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Μεταφορές

Sitzplatzanspruch in ICEs und ICs

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Deutsche Bahn AG
146 Υποστηρικτικό

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

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  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
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  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

ICEs und ICs sind seit Jahren chronisch ueberfuellt. Die Bahn passt ihre Kapazitaeten nicht an den Bedarf an sondern erhoeht Preise für Fahrkarten und Reservierungen.

Juristische Grundlage fuer diese Geschaeftspolitik ist die sog. Eisenbahnverordnung (EVO) von 1938, die Teil der Bahn AGB ist (www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_154993_befoerderungsbedingungen_03_06_2014_neu.pdf)

Angepasst werden muss in der EVO:

§13 Unterbringung der Reisenden.

Ist-Fassung: 1) Der Reisende hat Anspruch auf Befoerderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plaetze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.

(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschaedigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.

Neu-Fassung: (1) Der Reisende hat Anspruch auf Befoerderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Der Reisende hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz in der Wagenklasse seines Fahrausweises. Bei Überbelegung der 2. Klasse muss ihm das Eisenbahnpersonal ohne Mehrkosten einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten.

(2) Ist in keiner Klasse Sitzplatz verfuegbar, besteht ein Entschaedigungsanspruch

Αιτιολόγηση

Insbesondere Bahnpendler und Geschaeftsreisende leiden unter der EVO, weil sie Reisezeiten bei Ueberfuellungen nur unter erschwerten Bedingungen als Arbeitszeiten nutzen können, bzw. dies auf dem Boden im Durchgangsbereich tun. Immer mehr Pendler weichen deshalb in die 1. Klasse aus, aber auch dort werden die Sitzplätze knapper.

Für die Gewinnentwicklung der Deutschen Bahn ist die aktuelle EVO vorteilhaft, da sie immer mehr Bahnfahrer transportiert, ohne dass Mehrkosten für mehr Waggons oder zusaetzliche Verbindungen entstehen. Sie erhoeht inzwischen nicht mehr nur die Preise für Fahrscheine sondern mit Blick auf die knapper werdenden Sitzplaetze auch für Reservierungen. Kunden der Deutschen Bahn, insbesondere Pendler, bekommen so immer weniger Qualitaet für immer hoehere Preise.

Die EVO muss so gefasst werden, dass die Anpassung der Kapazitaeten an den wachsenden Bedarf auch im Interesse der Deutschen Bahn ist. Der Druck entsteht bei der vorgeschlagenen Neu-Fassung durch den Entschaedigungsanspruch der Kunden.

Rechtstechnisch muss der Gesetzgeber die Eisenbahnverordnung ändern. Die verbesserte Fassung geht dann in die AGB der Deutschen Bahn und jedes anderen Bahnanbieters in Deutschland ein.

Diese Petition wurde unter der Nummer 52710 auch beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht (epetitionen.bundestag.de).

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Νέα

  • Die Petition wurde eingereicht

    στον/-ην/-ο 28.06.2015

    Liebe Zeichner von "Sitzplatzanspruch in Fernzügen",
    der Petitionsaussschuss des Bundestages veröffentlichte unsere Petition unter
    epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_06/_03/Petition_52710/forum/Beitrag_322038.$$$.tab.1.html
    Leider erreichten wir dort mit 270 Unterzeichnern bei weitem nicht das erforderliche Quorum, deshalb wurde sie nicht weiter behandelt.

    Dennoch griff die Deutsche Bahn die Idee eines "Sitzplatzanspruchs in Fernzügen" auf, jedoch im umgekehrten Sinne: In der 1. Kl. ist die "Integrierte Sitzplatzreservierung" nun obligatorisch. Einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat man jedoch nicht: Bei Überfüllung weist die Website der Bahn darauf hin und "gestattet" die Buchung der Reise dennoch. Dann allerdings ohne den... παρακάτω

Συζήτηση

Sitzplatzanspruch für alle heißt ReservierungsPFLICHT für alle! Nur so könnte ein Anspruch gesichert werden. Das hieße, wenn auf Kurzstrecken wie Berlin - Wolfsburg alle Plätze belegt werden, können Weiterreisende über Wolfsburg hinaus gar nicht mehr mitfahren, und die Aussteigenden hinterlassen (mindestend bis Hannover) leere Plätze. Auch Zeitkarteninhaber haben die Möglichkeit bis zu DREI Monate im Voraus sich einen Platz zu reservieren.

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