Edilizia

Schutz Photovoltaik-Bestandsanlagen: Anpassung der LBV Baden-Württemberg an neues Gesetz

La petizione va a
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
17 Supporto 10 in Baden-Württemberg

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

17 Supporto 10 in Baden-Württemberg

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato luglio 2022
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Seit 1. Mai 2022 gilt die neue gesetzliche Pflicht zum Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten und ab 2023 bei Sanierung bestehender Dachanlagen. Das ist zunächst ein gutes Signal für die Entgegnung des Klimawandels.

Nun werde bei dem neuen Gesetz die Bestandsanlagen völlig außer Acht gelassen, die aber schon jetzt das leisten, was die neue Pflicht erreichen soll: mehr Strom klimafreundlichen Strom über Solaranlagen produzieren. Mit jedem Neubau, und derzeit wird aufgrund der Wohnungsmarktsituation glücklicherweise viel gebaut, besteht die Gefahr, dass die bestehenden Anlagen durch den Neubau massiv beschattet und in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden. Die aktuelle Landesbauverordnung Baden-Württemberg sieht bisher keine Regelungen (wie größere Abstandsvorgaben, Höhenbeschränkungen, o.ä.), die bestehenden Anlagen in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten. Damit entsteht ein Zielkonflikt zwischen dem Gesetz, der klimapolitischen Ausrichtung der Landesregierung und der aktuellen Landesbauverordnung Baden-Württemberg. Antworten aus einer Anfrage an das Umweltministerium und das Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen haben ergeben, dass man den Zielkonflikt sehe, derzeit jedoch kein Handlungsbedarf besteht!

Der zu erwartende massive wirtschaftliche Schaden der Eigentümer, die entsprechende Investitionen getätigt haben und die Ungleichbehandlung der Eigentümer, die im Sinne des Gesetzes gehandelt haben, ist vor dem Hintergrund des neuen Gesetz nicht hinnehmbar. Diese Eigentümer haben ganz im Sinne des Gesetzes klimapolitisch richtig gehandelt. Und das wird mit einer Nichtberücksichtigung in der Landesbauverordnung "bestraft".

Vorschlag: Wenn man in der Bauverordnung den Faktor für die Berechnung des Mindestabstandes bei den Bauvorhaben von Häusern, in deren Nachbarschaft einen Solaranlage besteht und beeinträchtigt werden könnte, anpasst und z.B. auf 1,0 setzt, so könnte zwischen Bestand und Neubau ein größerer Mindestabstand entstehen, der ggf. sicherstellt, dass bestehende Solaranlagen weiter ihre Leistungsfähigkeit behalten, grüne Energie produzieren und neue Anlagen auf den Neubauten zukünftig zusätzlich zu den Bestandsanlagen grüne Energie produzieren. Auch über Höhenbegrenzungen der Neubauten in bestimmten Bereichen in der LBV ließe sich eine Verschattung reduzieren. Hier braucht es dringend konkrete Anpassungen.

Motivazioni:

Seit 2020 betreiben wir in Magstadt nach unserem Hausumbau eine Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage. Nun wurde zur Bebauung des südwestlich von uns liegenden Grundstücks ein Baugenehmigungsverfahren in Gang gesetzt, aus dem aus den Plänen hervorgeht, dass für unsere Photovoltaik-Anlage massive Beschattung und Einschränkungen der Leistungserbringung zu erwarten sind. Wir haben aus Überzeugung, das richtige zu tun, in diese neue Technologie schon vor dem Beschluss des neuen Gesetzes nicht wenig Geld investiert. So wie uns geht es sicher vielen Eigentümern, die auch ohne das neue Gesetz auf erneuerbare Energien setzen.

Grazie davvero per il vostro appoggio, Stephan Scheel da Magstadt
Domande ai promotori

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Novità

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Gegenvorschlag zur Güte: Wer neu baut und bestehende PV-Anlagen verschattet, soll dem Eigentümer der Anlage eine monatliche Entschädigung zahlen müssen. Begründung: Es herrscht Wohnungsmangel in Teilen von Ba-Wü. Gleichzeitig müssen wir den Flächenverbrauch stark einschränken oder besser noch stoppen. Deshalb sollten wir m.E. wenn, dann möglichst hoch bauen, was ich für das kleinere Übel halte. (Ich bin geboren und wohnhaft in Freiburg, aufgewachsen in Magstadt.)

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