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Sexualstrafrecht: Keine Verschärfungen der § 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.)

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Filluar 2020
  2. Mbledhja mbaroi
  3. ngritur më 14/09/2020
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage und damit Ablehnung von Teilen des Konzeptes bzw. Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) zur Erweiterung/Verschärfung im Sexualstrafrecht.

arsye

Das Anliegen dieser Petition liegt im allgemeinen Interesse. Es gibt keinen persönlichen Bezug zum Petenten. Die Begründung ist möglichst knapp und allgemein verständlich formuliert. Eine sachliche Diskussion ist möglich und sogar erwünscht.

Die Petition richtet sich gegen einen Teil des Gesetzespaketes/Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Lambrecht zur Verschärfung im Sexualstrafrecht, welches in der Öffentlichkeit stark diskutiert und politisch debattiert wird. Die Gesetzesvorhaben werden als unbegründet abgelehnt und sind zudem verfassungsrechtlich bedenklich, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet wird:

Die Anhebung der Mindeststrafmaße bei § 176 ff. StGB(sexualisierte Gewalt an Kindern) & § 184 ff. StGB(Kinderpornografie) auf ein Jahr Freiheitsstrafe und damit verbundene Änderung vom Vergehen zum Verbrechen darf nicht umgesetzt werden. Die aktuelle Gesetzgebung reicht aus, um Kinder vor sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. Ebenso hinsichtlich von Kinderpornografie. Bei geringer Schuld müssen die Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, Freiheitsstrafen unter einem Jahr oder Geldstrafen/Strafbefehle zu verhängen.

Die Erhöhung der Höchststrafmaßen bei § 176 ff. StGB & § 184 StGB stellt keine Gesetzeslücke dar und es besteht kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die aktuelle Gesetzgebung reicht aus, um Kinder vor sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. Ebenso hinsichtlich von Kinderpornografie. Es ist kriminologisch erwiesen, dass höhere Strafmaße nicht präventiv abschrecken.

Bei der richterlichen Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 Absatz 2 StPO müssen die momentanen Voraussetzungen erhalten bleiben. Bei Vorliegen eines Tatverdachtes gemäß § 176a StGB müssen auch weiterhin die Haftgründe der Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vorliegen, um U-Haft anordnen zu können. Mit dem Wegfall der Haftgründe wird mit dem bisherigen Rechtstaatprinzip gebrochen. Alle diesbezüglichen Angeklagten müssten aus der U-Haft zur Hauptverhandlung vorgeführt werden. Kein Angeklagter würde mehr in Freiheit zur Hauptverhandlung geladen werden.

Die momentanen Tilgungsfristen im Bundeszentralregister müssen bei den § 176 ff StGB & 184 ff. StGB beibehalten werden. Die Fristen im erweiterten Führungszeugnis reichen aus. Längere und erst Recht lebenslange Einträge im erw. Führungszeugnis widersprechen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich einer Resozialisierung.

Die von der Bundesjustizministerin(SPD) vorgelegten Gesetzesverschärfungen sind auf politischen Druck des Koalitionspartners CDU/CSU entstanden. Es handelt sich um einen politischen Schnellschuss, der seinen Ursprung in den aktuellen Fällen in Münster etc. hat. Ein solch völlig überzogener Aktivismus muss deshalb als reiner Populismus bezeichnet werden. Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Diskussion und der Anhörung von Rechtswissenschaftlern sowie Verbänden der Zivilgesellschaft.

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lajm

  • Liebe Mitzeichner/Innen!

    Das Petitionsverfahren gegen das geltende Sexualstrafrecht ist mit der schriftlichen Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Deutschen Bundestag nunmehr abgeschlossen.

    Auch wenn der Ausschuss und der Bundestag dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen hat, so hat sind die AMPEL eine "Hintertür" offen gelassen. Denn der Ausschuss weist auf eine komplette Überarbeitung des Sexualstrafrechts im Laufe der 20. Legislaturperiode hin. Es obliegt nun dem Bundesjustizminister Buschmann/FDP und dem neuen Rechtsausschuss der Ampel, eine Strafrechtsreform auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Weitere Einzelheiten können wieder der Webseite des Petenten entnommen werden:

    krumme13.org/news.php?s=read&id=4845

    Dies... më tutje

  • Liebe Mitzeichner/Innen!

    Der Deutsche Bundestag heute über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss abgestimmt. Alle Fraktionen haben die Empfehlung angenommen, dass Petitionsverfahren abzuschließen. Der Petent wartet nun auf die schriftlich Begründung auf dem Postwege, die hier in absehbarer Zeit eintreffen wird.

    Zum News des Petenten gibt es ein aktuelles Update mit einem weiteren Foto über die Abstimmung im Plenarsaal:

    krumme13.org/news.php?s=read&id=4823

    Sobald die Begründung eingetroffen ist wird es ein letztes Newsletter an alle Mitzeichner/Innen geben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking

  • Liebe Mitzeichner/innen!

    Das Petitionsverfahren neigt sich nach rund zwei Jahren dem Abschluss. Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag abgegeben. Die Plenarsitzung mit der Abstimmung findet am 7. Juli 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie auch im folgenden News des Petenten:

    krumme13.org/news.php?s=read&id=4823

    Die Entscheidung bzw. Begründung wird in absehbarer Zeit beim Petenten in Schriftform eintreffen. Wir warten gespannt auf das Ergebnis und werden uns dann wieder melden...

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking

Des Weiteren sind Mindeststrafen von einem Jahr Gefängnis in manchen Fällen einfach absurd, z. B. wenn es nur einen Kuss zwischen einem mindestens 14 und einem unter 14-jährigen gab oder wenn der Besitz von verbotenem pornografischen Material unbewusst passierte (versteckt auf einer Festplatte, die man besitzt), der Besitz weit zurückliegt oder man sich als unter 14-jähriger selbst nackt fotografiert hat und dann 14 oder gar schon erwachsen wird.

Ja, tatsächlich, das ist so: die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden missachtet, allerdings anders herum: Der Schaden, der Kindern durch sexuellen Missbrauch zugefügt wird, ist ein Leben lang vorhanden,dieses wird bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Die Gesetze m ü s s e n verschärft werden!

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