Περιοχή: Γερμανία
Υγεία

Sofortige Aufhebung der Besuchsbeschränkungen für Heimbewohner*innen

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Landesgesundheitsministerien
2.250 Υποστηρικτικό 2.225 σε Γερμανία

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Seit Beginn der Impfkampagne gegen das Covid19-Virus sind bereits über 95 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen durchgeimpft worden. Dennoch hat sich die Besuchssituation der Heimbewohner in sehr vielen Fällen bislang kaum verändert. Die meisten neuen Verordnungen der Länder, die gerade veröffentlicht wurden, sehen keine Erleichterungen vor. Die Impfung möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohner hatte den Sinn, einen ausreichenden Schutz für alle zu schaffen (die sog. Herdenimmunität). Die weiterhin bestehende Kontaktbeschränkungen sind für die Betroffenen weder nachvollziehbar noch hinnehmbar. Sie und ihre Angehörigen leiden körperlich und seelisch unter dieser fortbestehenden Isolation.

Daher fordert der BIVA-Pflegeschutzbund:

Die Besuchseinschränkungen für Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen, in denen eine hohe Impfquote erreicht wurde, müssen sofort aufgehoben werden unter Einhaltung der üblichen Hygieneregeln. Regelmäßige Schnelltests für Besucher und Personal sind sinnvoll in den Alltag zu integrieren.

Wesentliche Verbesserungen sind z. B. bei folgenden Besuchsregelungen nötig:

  • Es müssen tägliche Besuche möglich sein.
  • Zeitliche Beschränkungen der Besuche sind aufzuheben.
  • Die Beschränkung der Zahl besuchsberechtigter Personen ist aufzuheben.
  • Besuche von mindestens zwei gleichzeitigen Besuchern müssen möglich sein.
  • Besuche auf den Bewohnerzimmern müssen möglich sein. Besucherräume sind in Anbetracht der Durchimpfung überflüssig geworden.
  • Auch müssen alle Dienstleister wieder uneingeschränkt zu den Bewohnern kommen dürfen, damit mittel- bis langfristige gesundheitliche Schädigungen vermieden werden.

Die Gesundheitsministerien der Länder sind aufgerufen, die bestehenden Verordnungen insbesondere auf die oben genannten Punkte hin schnellstens zu überarbeiten.

Αιτιολόγηση

Die besonderen Regeln in Pflegeheimen hatten den Zweck, die Bewohnerinnen und Bewohner als besonders vulnerable Gruppe vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Dieser Zweck ist durch die Impfungen in den meisten Einrichtungen erreicht worden. Damit gibt es keinen Grund mehr, besondere Isolierungsmaßnahmen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner weiter aufrechtzuerhalten.

Die meisten Studien legen nahe, dass Geimpfte das Virus nicht weiter verbreiten können. Doch einige Bewohner und Beschäftigte in den Heimen sind noch nicht geimpft. Deshalb sollten Altenheime so behandelt werden wie andere Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen oder zusammenleben: Hygieneregeln, Tests, Maskenpflicht, Kontaktverfolgung etc. Wenn dazu eine gewisse Beschränkung der Kontakte gehört, sollten die gleichen Regeln gelten wie überall. Aber für Verbote von Zimmerbesuchen, zeitliche Besuchsbeschränkungen etc. gibt es jetzt keine Rechtfertigung mehr.

Es geht für die betroffenen Menschen nach monatelangen leidvollen Einschränkungen nicht um Privilegien, sondern um Gleichbehandlung und Wiederherstellung ihrer verbrieften Rechte. Heimbewohner sind Mieter und haben Hausrecht in ihren eigenen Zimmern.

Diese Einschätzung wird auch auf höchster Ebene geteilt, dennoch ist bislang konkret vor Ort kaum etwas geschehen.

  1. Empfehlungen des Ethikrats vom 04. Februar 2021: „Die noch immer bestehenden gravierenden Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufgehoben werden.“
  2. Empfehlungen der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar 2021: „Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können.“
  3. Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz vom 01. März 2021: „Bestehende Regelungen zu Abstand und Masken sollen zugunsten einer Stärkung von Besuchsmöglichkeiten und Gruppenangeboten beibehalten werden.“ … „Nach den vorliegenden Erkenntnissen erreicht der Impfschutz ca. 1 bis 2 Wochen nach der Zweitimpfung seine volle Wirksamkeit. Zwei Wochen nach abgeschlossener Zweitimpfung und einer sehr hohen Durchimpfungsrate der Bewohnerinnen und Bewohner können Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort können auch wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen wieder durchgeführt werden.“

Es ist unverständlich, dass auch nach der erfolgreichen Impfkampagne in Pflegeheimen und Wochen nach Empfehlungen von oberster Stelle noch keine Änderungen auf Landesebene in den entsprechenden Verordnungen erfolgt sind. Für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner war es ein entbehrungsreiches Jahr, in dem Besuchsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen viele negative Konsequenzen hatten wie etwa Vereinsamung, Depression und Verschlechterung des körperlichen Allgemeinzustandes.

Mit den Impfungen waren und sind die Hoffnungen auf eine Rückkehr zumindest in eine „neue Normalität“ verbunden, mit den Einschränkungen, wie sie für alle Bürger in Deutschland gelten. Dass diese Hoffnung bisher nicht erfüllt wurde, liegt an der Untätigkeit der Landesgesetzgeber.

Bild: Miriam Doerr Martin Frommherz - shutterstock.com | schluditsch - unsplash.com

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    στον/-ην/-ο 09.04.2022

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    als erstes Bundesland hat NRW den Impfschutz in Pflegeheimen in seiner Corona-Schutzverordnung berücksichtigt. Ob, wie von Gesundheitsminister Laumann angekündigt, auch die Besuchsregelungen gelockert werden, ist noch nicht ersichtlich, denn die Allgemeinverfügung, die dieses ausführt, wurde (noch) nicht angepasst.

    Eine fortwährend aktualisierte Übersichtsseite mit den Corona-Regelungen für Heime in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:
    www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

    Herzliche Grüße
    Ihr BIVA-Pflegeschutzbund

Συζήτηση

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Par. 1, GG) und damit auch seine Freie(!) Willensäußerung; AHA-Regeln finde ich o.k., Schnelltests sind aus meiner Sicht nicht erforderlich (zu unsicher).

Mehrere Argumente ganz klar gegen eine weitere Öffnung: Es ist nicht bekannt, wie es sich mit der Infektiösität von Geimpften verhält. Die Durchimpfungsquote ist keinesfalls in der angebenen Höhe durchgängig vorhanden. Ein Impfdurchbruch mit einem Mutanten wird katatrophale Siutationen heraufbeschwören und dramatische Folgen haben. Wie sollen nichtgeimpften Mitarbeitende, Bewohner:innen und Besucher:innen - geschützt werden, wenn alles wieder beliebig offen und unkontroilierbar ist. - mit Ihnen verfahren werden. Die Inzidenzen sprechen eine klare Sprache: Die Dritte Welle ist da!

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