Région: Allemagne

Seeschifffahrt - Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
474 Soutien 474 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

474 Soutien 474 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, entgegen der Vorschrift des § 21 Satz 2 SeeArbG die SchBesV in der Fassung vom 01.08.13 dahingehend zu ändern, dass die vorhergehende Fassung vom 26. August 1998, die zuletzt durch Artikel 524 der Verordnung vom 31.10.06 geändert worden ist, wieder in Kraft gesetzt wird. Danach wären für Schiffe > 8000 BRZ fünf EU-Bürger wieder zwingend vorgeschrieben. (Kapitän, 2 Schiffsoffiziere, 1 SM und 1 weiteres wachbefähigtes Besatzungsmitglied)

Raison

In der am 1. August 2013 in Kraft getretenen Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) hat sich bei der Neufassung durch das Verkehrsministerium nach eigener Aussage ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Mit der Folge, dass „ein weiteres wachbefähigtes Besatzungsmitglied, das Unionsbürger sein muss“, praktisch entfallen ist. Seit diesem Zeitpunkt werden vom Wortlaut her statt der ursprünglich vorgeschriebenen fünf, nur noch vier Unionsbürger gesetzlich vorgeschrieben..Der Bundesminister für Verkehr hat seinen selbst eingestandenen Fehler bisher nicht korrigiert.Die Befassung durch den Bundestag ist deshalb erforderlich, weil die Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle verändert werden kann. Es ist zu befürchten, dass ansonsten ohne die Einflussnahme des Parlaments die Forderung des Reederverbandes (VDR) um eine Reduzierung der Vorschrift für die Besetzung dieser Schiffe nur noch mit zwei Unionsbürgern vom Bundesverkehrsministerium umgesetzt wird.Die nochmalige Reduzierung gegenüber dem Stand von 1995, als das Bundesverfassungsgericht in der Begründung des Urteils zum sogenannten Zweitregistergesetz vom 10.Januar 1995 die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz auch mit Hinweis auf die Regeln der Schiffsbesetzungsverordnung festgestellt hat, ist nicht hinzunehmen. In der Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht sinngemäß fest, dass die Besorgnisse der Gewerkschaften unbegründet sind, weil a) durch eine Schiffsbesetzungsverordnung faktisch für sieben deutsche Besatzungsmitglieder die Arbeitsplätze festgeschrieben sind und damit maritime Kompetenz und seemännische Beschäftigung gesichert sei, b) durch die ausdrückliche Benennung des Schiffsmechanikers in der SchBesV die von der ÖTV befürchtete Ausblutung der Ausbildung von Seeleuten gesichert sei, c) bei der vorhandenen Anzahl von Schiffen und der Vorschriften des Schiffsbesetzungsverordnung ein Nachteil zu Lasten der Sozialkassen nicht zu befürchten ist und d) das angesichts der Flottengröße und Beschäftigtenzahlen nicht zu befürchten sei, dass die Flotte handlungsunfähig werden könnte. Weil auch ein Krisenfall nicht anstand, wurde keine Gefahr in Hinsicht auf Artikel 27 GG gesehen.Den Inhalten der Schiffsbesetzungsverordnung kommt deshalb eine zentrale Bedeutung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und des Bestandes einer deutschen Flotte mit deutschen Beschäftigten zu. Alle damaligen Annahmen des Bundesverfassungsgerichtes haben sich als nicht haltbar erwiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine heutige Sicht auf die Verfassungsmäßigkeit anders ausfallen würde. Die heutige „ fehlerhafte“ SchBesV mit der Vorschrift von nur noch vier EU-Bürgern (einschließlich des Schiffsmechanikers) könnte demnach als verfassungswidrig betrachtet, die Anzahl der gegenwärtig beschäftigten Seeleute als unzureichend, die Flottengröße als nicht akzeptabel angesichts der weltweiten Krisen und die Ausblutung der Sozialkassen als nicht hinnehmbar angesehen werden.

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Actualités

  • Pet 1-18-12-951-027143 Seeschifffahrt

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die von 1998 bis 2013 geltende
    Schiffbesetzungsverordnung wieder in Kraft zu setzen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 474 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge
    sowie 475 Unterschriften vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, in der am 1. August
    2013 in Kraft... plus loin

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