Regione: Germania
Economia

Senkung der Mwst 19%/16% ab 01.07.2020 - Macht f. d. Wohnungswirtschaft keinen Sinn!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss - Finanzministerium
27 Supporto 27 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

27 Supporto 27 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Keine Änderung der Mwst. im Bereich der Wohnwirtschaft!

Derzeit steht das beschlossene Konjunkturpaket bzgl. Corona in der abschließenden gesetzlichen Entscheidungsfindung.

Die Senkung der Mwst von 19% auf 16 % schon zum Stichtag 30.06.2020, soll laut Bundesregierung schnellstmöglich gesetzliche Geltung erhalten.

Ich möchte nun mit dieser Petition, auf die möglichen katastrophalen Folgen einer solchen Entscheidung und zwar speziell im Bereich der Wohnungswirtschaft hinweisen.

Das Konjunkturpaket, geschnürt für die nächsten 6 Monate Juli bis Dezember 2020, soll ja eigentlich zweckgebunden dazu dienen, den Konsum in dieser Zeit kurzfristig so anzuregen, damit der Wirtschaft damit geholfen wird. Allein die Umsetzung dieser MWST-Senkung im Bereich der Wohnungswirtschaft, wird aber wenn überhaupt, kurzfristig keine freie Mittel für den Endverbraucher schaffen können. Im Gegenteil, werden hierdurch, durch den Einsatz vieler zusätzlichen Dienstleistungstätigkeiten, zusätzlich extreme Mehrkosten produziert, welche der Endverbraucher dann im Jahr 2021 zu spüren bekommt.

Darum bitte ich die Entscheider, diese nachstehend begründete Petition und die von mir hier gemachten Einwendungen, noch vor den abschließenden Entscheidungen zur Gesetzgebung zu der MWST-Senkung, dringend mit in den Prozess mit einzubeziehen.

Speziell bezüglich der wohnwirtschaftlichen Folgen, was den Nutzen und den Zeit- und Kostenaufwand für die nächsten 6 Monate hierzu betrifft, wäre es meines Erachtens wichtig, man belässt in diesen Bereich, die Mwst bei 19 %, so wie bisher einfach weiterbestehen. Somit sparen Sie vielen Betrieben Zeit und Geld und wie die nachstehende Begründung auch aufzeigen wird, dem Endverbraucher unnötige Zusatzkosten.

Da die Gesetzgebung ja kurzfristig ansteht, bitte ich hier so schnell als möglich mein Anliegen zu unterstützen, um eine hieraus mögliche nicht im Vorfeld bedachte katastrophale Auswirkung, noch frühzeitig zu verhindern.

An alle Entscheider! Bedenken Sie, dass Sie Ihre Entscheidungen in diesem Fall auch später dem Wähler zu erklären haben.

Motivazioni:

In der Wohnungswirtschaft löst diese Mwst-Senkung folgendes aus.

Es müssen zum 30.06.2020 in der gesamten Bundesrepublik, nochmals wie schon zum Jahresende 2019 alle Hauptzähler für Energie, Wasserzähler und Stromzähler einer jeden Immobilie in der Bundesrepublik erfasst werden. In der Folge müssen dann ebenfalls in sämtlichen Wohnungen und Häuser des Landes, die Zähler für Heizung, Wasser, Strom usw. abgelesen werden, um dann die steuerlich getrennt erstellten Energieabrechnung 2020 mit allen Eigentümern und Mietern auch gesetzlich richtig abrechnen zu können.

Zur Hauptablesezeit an den entsprechenden Jahresenden, sind die entsprechenden Firmen hierauf ja organisatorisch darauf vorbereitet. Jetzt zum Stichtag 30.06.2020 aber nun die korrekten Ablesungen aller Heizungen, Kaltwasser- u. Warmwasserzähler in all den Wohnungen, auch der Wärmemengenzähler in den Heizungen und der Stromzähler usw. korrekt zu erhalten, wird zeitlich und organisatorisch nicht möglich sein und somit unweigerlich zu Schätzungen der Energieverbräuche führen.

Dies wird möglicherweise wiederum in der Folge, dann auch zu rechtlichen Problemen nach der Erstellung der Wohngeld- und Nebenkostenabrechnungen 2020 führen, wenn Mieter oder Eigentümer solche Abrechnungen dann wegen diesen Schätzungen anfechten werden.

Einen Zugang zu allen Wohnungen, aufgrund der bestehenden Coronabeschänkungsproblematik zu bekommen, könnte sich auch erschwerend darstellen. Außerdem werden all diese nun hierdurch entstehenden Zusatzarbeiten, von den ausführenden Dienstleistern, nicht kostenfrei erfolgen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Eigentümer und Mieter aller Wohnungen, mit erheblichen nicht eingeplanten Zusatzkosten in deren Jahresabrechnungen 2020 rechnen müssen. Solche Zusatzkosten sind auch nicht in den Wirtschaftsplänen der Eigentümergemeinschaften mit einkalkuliert und könnten im Bedarfsfall auch hier zu Liquiditätsengpässen führen.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine solche kostenintensive Maßnahme, nun speziell allein im wohnwirtschaftlichen Bereich, den Konsum für die nächsten 6 Monate anregen soll. Sämtliche erwartete Einsparungen, welche sich aus den 3 % Mwstnachlass ergeben sollten, werden entweder durch die zusätzlichen Kosten hierfür aufgefressen oder wenn überhaupt, kommen diese nicht jetzt kurzfristig, sondern erst in den entsprechenden Jahresabrechnungen 2020 im nächsten Jahr, also 2021 in den Monaten März bis Mai 2021 beim Endkunden an.

Wie will man das dann dem Bürger erklären, wenn ein Konjunkturpaket, welches so viel Geld kostet, in der Endkonsequenz zum einen nicht jetzt kurzfristig und zum anderen möglicherweise überhaupt nicht, beim Bürger ankommt und er möglicherweise hierfür auch noch, was zu erwarten ist, dadurch mit extremen Mehrbelastungen zu rechnen hat. Die zeitliche befristete Senkung der Mwst., löst meines Erachtens auch bei sehr vielen Unternehmen, die ja derzeit durch Corona schon extrem finanziell belastet sind, einen weiteren Kosten- und auch Zeitaufwand aus. Nur damit sich all diese Maßnahmen gesetzlich auch umsetzten lassen. Wenn man bedenkt, was allein in den Steuerberatungskanzleien alles an Umstellung passieren muss, was diverse Softwarefirmen für zusätzliche Arbeit haben, Ihre Programme entsprechend umzustellen und um den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, welcher Arbeitsaufwand auch in sehr vielen Betrieben notwendig wird, um nur allein diese befristete Steuersenkung zu realisieren, ohne das möglicherweise tatsächlich ein Konsummehrwert für den Bürger dadurch gewährleistet ist, grenzt dieses Vorhaben nur noch an Unverständnis.

Es soll niemand der verantwortlichen Entscheider im Nachhinein sagen können, es hat niemand auf diese Bedenken aufmerksam gemacht. Warum konfrontiert man, bevor man solche Entscheidungen trifft nicht die jeweiligen Berufsverbände und klärt im Vorfeld die möglichen Konsequenzen einer solchen Entscheidung.

Vorschlag: Wie wäre es, wenn die Regierung das Konjunkturpaket rechnerisch durcharbeitet und dann einen daraus entstehenden möglichen Ausgabewert, für jeden Bürger, in Form eines Konsumscheck in einer gewissen Höhe ausstellt. Jeder Bürger kann dann in Höhe seines vom Staat erhaltenen Konsumscheckwertes, befristet in der Zeit vom 01.06.2020 bis 31.12.2020 nach Herzenswunsch einkaufen und konsumieren. Bei der jährlichen Steuererklärung, kann man dann die entsprechenden Rechnungen aus diesem Zeitraum, in Höhe dieses Konsumscheckwertes, mit Vorlage des registrierten Konsumschecks, beim zuständigen Finanzamt einreichen und man bekommt dann diesen Wert steuerlich vergütet. Durch die zeitliche Befristung würde sicherlich jeder Einzelne, tatsächlich den Ihm zur Verfügung stehenden Wert verkonsumieren. Das hilft dem Bürger sofort, das hilft der Wirtschaft sofort und kostet aber diesen selbst nichts. Weder an Zeit noch an Geld. Nur der ja sowieso von der Regierung für den Konjunkturanschub zur Verfügung gestellten Betrag würde sich dadurch zweckgerecht und zweckgebunden verbrauchen.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Non è ancora un argomento PRO.

Man könnte auch eine vereinfachte Abrechnung durchführen, d.h. einfach die Hälfte der 2020-Kosten mit 16 % abrechnen. Nebenkosten sind ein hoher Kostenfaktor für Mieter und nehmen teilweise ein Drittel der Wohnkosten ein. Wieso sollte man ausgerechnet bei Kosten auf die MwSt-Ersparnis verzichten, die die Leute verbrauchsabhängig treffen, d.h. z.B. Familien mit Kindern und hohem Warmwasserverbrauch? So egoistisch kann nur ein Single denken, der die Sache lediglich aus seiner eigenen beschränkten Sicht betrachtet !!!

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