Terület: Németország
Lakhatás

Senkung der Immobilienkauf-Nebenkosten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
64 Támogató 64 -ban,-ben Németország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

64 Támogató 64 -ban,-ben Németország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Der Deutsche Bundestag möge die deutliche Senkung der Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien und Baugrundstücken durch die Umsetzung folgender Maßnahmen beschließen:

  • Einführung des Makler-Bestellerprinzips
  • Vergütung der Notare und der Behörden nach dem Dienstleistungsprinzip
  • Reformierung der Grunderwerbsteuer

Damit sich junge Menschen und Familien wieder Wohneigentum leisten können!

Zum Thema Maklerbesteller-Prinzip ein Filmbeitrag im ARD von plusminus vom 22.8.2018 https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/maklercourage-immobilien-kaufnebenkosten-video-100.html

Indoklás:

Wesentlich getrieben durch die Null-Zins-Politik der EZB über die letzten Jahre sind die Preise für Wohnimmobilien und Baugrundstücke in Deutschland regelrecht explodiert.

Somit müssen beim Erwerb von Wohnimmobilien und Baugrundstücken immens hohe Nebenkosten durch den Käufer getragen werden. Hierzu zählen die Kosten für die Vergütung des vom Verkäufer beauftragten Immobilienmaklers, die Grunderwerbsteuer, die Kosten für den Notar sowie die Kosten für die Grundbucheintragung. Je nach Bundesland können die Nebenkosten für den Käufer in Summe bis zu 15,64% vom Kaufpreis der Immobilie betragen.

Bei einem Verkaufspreis einer Immobilie in Höhe von EUR 500.000 können demnach bis zu EUR 78.200 zusätzlich an Nebenkosten anfallen. Dies treibt zum einen den Kapitalbedarf enorm in die Höhe, zum anderen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis für die erhaltenen Dienstleistungen des nicht vom Käufer bestellten Immobilienmaklers, des Notars sowie der Behörden völlig absurd.

Diese überhöhten Nebenkosten erschweren verstärkt die Eigentumsbildung, insbesondere für junge Menschen und Familien. Das widerspricht dem sozialpolitischen Ziel, den Erwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien zur Altersvorsorge attraktiver zu machen.

Einführung des Makler-Bestellerprinzips. Je nach Bundesland fallen Maklerprovisionen in einer Höhe zwischen 5% bis zu 7,14% des Kaufpreises an. Zum Teil werden die Provisionen von Verkäufer und Käufer gemeinsam getragen. In mehreren Bundesländern ist die Maklerprovision gänzlich vom Käufer zu tragen. Bei einem Verkaufspreis einer Immobilie in Höhe von EUR 500.000 können demnach bis zu EUR 35.700 an Maklergebühren für den Käufer anfallen.

Es gibt keinen erkennbaren Grund dafür, dass Käufer für die Kosten der vom Verkäufer bestellten Dienstleistung zum Teil bzw. gänzlich aufkommen müssen. Des Weiteren stehen im Ergebnis die vom Käufer zu zahlenden Maklerkosten für den Erhalt eines Exposés und die Besichtigung der Immobilie in keinem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Wir fordern daher die Einführung des Bestellerprinzips, wie es bereits seit Juni 2015 bei der Vermittlung von Mietwohnungsangeboten der Fall ist. Mit dem Bestellerprinzip soll verhindert werden, dass Käufer von Wohnimmobilien und Baugrundstücken Kosten tragen müssen, die nicht von ihnen veranlasst wurden und die im Interesse des Verkäufers entstanden sind.

Vergütung der Notare und der Behörden nach dem Dienstleistungsprinzip. Bei der Erstellung des notariellen Kaufvertrages sowie bei der Eintragung der gekauften Immobilie in das Grundbuch handelt es sich in der Regel um Standarddienstleistungen, die nicht nach dem Dienstleistungsprinzip (also einer am konkreten Aufwand orientierten Vergütungsstruktur) abgerechnet werden, sondern gemäß einer festgelegten Gebühr, abhängig vom Verkaufspreis der Immobilie. Im Ergebnis stehen diese Gebühren bei solchen Standarddienstleistungen in keinem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Wir fordern daher die Abschaffung der Gebührenstruktur für Notare und Grundbucheintragungen in Abhängigkeit vom Kaufpreis und die Einführung einer Vergütungsstruktur nach dem Dienstleistungsprinzip.

Reformierung der Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5% bis 6,5% vom Kaufpreis der Immobilie. Wir fordern die Reformierung der Grunderwerbsteuer durch die Politik, getragen durch zwei Eckpfeiler:

  • Reduzierung des Grunderwerbsteuersatzes auf ein erträgliches Maß, einheitlich für alle Bundesländer
  • Einführung eines sinnvollen Freibetrages für private Ersterwerber zum Zwecke des Kaufs selbstgenutzter Wohnimmobilien

Quellen:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien vom 26. September 2018 der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Canan Bayram, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Milhalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • „Welche Bundesländer bei den Kaufnebenkosten hinlangen“, Wirtschaftswoche, Wenke Wensing, 26. April 2018

  • Reform der Grunderwerbsteuer, Studie für die FDP Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, vom 3. Februar 2017

  • BulwienGesa AG - Immobilienpreisindex – Deutschland in Zahlen

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    2020. 06. 17. -on,-en,-ön,-án,-én

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    2018. 12. 22. -on,-en,-ön,-án,-én

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