Region: Tyskland

Sicherheit im Straßenverkehr - Einsatz der Nebelschlussleuchte

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
195 Støttende 0 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

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Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2008
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Zulassung von Neufahrzeugen eine optische und akustische Warneinrichtung im Fahrzeug vorhanden sein muss, die tätig wird, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist und gleichzeitig das Fahrzeug mit mehr als 50km/h bewegt wird.

Begrundelse

Laut StVO §17 (3) gilt "Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Laut StVO §3 (1) gilt "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist." In Kombination bedeutet dies, dass das Fahren mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50km/h mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte immer ein Regelverstoss darstellt. Tatsächlich sieht man jedoch sehr oft auf der Autobahn Fahrer, die entweder die Nebelschlussleuchte schon bei leichtem Nebel mit Sichweiten weit über 50m einschalten und damit Verkehrsteilnehmer hinter sich blenden oder auch bei Sichtweiten unter 50m mit Geschwindigkeiten weit über 50km/h unterwegs sind. Gründe hierfür sind entweder Vergesslichkeit (wenn nach Ausfahrt aus einem Nebelgebiet vergessen, die Nebelschlussleuchte auszuschalten), mangelnde Kenntnis der Vorschriften, die irrige Annahme durch Einschalten der Nebelschlussleuchte einen Sicherheitsgewinn im Nebel zu erlangen, der höhere Geschwindigkeiten erlaubt, oder schlichtweg Rücksichtslosigkeit. Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass in Neufahrzeugen Warneinrichtungen installiert werden, die den Fahrer optisch (zB. durch Blinken der vorgeschriebenen gelben Kontrollleuchte im Amaturenbrett) und akustisch (zB. durch einen Warnsummer oder -klang, wie er auch für die Gurterinnerungsfunktion verwendet wird) benachrichtigen, wenn bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte die Fahrgeschwindigkeit 50km/h überschreitet. Dies wäre im doppelten Sinne ein Sicherheitsgewinn, da sowohl Fahrer, die vergessen, die Nebelschlussleuchte auszuschalten, als auch Fahrer, die im Nebel zu schnell unterwegs sind, erinnert werden. Da die für eine solche Warneinrichtung notwendigen Sensoren und Signale (CAN-Bus Signale Geschwindigkeit und Leuchte) und Aktoren (Warnleuchte und Summer) in modernen Fahrzeugen bereits vorhanden sind, und der Entwicklungsaufwand (eine Vergleichs- und eine UND-Operation) gering wäre, würde der Fahrzeugpreis davon nur im Centbereich beeinflusst werden. Ein Eingriff durch den Staat erscheint erforderlich, da für die Automobilindustrie bislang kein Anreiz besteht, eine solche Einrichtung zu verbauen (kein Verkaufsargument). Gurtwarner wurden erst verbaut, als durch einen zusätzlichen Punkt im Crashtestergebnis dafür ein Anreiz bestand. Da es bei dem Gurtwarner jedoch "nur" um die Sicherheit des Fahrers geht, bei einem Nebelschlussleuchtenwarner jedoch auch und gerade um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, erscheint in diesem Fall nicht nur ein Anreiz, sondern auch ein Zwang zum Einbau angemessen.

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Nyheder

  • Markus Havemann Sicherheit im Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung Mit der öffentlichen Petition wird die Ausrüstung von Neufahrzeugen mit einer op-
    tischen und akustischen Warneinrichtung gefordert, die ausgelöst wird, wenn die Ne-
    belschlussleuchte eingeschaltet ist und das Fahrzeug schneller als 50 km/h fährt.

    Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 195 Mitzeichnungen
    und 35 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung des Anliegens wird in der Petition im Wesentlichen ausgeführt, dass
    nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung... mere

Nachfolgende Fahrzeugführer werden geblendet.

Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.

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