Regiji: Nemčija

Sorgerecht der Eltern - Gesetz zur Einführung von echter Transparenz in Nichtöffentlichen Verfahren

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
77 podpornik 77 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

77 podpornik 77 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Einführung von echter Transparenz in Nichtöffentlichen Verfahren beschließen, ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Eltern aus Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz, ein Gesetz gegen Willkür unter dem Mantel der Nichtöffentlichkeit und Nichtprüfbarkeit von Sachverständigenexpertisen auf Basis des von uns, betroffenen Vätern und Müttern, ehemaligen Heimkindern und Rechtsanwälten aus unseren persönlichen Erfahrungen erarbeiteten Gesetzänderungsvorschlags.

razlog

Wir,die wir in einer Vielzahl von Verfahren um unsere Kinder gekämpft, diese Verloren und Zurückgewonnen haben,die wir das Leid von Kindern in Heimen und Pflegefamilien mitansehen mussten ohne Eingreifen zu können,die wir vor Gericht nicht wahrgenommen wurden als Eltern, sondern bloße Verfahrenssubjekte, deren Beweise ignoriert und verfälscht wurden,die wir versucht haben auf Basis der bisherigen gesetzlichen Regelungen für unsere und für Kinder Dritte das Beste zu erreichen und teils kläglich scheiterten,die wir wissen, dass bis heute zehntausende Kinder und Eltern und schlampig getroffenen Entscheidungen leidenforderndie Anerkennung des PAS – Kindesentfremdung von Bezugspersonen - und ein Verbot von Maßnahmen, die Eltern-Kind-Entfremdung begünstigen,wirtschaftliche Unabhängigkeit von Hilfebedarfsermittlung und Hilfedurchführung,ein Verbot von Maßnahmen, die der Rückführung des Kindes nicht dienen,Zeitliche Begrenzung der ersten Vollzeitpflege in Pflegefamilien, um „Besitzansprüche“ von Pflegeeltern im Interesse des Kindes zu verhindernEinschränkung von unmittelbarem Zwang bei Inobhutnahmen bzw. Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse, denn niemand darf gegen Kinder Gewalt anwenden, auch nicht der Staat,Beweis- und Darlegungsanforderungen an Sachvortrag des Jugendamtes zu stellen, denn dort wirdoft ins blaue Hinein gesprochen und auf dieser Basis Kinder entzogen,Mehr Selbstüberprüfung durch die Gerichte bei einstweiligen Anordnungsverfahren nach sechsMonaten und bei Eintritt der Verfahrensfähigkeit, um dem Kindeswohl und geänderten Umständengerecht zu werden,Klarstellung der Amtsermittlungspflicht im Hinblick auf Sachverständigengutachten, die oft einzigesBeweisthema bleiben, und damit eine Aufforderung an staatlich bezahlte Richter, endlich ihren Jobernst zu nehmen und richtig zu erledigenein Begründungserfordernis in Beschlüssen, welche die elterliche Sorge oder Teilsorge entziehen, wieman diese Eignungsmängel überwinden kann, um Eltern eine echte Chance auf einen Neuanfang underfolgreiche Rückführung zu gewähren,eine Beteiligung der Eltern bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes und Entscheidungsrechtehier der Eltern, analog der Pflichtverteidigung, nur dass hier viel weitreichendere Rechte auch vonDritten betroffen sind, die aber übergangen werden,eine Videodokumentation von Kindsanhörungen und nichtöffentlichen Verfahrensbestandteileneinschließlich der Sachverständigenexploration/Zeugenanhörung, weil zu oft auch von richterlicherund behördlicher Seite Unwahrheiten zur Verfahrensgrundlage gemacht und vorsätzliche Verstößegegen geltendes Recht unbeweisbar hingenommen werden – das Nichtöffentliche Verfahren sollKinder und Familien schützen, nicht Rechtsbeugung und Lügen verheimlichen,Vereinheitlichung von Schadensersatzansprüchen bei ungerechtfertigten Inobhutnahmen oderSorgerechtsentziehungen,Transparenz bei der Einsetzung von Gutachtern und Verfahrensbeiständen (Rotationsprinzip), umAbsprachen zu verhindern

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novice

  • Pet 4-18-07-40325-045559 Sorgerecht der Eltern

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen wor-
    den ist.

    Begründung

    Mit der Petition werden umfangreiche Änderungen im Familienverfahrensrecht bei der
    Fremdunterbringung von Kindern gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Gesetz zur Einführung
    von echter Transparenz in nichtöffentlichen Verfahren, zur Stärkung der Rechte von
    Eltern aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), gegen Willkür unter dem
    Mantel der Nichtöffentlichkeit und Nichtprüfbarkeit von Sachverständigenexpertisen,
    auf Basis der persönlichen Erfahrungen von betroffenen... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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