Regione: Berlynas
Šeima

Gegen den grundlosen Kindesentzug und fuer die Rueckgabe meines Sorgerecht für meine Kinder

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Jugendamt Berlin
38 Palaikantis

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

38 Palaikantis

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Ich möchte das Sorgerecht für meine Kinder zurück bekommen. Ich möchte, dass meine Kinder mich sehen können, wann immer sie wollen.

Priežastis

Alles begann mit Verleumdungen aus der Nachbarschaft. Es folgte ein Polizeibesuch (Einmarsch), ohne dass irgendetwas vorgefallen war. Auf Veranlassung des Jugendamtes kam es zu einem Gerichtsverfahren. Dabei wurde ich zu einer Clearingmaßnahme genötigt.

Mir wurde unterstellt, ich hätte mich nicht engagiert, obwohl ich sehr aktiv und hinterfragend mitgearbeitet habe!!!

Auf Basis der Unterstellung ich hätte nicht kooperiert, wurde die Inobhutnahme beider meiner Kinder, mittlerweile 15 und 13, aus dem laufenden Unterricht auf unterschiedlichen Gymnasien begründet.

Ich wusste tagelang nicht, wo meine Kinder überhaupt sind.

Meine Kinder litten an Heimweh und waren total verängstigt.

Meine Tochter musste zwei Tage nach der Inobhutnahme völlig isoliert ihren 14. Geburtstag verbringen.

Auf Druck meines Anwaltes überprüfte das Amt nach dreieinhalb Monaten, ob eine familieninterne eine Fremdunterbringung möglich ist.

Man stellte fest, dass meine Mutter als gut versorgte Witwe im Einfamilienhaus meine Kinder betreuen könnte, allerdings missachtete man völlig den Umstand ,dass meine Mutter 79 Jahre alt ist.

Leider gibt es einen Konflikt zwischen meiner Mutter und mir, so hatte das Jugendamt leichtes Spiel ,meine Mutter über die sogenannte Familienhilfe konsequent und zielstrebig gegen mich aufzubringen.

Der Vater, mein geschiedener Ehemann seit 14 Jahren (!!!), spricht seit der "Jugendamtshilfe" nicht mehr mit mir, obwohl zwischen uns ein unkomplizierter Umgang entstanden war und wir gelegentlich sogar als Familie zusammen etwas unternommen haben. Beide Kinder hatten über den Umgangsbeschluss hinaus Kontakt zu ihm.

Er hatte vor zwei Jahren einen Annäherungsversuch zwischen uns als Paar unternommen, den ich abgewiesen habe, rastete erst meinen Kindern ggüber aus, suchte dann über Kontaktanzeige eine Partnerin, mit der er jetzt lebt. Sie ist Erzieherin und arbeitet in einer Kinderunterbringungsstätte

Im Mai 16 bekam ich mein Sorgerecht zurück, allerdings mit knebelnden und mein Sorgerecht wieder aushebelnden Auflagen.

Parallel war in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten beschlossen worden. Ich arbeite 3,5 Monaten mit einer Sachverständigen zusammen, die mir über drei Monate ein sehr positives Feedback gab, aber urplötzlich in der ganz kurzfristig anberaumten Verhandlung nur eine Stellungnahme abgab, die von Lügen übersät war und mit entgegengesetzt zu ihrem Feedback mir ggueber geäußertem Inhalt ausfiel.

Dennoch bekam ich mein Sorgerecht zurück.

Ich musste wegen Modernisierung unseres Wohnhauses im Laufe dieses Verfahrens umziehen, und landete aufgrund des knappen Wohnungsmarktes in einer ganz anderen Stelle in Berlin.

Mine Tochter blieb in der Schule sitzen und äußerte den Wunsch die Schule zu wechseln. Auf eine Waldorfschule.

Da bei mir in der Naehe eine Waldorfschule ist, und diese auch sofort eine Probewoche anbot, meldete ich sie zur Probewoche dort an.

Das Kammergericht, vor dem ich Beschwerde gegen die im Gerichtsbeschluss bzgl. meines Sorgerechts aushebelnden Auflagen einreichte, verwies mich an die Verfahrensbeiständige. Sie stimmte dem Schulwechsel mündlich zu. Das Familiengericht hätte gesondert über den Schulwechsel entscheiden sollen. Dies war rein zeitlich nicht möglich.

Meine Tochter besucht seither die Waldorfschule, schlief und wohnte überwiegend bei mir.

Das nahm man beim Kammergericht zum Anlass mir das Sorgerecht wieder zu zu entziehen.

Zunächst vorübergehend - seit Freitag wurde unter Auslassung des Verfahrens direkt im Hauptsachverfahren das Sorgerecht auf einen Amtsvormund übertragen.

Dieser Amtsvormund war 36 Stunden vor der Verhandlung bei mir und meiner Tochter.

Er nahm den ausdrücklichen Willen meiner Tochter, bei mir wohnen zu wollen wahr. Er bestätigte mir die guten Wohnverhältnisse und sagte mir, meine Tochter werde bei mir bleiben. In der Gerichtsverhandlung sagte er das genaue Gegenteil...

Es wird mit Fremdunterbringung fernab der Heimat Berlin, fernab von definitiv allen Bezugspersonen, nicht nur von mir , gedroht. Weiterhin droht man meiner Tochter mit stationaerer Psychatrie. DANK AN ALLE UNTERSTUETZER MIT DER BITTE UM WEITERVERBREITUNG

EINE MUTTER-KIND-KUR, DIE ICH IM JUNI2015 BEANTRAGT HABE - UND DIE IM NOVEMBER 2015 BEWILLIGT WORDEN IST,

DUERFEN MEINE KINDER UND ICH SEITHER N I C H T ANTRETEN!!!

Beide Kinder wuerden diese vom Alltag losgeloeste Atmosphaere, verbunden mit "Tapetenwechsel" und Luftveraenderung DRINGEN BRAUCHENN. Auch die Naehe zueinander waere noetig. Ich hatte in den vergangenen Jahren ETLICHE LUNGENENTZUENDUNGEN und bin durch die geschaffene zerrissene Situation eher geschwaecht, sodass auch ich diese Kur bitter noetig haette.

Aufgrund von Verleumndungen, mutwilligen Fehlwiedergabe der Aussagen meiner Kinder, und boesartigsten und BIS HEUTE VOELLIG UNBEWIESENEN Behauptungen, duerfen wir nicht ,bzw kaum beieinander sein und so auch diese dringend noetige Kur nicht antreten !!!

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