Πολιτικά δικαιώματα

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  3. Υποβλήθηκε την 27.05.2021
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Sofortige Aufhebung des Einreiseverbots nach M-V für Grundstückseigentümer, Zweitwohnsitzinhaber, Dauercamper, Kleingärtner und Bootseigentümer

Für Grundstückseigentümer, Zweitwohnsitzinhaber, Dauercamper, Kleingärtner und Bootseigentümer besteht aufgrund von § 5 Corona-LVO M-V seit Mitte April ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern. Dieses ist nach unserer Auffassung grob rechtswidrig. Es greift in unsere Grundrechte auf Freizügigkeit und damit freie Wohnortwahl und unser Grundrecht auf Nutzung unseres Eigentums ein. Ein Zweitwohnsitz ist kein Wohnsitz zweiter Klasse, das Grundgesetz unterscheidet nicht.

Das Einreiseverbot macht uns zu Menschen zweiter Klasse in dem Bundesland, in dem auch wir unser Zuhause haben, in dem wir leben und unsere Kinder einen wesentlichen Teil ihrer Kindheit erleben, in dem wir unseren Ruhestand verleben. Wir sind Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, alle Schichten, alle Einkommen, alle Berufe, mit und ohne Kinder. Wir sind ein Teil der Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern, sind sozial verwurzelt, engagieren uns in der Nachbarschaft, in Vereinen, sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder der Kirchengemeinden. Wir sind zum Teil hier geboren und groß geworden, Mecklenburg-Vorpommern ist auch unsere Heimat.

Αιτιολόγηση

Mit diesem Einreiseverbot wird wieder eine innerdeutsche Mauer gezogen und wir werden zu Corona-Sündenböcken gemacht, obwohl wir keinen nachweisbaren Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern haben. Solche politischen Entscheidungen fördern Ängste und Ablehnung in der Gesellschaft. Sie schaffen Gräben in der Bevölkerung. Wir werden wie Aussätzige behandelt, die das Elend ins Land schleppen. Das färbt auf Nachbarn, manchmal sogar auf Freunde ab und verdirbt das soziale Klima. Selbstverständlich halten auch wir uns an die geltenden Hygieneregeln und würden uns selbstverständlich zusätzlich auch regelmäßig testen (lassen).

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland mit gerade einmal 1,62 Mio. Einwohnern. Lediglich 37.000 bundeslandfremde Zweitwohnsitzinhaber sind dort gemeldet. Wir stellen keine kritische Masse an Menschen dar, aber dieser Grundrechtseingriff ist für jeden Einzelnen von uns an jedem einzelnen Tag, der vergeht unerträglich. Wir möchten in unser Leben zurück, wir möchten unser Zuhause zurück.

Weder das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern noch die Situation im Gesundheitswesen rechtfertigen einen so gravierenden Eingriff in unsere Grundrechte. Die Landesregierung differenziert in ihren Entscheidungen nicht. Es wird nur nach dem Motto gehandelt: Viel hilft viel. Aber der Grundsatz der Verhältnismäßig fordert: Nur so viel wie nötig, nicht so viel wie möglich!

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας , Jens Kröger από Hamburg
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    στον/-ην/-ο 02.04.2024

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  • Im Januar bat ich den Petitionsausschuß des Landtag M-V um kurze Mitteilung des Sachstand, da wir seit dem letzten Schreiben vom 30.08.21 nichts mehr aus Schwerin gehört hatten.
    Anfang Februar bekam ich dann Antwort - siehe angehängtes Schreiben.

  • Am Samstag bekamen wir erneut Post vom Petitionsausschuss des Landtag M-V.
    Auf unsere Erwiderung vom 13.07.21 wurde das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erneut um Stellungnahme gebeten.
    In der Stellungnahme des Ministeriums wurde auf keinen einzigen Punkt unserer Erwiderung eingegangen. Beide Parteien (CDU & SPD) versprechen uns auf ihren Wahlveranstaltungen und -plakaten, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und darauf einzugehen. Stattdessen wird man mit einem einzigen Satz abgefertigt:

    „Aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bedürfe es zu dem Ihnen mit Schreiben vom 07.06.2021 übersandten Inhalt der Stellungnahme des Ministeriums keiner weiteren Ausführung.“

    Wir haben somit bis heute von der Landesregierung... παρακάτω

Συζήτηση

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