Regio: Saarland
Afbeelding van de petitie Sofortiges Lebenszeichen/Kontakt, Familienleben mit meinen Kindern
Familie

Sofortiges Lebenszeichen/Kontakt, Familienleben mit meinen Kindern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
66119 Landtag/Amtsgericht Saarbrücken
47 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

47 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Seit fast vier Jahren haben Kinder und ich keinen Kontakt. Seit über fünf Monaten haben wir kein Lebenszeichen voneinander. Richter Christmann bearbeitet meine Anträge nicht. Herr Weber vom Justizministerium und Herr Weber von der Dienstaufsicht finden keinen Grund für ein dienstaufsichtsrechtliches Vorgehen, obwohl gerade dies ein Grund ist. Mit der fehlenden Bearbeitung meiner Anträge ist das Recht des gesetzlichen Richters nach dem Grundgesetz nicht erfüllt und nicht gegeben. Ich kann nicht mehr. Ich habe mich am 31.01.2014 übergeben. Mir geht es nicht gut, Kopfschmerzen, schlecht. Verkraften aber wie? Aushalten wie? 1.000 entsorgte Elternteile bringen sich pro Jahr um. Fehlender Kontakt von Eltern und Kindern, schädigt Eltern und Kinder. Am 12.05.2010 wurden mir meine Kinder Justin, 3 Jahre alt, weil er an dem Tag nicht in den Kindergarten wollte, es keine Kindergartenpflicht besteht und Julien, 2 Jahre alt durch die Eltern des Vaters der Kinder entführt. Der Vater des Ex-Mannes zog an Justin. Dieser schrie Mama, Mama und wollte nicht mit. Am 31.05.2010 musste ich dann auch noch die Kinder Maurice und Marcel, beide 10 Monate alt herausgeben. Dies ohne Beschluss. Wenigstens durfte ich Marcel noch füttern und ihm die Windel wechseln. Seit dieser Zeit haben wir keinen Kontakt mehr. Ich fordere die Sofortige Aufhebung der Folter und unser gesundheitlichen Schädigung und unsere Diskriminierung. Ich weise darauf hin, dass wir nach Artikel 14 EMRK, den Genuss haben dass uns die in der UN-Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status gewährleistet wird. In Artikel 8 EMRK ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verbürgt. (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. (2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Von den Beteiligten beim Familiengericht in den Verfahren Sckaer wurde und werde ich diskriminiert. Darunter leide ich derzeit schwer. Mit voller Absicht wurden mir die Verleumdungen und Unterstellungen des Vaters der Kinder durch den Verfahrensbeistand der Kinder erneut unterstellt. Dies mit Absicht damit ich verzweifle und mich umbringe. Ich weise darauf hin, dass es mir unter Diskriminierung nicht mehr möglich ist an einem Familiengerichtstermin teilzunehmen. Ich muss es mir aufgrund falscher Gutachten, die ohne eine Interaktionsbeobachtung, ohne Befragung von Personen die mich kennen, ohne Tests, als auch fehlender Revisionsmöglichkeit, nicht gefallen lassen mich falsch behandeln zu lassen, mir unterstellen zu lassen, dass ich, die als Spätgebärende vier Kinder auf die Welt gebracht habe, die ich alle hätte abtreiben können, ich würde den Vater der Kinder und die Kinder umbringen, ich wäre durch die Kinder belastet. Dies ist eine haltlose nicht überprüfte Angabe, weil keine Interaktionsbeobachtung gelaufen war. Ich hatte meine 10 ¼ Jahr jüngere Schwester mit erzogen und habe viele Unternehmungen mit ihren Freunden und Freundinnen getätigt. Würde ich meine Kinder umbringen wollen, was nicht der Fall ist, hätte ich dies unlängst getan. Denn derjenige der das will, den hält auch keine Tür und kein Gewaltschutzbeschluss. Im Übrigen ein Gewaltschutzbeschluss, der durch die Gewalt des Ex, dem dieser eigentlich gehört, erfolgt ist. Denn er trachtet mir mit Gewalt nicht umgekehrt. Zur Zeit des Zusammenlebens hatte er mir nachts versucht eine Flasche Mineralwasser im Bett überzuwerfen. Daher befindet sich hinter meinem Kopfkissen ein Loch in der Wand. Er hatte mich ständig sehr unsanft durch das Haus geschubst. Er hatte mir die Babynahrung übergeworfen. Er hat letztendlich durch diese Angabe ich hätte ihn bedroht erreicht, dass ich durch Gewalt in die Psychiatrie gebracht wurde. Ihm ist bis heute nicht ein Haar gekrümmt worden. Durch seine falsche Aussage, ich würde ihn und die Kinder umbringen, hat er erreicht, dass mir Gewalt angetan wurde, dadurch habe ich keinen Kontakt mit den Kindern. Dadurch bin ich ausgegrenzt und seelisch hoch belastet. Dies ist Gewalt und Folter mir und den Kindern gegenüber. Selbst im Sommer kam er im Deutsch-Französischen-Garten auf mich zu. Polizei war vor Ort. Ich musste gehen.

Reden

Ständig erfolgen die Versuche in mein Privatleben einzugreifen. Dies kann ich nicht mehr ertragen. Ständig wird mir allein auf Wunsch des Kindsvaters angegeben ich muss begleiteten Umgang machen. Dies kann ich nicht mehr tragen und ertragen. Diese Worte verbitte ich bei Gericht genauso wie die Behauptungen ich wäre psychisch krank. 80 % der Gutachten sind falsch. Ich habe einen Anspruch auf Reputation. Ich bin ausgegrenzt, ich werde in nicht vorhandene Krankheit hineingedrängt. Auch dies ein Vorgang, den ich mir nicht gefallen lassen muss. All diese Unterstellungen und Verleumdungen haben mich meines Lebensinhalts meiner Freude und Anteilnahme im Leben zerstört. Mir meinen Lebensinhalt geraubt, für die Ruinierung meines Lebens gesorgt. Unterstellungen die mit voller breiter Seite vom Jugendamt und allen Beteiligten erfolgt ist und derzeit noch erfolgt. Von Menschen die mich außer von den Gerichtsterminen nicht kennen. Ich muss es nicht tragen, dass die Beschlüsse aufgrund dieser Diskriminierung länger Bestand haben und immer wieder Rückgriff auf diese diskriminierenden Beschlüsse gezogen wird. Ich habe für meine Kinder gesorgt, ich habe meinen Kindern nichts getan. Mir wurde aufgrund Unterstellung und Verleumdung vier Mal Gewalt angetan. Davon drei Mal durch die Polizei. Mir wurden die Kinder entführt. Nicht ich habe Kinder entführt und vorenthalten. Das was hier vorliegt ist Beihilfe zum Kindesentzug, Kindeswohlschädigung und Bindungsunfähigkeit. Niemand hat ein Recht mich und meine Kinder zu schädigen, uns seelisch zuzusetzen, uns voneinander auszugrenzen und schon gar nicht aufgrund Verleumdung und Unterstellung. Verleumdung und Unterstellung sind bei Familiengericht Tagesordnung und haben dort nichts zu suchen und zu unterbleiben. Ich habe ein Anrecht, dass ich, ein faires, nicht diskriminierendes Verfahren habe. Dies ist bis heute nicht der Fall. Auch entspricht es mit Billigung des BVerfG dem Kindeswohl grundsätzlich am besten, wenn das Kind von dort wo es entführt wurde, zurückgegeben wird (13VerfG, FamRZ 1996, 405). Soweit dieser Eltern-teil die Kinder in der Weise beeinflusst, dass sich diese gegen eine Rückkehr aussprechen, hat sie dies zu verantworten. Es obliegt ihm, alles zu unternehmen, um die mit der Rückkehr der Kinder typischerweise verbundene Beeinträchtigung des Kindeswohls möglichst zu vermindern. Dies gilt insbesondere für den Fall der ablehnenden Haltung der Kinder, zurückzukehren.

Ich muss es mir auch nicht die Anordnung durch das Amtsgericht aufgrund Beschwerde, gefallen lassen mich bei jedem Besuch anpöbeln zu lassen mich auszuziehen und meine Taschen zu leeren. Es ist sehr wohl das Recht des Bürgers seine Meinung frei in Wort, Bild und Schrift zu äußern. Abgesehen dies auch ohne Anordnung mehrfach der Fall war.

1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992 (Zitat)„Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.“(Zitat Ende)

Auch diese Diskriminierung brauche ich mir nicht gefallen zu lassen und verbiete diese daher.

Ich bitte daher und habe den Anspruch, dass alle Verfahrensbeteiligten angehalten werden, jede Form von Diskriminierung mir gegenüber zu unterlassen, dass diese als Verfahrensbeteiligte ausgeschlossen werden und den Verhandlungsraum verlassen müssen. Es ist auch Anspruch von mir dass jedem Verstoß von Grundgesetz und Konventionen sofort strafrechtlich nachgegangen wird, diese unverzüglich geahndet werden. Ich beanspruche auch, dass ich einen Richter habe, der in der Lage ist Gesetze richtig anzuwenden, diese einwandfrei zum Ausdruck zu bringen und den Inhalt der Gesetze zum Ausdruck zu bringen. Der die Gesetze kennt und anwendet. Der den Inhalt der Paragraphen in der Lage ist zu verstehen und richtig anzuwenden. Ein Richter der die Verfahrensabläufe kennt und beherrscht und keinerlei Konfabulationen von sich gibt. Ein Richter der nicht verhindert, dass ich keine Rechtsverteidigung habe. Der meine Mutter, die selbst schon ein Verfahren am Familiengericht hatte, weil auch sie keinen Kontakt mit den Kindern hat, als Bekannte von mir bezeichnete, so dass selbst eine Verteidigung und damit eine Zeugenaussage über mich verhindert war und den Beisitzern, von denen eine von ihm selbst geladen war.

Bedankt voor je steun

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Der größte Hinderungsgrund, dass dies alles aufgeklärt werden kann, ist die u n s ä g l i c h e I n t r a n s p a r e n z zu gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen hier in Deutschland. Sogar Rechtsanwälte haben keine Pflicht unbedingt an ihre Mandanten weiterzugeben, was sie in den Gerichtsakten lesen dürfen. Es müsste sich eigentlich gerade hier ans Grundgesetz gehalten werden - siehe Schutz der Familie (zu der auch diese Mutter gehört).

Es gibt Anwälte! Desweiteren wird sich ein Richter nicht von einer Petition beeindrucken lassen, die von min. 500 Personen unterschrieben sein soll, die wiederum die Petionsstellerin gar nicht kennen.

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