Περιοχή: Γερμανία

Sorgerecht der Eltern - Stärkung der Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
253 Υποστηρικτικό 253 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

253 Υποστηρικτικό 253 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder zu stärken und eine Gleichberechtigung der Männer in Bezug auf das Sorgerecht herbeizuführen.

Αιτιολόγηση

Auch nach dem allgemein immer wieder bemühten Urteil des EGH, welches die Rechte der Väter unehelicher Kinder in Bezug auf das Sorgerecht angeblich stärken soll, sieht die Praxis bei deutschen Gerichten anders aus. Hier wird vor allem durch den Druck der Mütter durch die Richter meist die gemeinsame Sorge abgelehnt. Dabei reicht es wenn die Mutter sich unkommunikativ zeigt und so die Kommunikation zwischen Mutter und Vater für das Gericht gestört erscheint. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Der Mutter wird es hier zu einfach gemacht, für den Vater negativ auf das Verfahren einzuwirken. Es sollte von vornherein ein Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht bestehen. So sollte bei der Geburt eines Kindes automatisch das Sorgerecht an beide Elternteile gehen. Dies gebietet vor allem der Gleichstellungsgrundsatz, welcher auch in unserem Grundgesetz verankert ist. Desweiteren darf es der Mutter im Sorgerechtsverfahren nicht ermöglicht werden durch Handlungen ihrerseits (Störung und Ablehnung der Kommunikation mit dem Vater) das Verfahren dermaßen zu beeinflussen, dass der Richter eine gemeinsame Sorge ablehnt. Vielmehr sollte hier grundsätzlich ein Zwang zur Kommunikation auferlegt werden. Die gemeinsame Sorge sollte verpflichtenden Weise immer ausgesprochen werden. Natürlich sind hier auch ausschließende Gründe zu definieren, wie z.B. Kindeswohlgefärdung (Misshandlung etc.). Auch wäre in diesem Zusammenhang eine Verknüpfung mit dem Kindesunterhalt denkbar. So sollte eine Mutter, welche darauf Wert legt alleine über das Recht der Sorge zu verfügen, auch alleine für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Es muß hier also auch eine Anpassung der Unterhaltspflicht in Abhängigkeit vom Sorgerecht erfolgen, so dass Mütter nicht, wie es momentan üblich ist, die Kindern den Vätern entziehen, dafür aber dann monatlich von den Vätern, welche sich auch gern um ihre Kinder kümmern würden, dies aber durch Drängen der Mutter nicht machen können, mit Geld unterstützt werden. Wer das Recht auf Sorge nicht teilen will, muß halt auch die Pflicht das Unterhaltes komplett allein tragen.

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