Alueella: Zittau
Rakennus

Sofortiges Abrissverbot für leerstehende Gebäude

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Oberbürgermeister Zenker in Zittau
106 Tukeva 10 sisään Zittau

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

106 Tukeva 10 sisään Zittau

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Der Abriss der Häuser in Zittaus Reichenberger Straße 15 und 17 zugunsten der Rossmann-Gruppe muss mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. Gleiches gilt für weitere leerstehende Gebäude in Zittau.

Perustelut

Das Stadtbild muss vor dem weiteren Verfall geschützt werden. Gebäude, deren Besitzer entweder nicht gewillt sind sie zu sanieren oder aber nicht auffindbar sind ,müssen von der Stadt beschlagnahmt und Maßnahmen getroffen werden, die einen weiteren Verfall verhindern.

Leerstand, wie z.B. das ehemalige Finanzamt am Markt, die Gebäude Ecke Breite Straße/Baderstraße, die ehemalige Baugewerkeschule, sowie die Fleischbänke, sollten einer neuen Bestimmung zugefügt werden. Das gewachsene historische Stadtbild muss erhalten bleiben und darf nicht durch Abrisslücken oder Neubauten zerstört werden. Der Geschäftsleerstand im Stadtgebiet muss beendet werden.

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Väittely

Die noch vorhandenen Gebäude in der Innenstadt müssen erhalten bleiben Sie haben die letzten Jahrzehnten das Stadtbild geprägt und sind nicht mehr wegzudenken. Diese Stadt hat in ihrer Vergangenheit viele Brände und Kriege über sich ergehen lassen. Wir sollten in Friedenszeichen verantwortungsbewusst mit der noch vorhandenen Bausubstanz unserer Vorfahren umgehen. Die Innenstadt von Zittau besteht nicht nur um dem Marktplatz und Rathausplatz sondern umfasst die komplette Innenstadt in Zittau !

Wiewohl ich das Ansinnen als solches durchaus unterstützenswert finde hat es m.E. auf dieser Plattform nichts zu suchen. Begründung: Petitionen richten sich typischerweise an Landes-, Bundes- oder Europaparlamente. Also an die jeweils zuständige Legislative. Das vorliegende Anliegen ist aber ein kommunales Problem und fällt daher in die Kategorie Bürgerentscheid, der m.W. kommunal per Bürgerinitiative "angeleiert" werden müßte. Die anzuwenden Vorschriften müßten in Sachsen veröffentlicht sein, mir selber sind sie z.Z. (noch) nicht bekannt.

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