Sikkerhet

Sexualstraftaten: Abschaffung der Verjährung, Opferschutz-&entschädigung, lebenslange Verwahrung

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Es soll beschlossen werden, dass

  1. alle Sexualstraftäter für immer aus dem Verkehr gezogen werden, vor allem, da es sich bei dieser Tätergruppe idR um Serientäter handelt ! Solange mindestens drei verschiedene Psychologen der Gesellschaft nicht zu 100% garantieren können, dass von diesem Menschen keinerlei Gefahr mehr für Leib, Leben und Seele anderer ausgehen kann, sollen Sexualstraftäter weder Freigang noch Urlaub erhalten, auch nicht mit Fußfesseln und in ausschließlich vollkommen sicheren Gefängnisabteilungen inhaftiert bleiben.

  2. potentielle Sexualstraftäter, die sich selbst vor der ersten Tat als Gefährder melden sollen sofort alle Hilfe und Unterstützung bekommen und in für sie geeigneten Heimen untergebracht werden !

  3. straffällig gewordene Sexualstraftäter, die idR, Serientäter sind, sollen jeden Tag mit den Konsequenzen ihren Taten konfrontiert werden, was auch heißt für sämtliche Kosten (Therapien, Lohnausfall, Sicherheitsmaßnahmen, ...) ihrer Opfer automatisch lebenslang aufzukommen, u.a. durch Vermögensverwertung, ggf auch durch Rückforderung aller getätigten Schenkungen und tägliche Arbeit! Bei besonders schweren Sexualstraftaten, im Besonderen gegen Minderjährige, Behinderte oder Schutzbefohlenen, sollen Sexualstraftäter kastriert werden dürfen.

  4. Die Verjährungsfrist für alle Sexualstraftaten soll gänzlich abgeschafft werden !

  5. Menschen, die Sexualstraftäter dulden, begünstigen oder aktiv helfen die Sexualstraftaten zu begehen, für ihn Falschaussagen tätigen oder auf andere Weise schützen, sollen ebenfalls entsprechend ihrer Schuld verurteilt werden und sich an der Opferentschädigung beteiligen müssen !

  6. Jedem Opfer soll automatisch sofort jede mögliche Hilfe angeboten und gewährt werden um mögliche Folgeschädigungen zu vermeiden. Auch diese Kosten soll der verurteilte Täter tragen müssen !

  7. Jeglichen Hinweisen auf Sexualstraftaten ist unverzüglich nachzugehen, auch wenn sie erst geplant sind.

  8. Meldungen von vermutlichen Sexualstraftaten seitens Dritten sollen polizeilich so behutsam untersucht werden, dass das potentielle Opfer, das die Straftat nicht melden wollte, die Zeit hat das Vertrauen zu entwickeln um sich entsprechend äußern zu können.

  9. Hilfeleistungen für Opfer seitens Dritter sollen der Notwehr gleichgestellt werden.

  10. Die vorsätzliche Beschuldigung einer Sexualstraftat, unter anderem mit entsprechende Falschaussagen oder Fingieren von Beweisen soll ebenfalls zu lebenslangem Freiheitsentzug und einer automatischen Entschädigung des Beschuldigten führen entsprechend Nr. 3 und Nr.6.

  11. Gegen Dritte soll jedoch nur ermittelt werden, wenn Hinweise vorliegen, dass der Dritte vorsätzlich eine Falschaussage machte und es keinerlei sonstigen Hinweise gibt, dass eine Sexualstraftat geplant, begangen wurde oder zukünftig begangen werden soll !

  12. Jegliche Art von Sexualstraftaten gegen Minderjährige oder Behinderte sollen als Konsequenz den dauerhaften Freiheitsentzug nach sich ziehen !

Grunnen til

Kinder, Behinderte, potentielle Opfer und Opfer brauchen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Sexualstraftäter sind idR Serientäter und ihre Handlungen führen idR zu lebenslange Trauma. Insofern sind diese Straftaten besonders schwerwiegend und entsprechend muss die Gesellschaft darauf reagieren ! Hier müssen die gesellschaftlichen Bedürfnisse vor den Rechten des Einzelnen gestellt werden.

Menschen, die Täter decken, ihnen helfen oder wegschauen machen sich an den Opfern mitschuldig.

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