Region: Halstenbek
Obraz petycji Sicherung der nachmittäglichen Kinderbetreuung in Halstenbek Krupunder
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Sicherung der nachmittäglichen Kinderbetreuung in Halstenbek Krupunder

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  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Halstenbek, 20.03.2019

Sehr geehrter Bürgermeister von Rüden, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, sehr geehrte Gemeindeverwaltung,

im Nachgang zu den Erörterungen während der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Schule und Jugend am 14.März 2019 möchten wir, die Eltern von Kindern im Grundschulalter, nachfolgend aus unserer Perspektive die Anforderungen definieren, die ein Konzept für die nachschulische Betreuung an der/in Zusammenarbeit mit der Grundschule Bickbargen erfüllen muss, um den Bedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Wie auch an der Grundschule an der Bek wünschen wir uns in Krupunder eine Kombination aus Hort und OGTS oder Betreuter Grundschule.

Da es um das Wohlbefinden und die optimale Förderung und Entwicklung unserer Kinder ebenso geht wie um die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erscheinen uns die folgenden Merkmale wesentlich bei der Erstellung und späteren Umsetzung eines Konzepts für die nachschulische Betreuung:

  • Ziele: Sicherstellung des Wohlbefindens und der optimalen Förderung und Entwicklung unserer Kinder bei gleichzeitiger Gewährleistung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die verbindliche Einrichtung einer nachschulischen Betreuung.

  • Inhalte: o Die verbindliche Sicherung von Früh- und Spätdienst von 7.00 bis mindestens 17.30 Uhr in Verbindung mit flexiblen Bring- und Abholzeiten –diese Kombination aus hinreichend langen Betreuungszeiten und Flexibilität ist erforderlich, um den Betreuungsbedarf abzudecken und gleichzeitig die Teilnahme an außerschulischen Angeboten (zum Beispiel Sportvereine, Musikschulen etc.) zu ermöglichen. o Eine umfassende, flexible und verbindliche Ferienbetreuung, die sowohl der enormen Bedeutung eines gemeinsamen Familienurlaubs wie auch etwaigen Vorgaben der Arbeitgeber Rechnung trägt (zu berücksichtigen sind dabei die Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Wochentagen und den mehr als 70 Wochentagen Ferien der Kinder; Abstimmung des Urlaubs mit Kollegen und Vorgesetzten, Vorgaben durch Dienstpläne usw.). o Gewährleistung der Betreuung zu wenigstens 50% durch ausgebildete Pädagogen zur Qualitätssicherung. o Kindern, die einen Förderbedarf in verschiedenen Entwicklungsbereichen haben, soll durch professionelle Unterstützung effektiv geholfen werden. o Durch einen situationsangemessenen Betreuungsschlüssel möchten wir die Entwicklung aller Kinder unterstützt wissen, um eine positive Persönlichkeitsentfaltung im Sinne des Kindeswohles sicherzustellen. o Durch ein ausführliches und nachvollziehbar begründetes pädagogisches Konzept (bei Bedarf einsehbar) sollten klare Strukturen für die Kinder gewährleistet sein, mit einer konstanten verlässlichen Bezugsperson, an die sich die Kinder jederzeit vertrauensvoll wenden können (Zum Beispiel: Bei den Erstklässlern holt eine Person die Kinder im Klassenraum ab, bringt zur Mensa, anschließend zur Hausaufgaben- und Nachmittagsbetreuung). Die Person sollte für die Kinder von Beginn bis zum Ende der täglichen Betreuungszeit verantwortlich sein und die Aufsichtspflicht übernehmen, wenn diese nicht gerade bei den Kursleiterinnen und Kurleitern bzw. Lehrerinnen und Lehrern liegt. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Kinder im individuell angemessenen Maß zur Selbstständigkeit angeleitet werden, um ihnen den Übergang in höhere Klassenstufen bzw. weiterführende Schulen zu erleichtern. o Betreuung beim Mittagessen, die sicherstellt, dass alle Kinder ausreichend Zeit und Ruhe haben, ihren Hunger zu stillen. o Angebot von Feedbackgesprächen zwischen Eltern und Nachmittagsbetreuung zur Entwicklung und zum Sozialverhalten des Kindes. o Nach der Hausaufgabenbetreuung ein abwechslungsreiches Angebot aus Kursen (in den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Naturwissenschaften etc.) und der Möglichkeit des Freispiels mit altersentsprechendem Spielzeug/sonstigen Materialien in entsprechend ausgestatteten und gestalteten Räumlichkeiten (einschließlich Ruheräumen) in ausreichender Menge.

Ferner geben wir zu bedenken, dass bei der aktuellen Vorlage folgende Punkte nicht berücksichtigt wurden: o Es muss eine Sicherstellung von Räumen für heilpädagogische Förderung, Vorschule und Kleingruppenarbeiten in den Kitas geben. o Die Vorlagen enthalten so gravierende Veränderungen, dass sie unserer Meinung nach zunächst im Kita-Beirat besprochen werden müssen.

Wir bitten darum unsere angeführten Punkte in die Beschlussfassung aufzunehmen und keine Änderung an den bestehenden Konzepten vorzunehmen, die die genannten Bedarfe der Familien nicht decken. Bis zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung müssen die bestehenden Hortplätze mindestens in gleicher Menge vorgehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Autorinnen: Christina Bracht, Sabine Klumpe, Tina Steinke Bei Bedarf stehen wir für Rückfragen gern zur Verfügung: bracht.tina@gmail.com, tina.steinke@gmx.net

Uzasadnienie

Wir möchten den Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen OGTS und Hort oder hortähnlicher Betreuung im Umkreis der Grundschule Bickbargen auch in Zukunft ermöglichen.

Das Konzept der Gemeinde sieht die Abschaffung der Hortplätze voraussichtlich ab Herbst 2022 vor und soll in Kürze beschlossen werden.

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