Familie

Sichere Altersvorsorge für Mütter - Rentenversicherungsbeiträge für die gesamte Erziehungszeit

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Familienministerium
54 Unterstützende 54 in Deutschland

Sammlung beendet

54 Unterstützende 54 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.03.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Nach wie vor übernehmen Mütter die Haupterziehungszeit der Kinder in Deutschland.

Auch sind es weiterhin überwiegend die Männer, welche das Haupteinkommen in der Familie erwirtschaften. Das führt häufig dazu, dass Frauen für mehrere Jahre bis hin über die gesamte Erziehungszeit keiner oder einer reduzierten Tätigkeit nachgehen und somit nicht oder mit reduzierten Beträgen in die Rentenversicherung einzahlen können. Durch die "Mütterrente", welche am 1. Juli 2014 eingeführt wurde, wird Müttern (oder Vätern), welche die Haupterziehungszeit leisten, pro Kind 2 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die "Mütterrente II" wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt, womit für Kinder, welche vor 1992 geboren wurden, noch einmal ein halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet werden kann. Insgesamt können also pro Kind bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden (bis zu zweieinhalb Rentenpunkten). Wichtig zu erwähnen ist hier die Auswirkung eines Rentenpunktes auf die Rentenhöhe: Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2019 bei 31,89 Euro im Monat und im Westen liegt dieser aktuell bei 33,03 Euro.

Was passiert jedoch mit den anderen Jahren, welche die Person mit der Erziehung der Kinder und der Care-Arbeit der Familie verbracht hat? Und welche Absicherung gibt es im Falle einer Trennung?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Muetterrente_KEZ/KEZ.html;jsessionid=78493EFB98700CCE40E7B72235268520.delivery2-8-replication#c4da89b8-281a-4f4e-bdd9-d25b39d77bb3

https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/#Das_Wichtigste_in_Kurze_Unterhalt_fur_die_Ehefrau

https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/zu-wenig-rente-fuer-hausfrauen-warum-die-klassische-familie-im-alter-arm-macht/12449388.html

Begründung

Bei verheiraten Eltern wird im Falle einer Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten in beide Richtungen ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass der gemeinsam erworbene Rentenbetrag hälftig aufgeteilt wird.

Im Ergebnis führt dies allerdings bei durch die Kindererziehung reduzierten Einkünfte bei geringen und mittleren Einkommen später zu Rentenansprüchen, die im Alter für beide kaum zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen. Der Weg in die Grundsicherung ist oft vorprogrammiert. Noch prekärer ist die Situation für Unverheiratete. Im Falle von nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern gibt es für den Trennungsfall nicht einmal den Versorgungsausgleich. Eine geregelte Altersvorsorge in Form einer Rente existiert nicht (bis auf die Mütterrente, welche den Rentenausfall nicht annähernd abdeckt; s. o.).

Faktisch bedeutet das: (Zumeist) die Frau bleibt ohne Ansprüche und im Alter unversorgt, wenn sie sich zugunsten der Kindererziehung für keine oder eine Teilzeittätigkeit entscheidet.

Wir fordern, dass für Elternteile, welche nicht oder reduziert erwerbstätig sind und die Erziehungsarbeit der Kinder leisten, für die Zeit der Kindererziehung Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, die eine auskömmliche Rente sichern. Im Falle von hohen Familieneinkommen können die Beiträge (anteilig) durch die hauptverdienende Person aufgebracht werden. Bei niedrigem Gesamteinkommen fordern wir eine steuerfinanzierte, solidarische Aufstockung, die einen Grundrentenbetrag von mindestens 1.050 Euro netto ermöglicht. Unter 1.050 Euro droht Altersarmut.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Mahdieh Shirazi aus Stuttgart
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Neuigkeiten

  • Stellungnahme Bund

    am 23.05.2022

    Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-11-8214-005998 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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