Region: Niemcy

Soldatenversorgungsgesetz - Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zur Arbeitslosenbeihilfe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
43 Wspierający 43 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

43 Wspierający 43 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass eine Abänderung des §86a Absatz 1 Satz 5 SVG erfolgt.Damit soll ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe nicht zwangsläufig ruhen müssen wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt werden.

Uzasadnienie

Ich begründe meine Petition wie folgt:Diese Auslegung des o.g. Gesetzestext kann zu einer sozialen Unverträglichkeit führen, wenn vor dem Eintritt in die Bundeswehr bereits Arbeitslosengeld 1 bezogen wurde. Dies gilt besonders, wenn im Vorfeld eine Zivile Ausbildung erfolgt ist.So ist es möglich, dass Soldaten, die nach weniger als 4 Jahren aus der Bundeswehr ausscheiden, eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes 1 erhalten (Restanspruch).Falls diese dann auch noch auf Grundlage einer Ausbildungsvergütung berechnet wurde, so ist die bezogene Geldleistung des Arbeitslosengeld 1 wesentlich niedriger als die Arbeitslosenbeihilfe, die einem Soldaten zustehen würde.

Link do petycji

Obraz z kodem QR

Odrywana kartka z kodem QR

pobierać (PDF)

Aktualności

  • Pet 1-17-14-534-042961Soldatenversorgungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll eine Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes erreicht
    werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein
    Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe nicht zwangsläufig ruhen solle, wenn die
    Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt seien. Dies wird damit begründet, dass
    diese Auslegung des § 86a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu
    sozialen Unverträglichkeiten führen könne, wenn vor dem Eintritt in die Bundeswehr
    bereits Arbeitslosengeld I bezogen... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz