dieser Petition fordert die BI proEttersberg die Entwicklung des Ettersberges als Pilotprojekt "Kulturwald Ettersberg":

  1. sofortige Einstellung aller Forstarbeiten mit Schwertechnik im FFH-Gebiet "Großer Ettersberg" und Einführung des "Lübecker Modells" mit Entlassung der Naturschutzgebiete "Prinzenschneise", "Rautenschlag" und "Südhang Ettersberg" aus der forstwirtschaftlichen Nutzung

  2. Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Landesregierung zur Umsetzung durch ThüringenForst

  3. naturnahe touristische Entwicklung des Ettersberges aufgrund seiner besonderen historischen und kulturellen Bedeutung (Gedenkstätte Buchenwald und Schloss Ettersburg)

    Welche Entscheidung wird beanstandet?

    Nach Angaben des Forstamtes Bad Berka wurden die Forstarbeiten auf dem Ettersberg, insbesondere die massiven Eingriffe der letzten Jahre, mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Diese Petition richtet sich gegen diese Duldung/Zulassung der Naturschutzbehörden, im Naturschutzgebiet (NSG) "Prinzenschneise", im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Großer Ettersberg" sowie im EU-Vogelschutzgebiet "Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg" massive Baumfällungen mit Schwertechnik durchzuführen.

Aufgrund der Duldung//Zulassung führten diese Handlungen zur teilweisen Zerstörung, Beschädigung und Veränderung des NSG Prinzenschneise, was nach § 12 Abs. 2 ThürNatG verboten ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtsverordnung zum NSG Prinzenschneise veraltet ist und aus DDR-Recht stammt (siehe unten Nr. 5).

Weitere Regelungen, denen diese Duldung/Zulassung entgegensteht:

  • Positivliste für FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat)

    Es darf nicht zur Verschlechterung der Erhaltungsziele führen.

  • NATURA-2000-Gebiete

    Ziel des NATURA-2000-Netzwerks ist es, auf etwa 20 Prozent der Landfläche der EU-

    Mitgliedsländer gefährdete oder typische Lebensräume und die in diesen lebenden Pflanzen- und

    Tierarten dauerhaft zu schützen.

    Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

    ThüringenForst AöR (Forstamt Bad Berka) in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und den zuständigen Naturschutzbehörden.

    Wie wird die Petition begründet?

    1. Die Gedenkstätte Buchenwald, die jährlich von über 1/2 Mio. Menschen aus aller Welt besucht wird, ist ein Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Natur eine enge Verbindung mit der Geschichte eingeht und in deren Nähe das Gebot historischer Demut auch im Landschaftsbild erkennbar sein sollte. Der Besucher erwartet dort und im Umfeld ein Bild unberührter und ursprünglicher Natur, und nicht vom Harvester verwüstete und in 20 m breite Scheiben geschnittene Waldflächen.

  1. Das Schloss Ettersburg als Teil des Ensembles "Klassisches Weimar" und UNESCO-Weltkulturerbe ist mit seinen Parkanlagen eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler Europas. Dazu gehörend befindet sich mitten im Wald der "Jagdstern" mit 10 schnurgeraden Schneisen, von denen eine (Pücklerschlag) direkt zum Schloss und eine weitere als "Zeitschneise" zur Gedenkstätte Buchenwald führt. Die durch den Harvester angelegten Gassen verlaufen direkt bis zum Jagdstern, der somit nicht mehr als solcher erkennbar ist und verändern somit das historische Bild.

Allein die beiden vorgenannten Punkte rechtfertigen eine sofortige Änderung der forstlichen Bewirtschaftung, zumal sich der Masterplan Ettersberg zum Ziel gesetzt hat, diesen Teil der Landschaft neu im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern.

  1. Der Ettersberg mit seinem 1,573 ha großen Waldgebiet stellt das weit und breit einzige zusammenhängende Naherholungsgebiet im Norden Weimars und des Weimarer Landes dar. Der öffentliche stadtnahe Wald ist per Gesetz dem Gemeinwohl verpflichtet, diese Funktion hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen von ThüringenForst.

  2. Klimawandel - Die massiven Eingriffe mittels Schwertechnik verstärken die Auswirkungen des Klimawandels deutlich. Durch die Erschließungslinien wird der Waldboden extrem verdichtet, sodass er kein Wasser mehr aufnehmen und speichern kann und kaum noch CO-2-bindende Humusbildung stattfindet. Die Sonneneinstrahlung in diesen 5 m breiten Linien verstärkt die Austrocknung, das "Waldinnenklima" ist gestört. Außerdem hat der Wind mehr Angriffsfläche. Die Auswirkungen der massiven Forstarbeiten mit Schwertechnik sowie die Klimaveränderungen werden auch durch den "Waldzustandsbericht 2016" des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, lt. dem nur noch 20 % der Waldbäume in Thüringen gesund sind, sehr eindrucksvoll belegt.

  3. Entwertung des NSG "Prinzenschneise", des FFG-Gebietes "Großer Ettersberg" sowie des EU-Vogelschutzgebietes - Nach ihren Behandlungsrichtlinien darf die forstliche Bewirtschaftung nicht zu einer Verschlechterung des Zustandes dieser Schutzgebiete führen. Die Fällung von mehr als 180 wertvollen alten Eichen und Linden allein im Januar 2017 im NSG "Prinzenschneise", das gleichzeitig ein bedeutsames Genreservat für die Stiel-Eiche und die Winter-Linde darstellt, sowie die Anlegung von Arbeitsschneisen, führten jedoch zu einer erheblichen Entwertung.

Aus diesen Gründen wird gefordert, den Einsatz der Schwertechnik sofort zu verbieten, bis eine klare Regelung im Thüringer Landtag zu dieser Angelegenheit getroffen wird.

Der Einsatz des Harvesters führt durch den meist fehlenden Dauerfrost zu schweren Schäden am Waldboden und an den an die Gassen angrenzenden Bäumen. In Schweden und Norwegen, wo er entwickelt wurde, sind die Schäden durch die langen und strengen Winter weniger groß. In unseren, viel dichter besiedelten Gebieten und auf dem historisch und kulturell bedeutsamen Ettersberg sollte der Wald durch Besucher und Erholungssuchende auch "ästhetisch", also in seinem Anblick "naturnah" und mit echtem Erholungswert wahrgenommen werden dürfen, und nicht als "in Scheiben geschnittener" Wald. Deutschlands "Grünes Herz" wird durch das Feinerschließungsnetz von ThüringenForst in 20 m breite Scheiben zerschnitten.

Durch einen sanften, die Natur schützenden weiteren Ausbau der touristischen Infrastruktur würden sich ganz neue Perspektiven für den Ettersberg bieten. Eine Idee wäre z.B. die Errichtung eines Baumkronenturms oder eines Lehrpfades, um z.B. Kindern den Ettersberger Wald über den Bildungsweg (Nachhaltigkeitszentrum Thüringen) nahezubringen; bestimmt wäre ein solches Projekt über Natura 2000 oder die Stiftung Naturschutz realisierbar und würde viele weitere Besucher, auch Urlauber und Wanderer, auf den Ettersberg locken.

Durch die Verbindung des Ilmradweges über den Laura-Radweg mit dem Unstrut-Radweg über den Ettersberg könnte bei intensiver Werbung auch der immer beliebter werdende Radtourismus in Weimar und dem Weimarer Land florieren (E-Bike-Ladestation in Großobringen!).

Der Ettersberg hat großes Potential, viel mehr, als nur das schnelle Geld mit Holz.

Das Lübecker Modell hat nicht nur naturschutzfachliche und ökologische, sondern auch erwiesene forstökonomische Vorteile. Daher bewirtschaftet eine zunehmende Anzahl deutscher Städte (u.a. Leipzig, Göttingen, Bonn, Berlin, München, Saarbrücken, Hannover, Wiesbaden, Uelzen, Lübeck) ihre Wälder nach diesem Modell.

Die Einführung des Lübecker Modells in Anlehnung an den Masterplan Ettersberg könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den "Hausberg" Weimars mit seiner besonderen Geschichte, seiner bedeutenden Kulturlandschaft und vielleicht auch zukünftig wieder mit seiner ursprünglichen, artenreichen und besonders schützenswerten Natur, in neuem Licht wahrzunehmen - als Thüringer Pilotprojekt eines Kulturwaldes.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Anordnung für das NSG "Prinzenschneise" vom 30.03.1961 stammt noch aus DDR-Recht und ist veraltet; eine neue Rechtsverordnung zum Lübecker Modell für den gesamten Ettersberg wird hiermit gefordert (in Verbindung mit § 12 Abs. 3 ThürNatG), die den Einsatz von Schwertechnik im Naturschutzgebiet verbietet und lediglich eine einzel- bis femelartige Entnahme von Bäumen erlaubt, um zu verhindern, dass wirtschaftliche nicht über naturschutzrechtlichen Interessen stehen.

FSC- und ähnliche Zertifizierungen, die es zudem in Thüringen nicht gibt, können im Übrigen die fehlenden gesetzlichen Vorgaben für Schutzgebiete nicht ersetzen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Nein.

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Novidades

  • Die Petition ist am 22. August 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition nur von 987 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Zusätzlich erreichten den Petitionsausschuss Unterschriftenlisten mit über 2.000 Unterstützerunterschriften. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss daher beschlossen, gem. 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

    Im Rahmen der Anhörung hatten Vertreter der Petenten die Gelegenheit, die Abgeordneten und den für Forsten zuständigen Staatssekretär Dr. Sühl noch einmal detailliert in die Problematik einzuführen und ihr Konzept für eine extensive forstwirtschaftliche... avançar

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