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Seeschifffahrt - Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung im Hinblick auf die Beschäftigung von Schiffspersonal

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Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 podpornik 66 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

66 podpornik 66 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) in der geänderten Fassung vom 09.06.2016 (BGBl. I S. 1350) dahingehend geändert wird, dass auf Schiffen mit einer BRZ größer als 8000 der Kapitän, zwei Schiffsoffiziere und ein Schiffsmechaniker EU-Bürger sein müssen, für Schiffe mit einer BRZ darunter der Kapitän und ein Schiffsoffizier.

razlog

Sicherung und Erhalt der Ausbildung und Beschäftigung der Seeleute waren und sind erklärte Ziele der Bundesregierung, die durch die vom Bundeskabinett 2017 beschlossene Maritime Agenda 2025 bekräftigt wurden. Trotz Subventionierung der Seeschifffahrt durch Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent, durch Erstattung des Arbeitgeberanteils in der Sozialversicherung und durch Ausbildungsplatzförderung war es nach Auffassung des BMVI darüber hinaus erforderlich, die Mehrkosten für den Betrieb von Schiffen unter deutscher Flagge durch eine "Anpassung" der SchBesV auszugleichen, und zwar durch Reduzierung um einen Schiffsoffizier (EU-Bürger) und Streichung des bis dahin vorgeschriebenen Schiffsmechanikers (EU-Bürger). Bundesverkehrsminister Dobrindt kommentierte die geänderte Schiffsbesetzungsverordnung u. a. wie folgt: "Deutschland ist eine der weltweit führenden Schifffahrtsnationen. [...] Wir steigern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flagge, indem wir u. a. die Schiffsbesetzungsverordnung reformieren." Durch diese Reform der SchBesV entfallen die Beschäftigungsmöglichkeiten für Schiffsmechaniker, und für Schiffsoffiziere wird sich die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern. Die geänderte SchBesV ist somit kein Beitrag zum Erhalt und zur Sicherung der Ausbildung und Beschäftigung deutscher/europäischer Seeleute. Nach den diesbzgl. Vorgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung müsste der Schiffsmechaniker als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf aufgehoben werden, weil eine Ausübung des erlernten Berufs nicht mehr möglich ist. Gleichwohl wird der Schiffsmechaniker vom Verband Deutscher Reeder, der die Streichung des Schiffsmechanikers in der SchBesV gefordert hat, in seinen aktuellen Berufsinformationen als "Multitalent" und als "Beruf, der vollen Einsatz erfordert" gepriesen. In seinem Urteil vom 10.01.1995 zum Gesetz über die Einführung eines Internationalen Seeschifffahrtsregisters von 1989 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zur Verdrängung deutscher Seeleute durch kostengünstigere ausländische Seeleute und zu der hieraus folgenden Beeinträchtigung der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes wies das Gericht darauf hin, dass nach der SchBesV von 1989 "für bestimmte Schlüsselpositionen auf deutschen Schiffen, namentlich die der Kapitäne und Schiffsoffiziere, aber auch für einige Positionen im Mannschaftsbereich, [...] deutsche Befähigungszeugnisse vorgeschrieben" seien. Damit solle erreicht werden, "dass besonders qualifizierte Arbeitsplätze Seeleuten vorbehalten bleiben, die nach deutschen Standards ausgebildet sind." - Der dem Mannschaftsbereich zugeordnete Schiffsmechaniker wird nach den in Deutschland üblichen Standards des dualen Berufsausbildungssystems ausgebildet. Seine Streichung in der geltenden SchBesV steht offensichtlich im Widerspruch zum o. g. Urteil des Bundesverfassungsgerichts und könnte somit verfassungswidrig sein.

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novice

  • Pet 1-19-12-951-000729 Seeschifffahrt

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die am 1. Juli 2016 in Kraft getretene
    Schiffsbesetzungsverordnung dahingehend zu ändern, dass auf Schiffen mit einer
    Bruttoraumzahl von mehr als 8000 der Kapitän, zwei Schiffsoffiziere und ein
    Schiffsmechaniker EU-Bürger sein müssen, für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl
    darunter der Kapitän und ein Schiffsoffizier.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 66 Mitzeichnungen und fünf Diskussionsbeiträge
    sowie 475... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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