Reģions: Vācija
Veselība

Sensible Gesundheitsdaten schützen - Implantateregister-Errichtungsgesetz DSGVO-konform machen!

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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 23.09.2020
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Ich fordere Herrn Spahn auf, das Implantateregister-Errichtungsgesetz so zu ändern, dass jeder Bürger, der ein Implantat braucht, selber entscheiden kann, welche Daten er zur Weiterverarbeitung freigibt, sowie dass ein Recht auf Widerspruch aufgenommen wird!

Im bereits beschlossenen Implantateregister-Errichtungsgesetz [1] wird jeder Bürger, der sich ein Implantat einsetzen lässt, z.B. ein neues Knie- oder Hüftgelenk, verpflichtet, seine sensiblen Gesundheitsdaten zentral erfassen, weiterverarbeiten und weiternutzen zu lassen.

Zu den Implantaten zählt das Gesetz Gelenkendoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter usw.), Brustimplantate, Herzklappen und andere kardiale Implantate, implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Stents.

Zu den Daten zählen technische, zeitliche, organisatorische, klinische Daten zu den gesamten Versorgungsprozessen, insbesondere Anamnese, Befunde, Indikationen, Voroperationen, Größe, Gewicht des Patienten, Aufnahmedatum, Datum der Operation und Datum der Entlassung, sowie technische, zeitliche, organisatorische, klinische und ergebnisbezogene Daten zur Nachsorge und Ergebnismessung.

Das Recht des Betroffenen auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) wird vom Gesetz ausgeschlossen.

Das Recht des Betroffenen auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) wird auch ausgeschlossen.

Pamatojums

Das Gesetz, das am 26. September vom Parlament beschlossen wurde, bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat und soll am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Es sieht vor, ohne Einwilligung des betroffenen Bürgers umfassende Gesundheitsdaten in einem staatlichen Register zu erfassen sowie in vielfältiger Art kontinuierlich weiterzuverarbeiten und weiterzugeben, ohne zu den jeweiligen Nutzungen eine Einwilligung des Bürgers einholen zu müssen.

Auf diese Weise werden Datenschutzrechte ausgehebelt, die sich aus den Grundrechten ableiten und damit zu den Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat gehören.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/Implantateregister-Errichtungsgesetz_Bundestag.pdf

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  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2-19-15-21201-038634 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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