Região: Alemanha

Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit so genannten implantierbaren Eventrecordern (ILR)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Apoiador 16 em Alemanha

A petição foi terminada.

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A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit so genannten implantierbaren Eventrecordern (ILR) sicher gestellt wird.

Razões

Unerkannte Herzrhythmusstörungen, die zu plötzlicher Bewusstlosigkeit (Synkopen) und unerklärbaren Schlaganfällen (kryptogene Schlaganfälle) führen, sind für die Patienten ein erhebliches Gesundheitsrisiko.Konventionelle Diagnostik ergibt oft keinen wegweisenden Hinweis. Da die Rhythmusstörungen zum Zeitpunkt eines normalen EKGs (Momentaufnahme) oft nicht nachweisbar sind, bleibt nur die Durchführung eines Langzeit-EKGs / Holter-EKGs. Zudem ist die Anwendung von Langzeit-EKGs in der ambulanten Abrechnung begrenzt, dem Patienten das EKG für >24 Stunden zu überlassen ist für die Ärzte i.d.R. unwirtschaftlich, da die Vergütung eines Langzeit-EKGs im Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für den Einsatz von ca. 18-24 Stunden bemessen ist. Eine Option bieten daher so genannte implantierbare Loop-Recorder (ILR), die in einer nicht mal 3-minütigen OP unter die Haut gesetzt werden und eine EKG-Überwachung von bis zu 3 Jahren ermöglichen. Die Befunde können ähnlich wie beim Herzschrittmacher, vom Arzt ausgelesen, oder über Telemetrie direkt an den Arzt übermittelt werden.Für die Implantation wurde der Prozedurenschlüssel (OPS) 5-377.8 (Ereignis-Rekorder) geschaffen, um bei der Abrechnung abzubilden, was genau gemacht wurde. Leider gehen der Medizinische Dienst der Krankenkassen, bzw. die Krankenkassen, inzwischen dazu über, die stationäre Implantation nicht mehr zu bezahlen, da der Eingriff auch ambulant durchführbar sei.In der Folge können ILR nicht mehr als alleinige stationäre Leistung mehr implantiert werden. Die Begründung der Krankenkassen ist nachvollziehbar und berechtigt. Eine ambulante Implantation ist jedoch aktuell gar nicht möglich, es gibt keine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab) für die AMBULANTE Implantation. Auch im Katalog über ambulant durchführbare Operationen (sog. AOP-Katalog) ist die Implantation eines ILR nicht ambulant vorgesehen.Die Implantation wird stationär also nicht vergütet, da sie ambulant durchführbar ist, kann ambulant aber aktuell mangels Abrechnungsziffer ebenfalls nicht erfolgen. Auch die Sachkosten für den ILR sind dementsprechend nicht erstattungsfähig. Die Patienten bleiben im Regen stehen und müssten die u.U. lebensrettende Implantation mit ca. 2500 Euro selbst bezahlen.Die Folge ist, dass Kliniken sehr großzügig Gründe "suchen" müssen, um einen stationären Aufenthalt durchzubekommen, um es mal vorsichtig zu formulieren. Es kann aber nicht sein, dass die Kliniken in eine Grauzone an die Grenze des Betruges gezwungen werden, nur weil die ambulante Abrechenbarkeit nicht gegeben ist - obwohl sie absolut ausreichend wäre.Es muss daher schnellstmöglich eine Aufnahme der Leistung in den AOP-Katalog erfolgen und eine entsprechende Abrechnungsposition im Leistungsverzeichnis der GKV geschaffen werden, damit die Leistung ambulant erbracht und abgerechnet werden kann.

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