Sonderwegerechte für Hausnotrufanbieter als sog. "First Responder"

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Sammlung beendet

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass ein Hausnotrufanbieter bei gleicher wie im Rettungsdienst vorgeschriebenen medizinischer Qualifikation der Einsatzbesatzung und Kennzeichnung des Einsatzfahrzeuges die Möglichkeit bekommt, sich dem Rettungsdienst insofern anzugliedern, dass er für die Einsatzfahrten "First Responder" fahren darf, somit Sonderrechte/Wegerechte genehmigt werden, um sich auch so von unqualifizierten Hilfsorganisationen zu unterscheiden.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass es eine klare Definition von Hausnotrufanbietern mit klar definierten Qualifikationen und damit verbundenen Rechten geben sollte.Wenn unter Berücksichtigung des Rettungsgesetzes (NRW - RettG NRW § 4 (Fn 6) Besetzung von Rettungsmitteln) ein Einsatzfahrzeug eines Hausnotrufanbieters, welches unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (zur Kenntlichmachung eines Rettungsmittels) zu einem medizinischen Einsatz unterwegs ist („First Responder“), sollte dieser die Möglichkeit haben, nach vorheriger Überprüfung/Genehmigung, sich an den Rettungsdienst angliedern zu dürfen, um in diesen medizinischen Notfalleinsätzen "First Responder" von der Möglichkeit des Sonderwegerechts (§35/(5a) STVO Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden) Gebrauch machen zu können.Durch den schnelleren Einsatz eines qualifizierteren und schneller beim Notfallpatienten eintreffenden Hausnotrufdienst ließen sich Einsatzkosten für medizinische Notfälle in Millionenhöhe einsparen, da dadurch nachweislich weniger teure Polizei- und Feuerwehreinsätze von Nöten wären. Not-Türöffnungen durch die Feuerwehr und Polizei könnten vermieden und schneller Menschenleben gerettet werden.Bundesweit könnte eine schnelle Zuarbeit bei medizinischen Einsätzen bei standardmäßiger Ausstattung eines Hausnotrufanbieters mit qualifiziertem Personal mit o.g. Rechten zu einer Verbesserung der Gesamteinsätze führen, da teils schwer verletzte Patienten nach Absetzen eines Notrufs viel weniger Wartezeit bis zum Eintreffen eines Ersthelfers hätten.Die Kosteneinsparungen, die durch Gleichberechtigung bei der Anfahrtsmöglichkeit mit Sondersignalen der Einsatzkräfte bei gleicher Qualifikation möglich ist, liegt im Schnitt bei 100.000 Hausnotrufkunden bei ca. 37,8 Mio. € pro Jahr, da ca. 1000 € pro Einsatz durch unnötig angefordertes Rettungsdienstpersonal eingespart werden kann.

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